Problemen mit Wintergartenmauer von Nachbarn
BAU-Forum: Wintergarten

Problemen mit Wintergartenmauer von Nachbarn

Vor gut einem Jahr sind wir in unserer Neubauwohnung gezogen. Unsere Nachbarn habe uns dann gebeten ob Sie eine Wintermauer errichten dürften, trotz Zweifel unsereseits wegen Schatten haben wir dies um die nachbarliche Verhältnisse nicht von vorne hinein zu belasten zugestimmt.
Als die Mauer dann gabaut würde, haben wir schon viel erger gehabt da unsere Terrasse und Garage (wir haben Sie durch unsere Garage gelassen) völlig verdreckt waren, und da mehrere Rosen von ihre Handwerker vernichtet wurden (Mit Putz übergossen)
Nach 6 Monatige Baustillstand, habe unsere Nachbarn dann mittgeteilt das die Handwerker für die Regenrinne und um restliche Putzarbeiten durch zu führen kommen würden, und ob wir Sie durch die Garage lassen wollten.
Nach die letzte Erfahrungen haben wir gemeint dass es besser wäre wenn die Arbeiten auf ihre Seite vorbereitet wurden, statt auf unsere. Dies gab dann eine wütende Reaktion.
Aber danach stellte sich heraus das die Putzarbeiten nur auf dem Teil vom Mauer ausgeführt würden, was senkrecht auf unsere Sichtseite steht.
Auf unsere Frage wann die Mauer an unsere Seite fertig geputzt werde, wurde uns mitgeteilt, dass dies unser Problem ist.
Diese Mauer ist nicht fachgerecht verputzt, steht sogar ongefähr 1 cm auf unserem Grund und ist nicht angestrichen. Des weiteren brökkelt die Mauer schon ab seit es hier in Bayern wieder kälter unter nasser geworden ist.
Wie kann man vorgehen? Es muss sicherlich etliche ähnliche Problemen gegeben haben? Und darf ich im Mauer bohren um ein Gerüst für Pflanzen anzubringen, sodass ich diese hässliche Mauer nicht mehr sehe?
Über die Mauer ist übrigens vom Nachbarn ein transparentes Fenster angebracht worden, dass über unsere Terrasse hinweg blickt, ist dies erlaubt?
Also viele fragen, und hoffentlich auch viele Antworten,
Rudi
  • Name:
  • Rudi Karlas
  1. Seine Wand, seine Aufgabe

    Foto von Martin G. Halbinger

    Es ist ähnlich wie mit Zäunen. Wer eine Grenzabtrennung errichten will, muss sie unterhalten. Er muss dafür sorgen, dass die Wand fachgerecht fertiggestellt und unterhalten wird. Da die Wand ja ohne ihre Zustimmung 1 cm (mit Putz 3 cm) auf Ihrem Grund steht, könnten Sie dafür evtl. Schadensersatz verlangen.
    Fenster in Grenzbebauung ist i.d.R. nicht zulässig.
    MGF
  2. also das mit dem Schadensersatz

    ist doch so eine Sache. Wieviel soll denn das sein?
    Angenommen, die Mauer ist 5 m lang. 3 cm ragt sie aufs eigene Grundstück. Dann sind das sage und schreibe 0.15 m² Fläche, die Ihnen verloren geht. Bei einem angenommen Preis von 300 DM/m² (als Beispiel) wären das sage und schreibe ein "Schaden" von 45 DM!
    Die 3 cm Überbau sind zwar ärgerlich, klar. Ich würd mich auch drüber ärgern. Aber was können Sie jetzt noch tun? Ich denke, Sie hätten, als es ersichtlich war, dass die Wand auf Ihr Grundstück ragt, Einspruch dagegen erheben müssen. Aber nun, wo die ganze Sache bereits fertig ist? schwierig ...
    Klar, Sie können diese geringe Schadensersatzsumme einfordern, aber mehr als zusätzlichen Ärger bringt's Ihnen doch eh nicht ein.
    • Name:
    • Reg2003-WA
  3. mal klar Text sprechen

    Hallo Rudi,
    das hört sich so an als das Du Dich betrogen fühlst. Zu Recht würde ich sagen. Deshalb schlage ich vor mal mit dem Nachbarn Klartext zu sprechen. Ich würde Ihn direkt ansprechen und auf Deine Situation aufmerksam machen; wie Ihr Euch fühlt mit der neuen Situation; dass Ihr es als Entgegenkommen mit Hintergedanken des Nachbarschaftlichen Friedens erlaubt habt.
    So und dann müssen ein paar Fakten auf den Tisch. Vielleicht sind hier ein paar Hundert Mark (€) Anwaltshonorar gar nicht schlecht investiert ...
    Meines Wissen muss ein Fenster so nahe an der Grundstückgrenze zum einen fest verschlossen sein und zum anderen Blickdicht bis einschließlich 1,80 m Höhe ab Fußboden (Nachbarschaftsrecht). Sollte die Mauer tatsächlich auf Eurem Grund stehen, entweder Schadensersatz verlangen (ist sicher lächerlich dieses durchzusetzen, aber vielleicht muss der Nachbar spüren, das es Ihnen schlecht geht und Sie es daher ernst meinen), oder eine Eintragung in sein Grundbuchblatt erwirken, da ja überbaut wurde.
    Wichtig ist, es muss einmal ein heftiges Gewitter geben, mit der Hoffnung das die Luft danach wieder klar ist. Denn warum sollten Sie soviel einstecken und der Nachbar soviel bekommen? Und für DM 200-400,- bekommt man bei einem Anwalt auch schon viel, es handelt sich um eine Zukunftsinvestition (trotzdem fällt es schwer das Geld auszugeben);-) Viel Erfolg!
    • Name:
    • Ulrich Löffler

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