Gewinnausfall nach VOB bei Vertragskündigung: Entschädigung, Ansprüche & Vorgehen?
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Gewinnausfall nach VOB bei Vertragskündigung: Entschädigung, Ansprüche & Vorgehen?

Eine "XY-Massivhaus" Firma sollte an unserem Bau Trockenbauarbeiten und Estrich übernehmen. Für beides gibt es einen gemeinsamen Vertrag nach VOBAbk.. Da es unglaubliche Scherereien gab, da ein ausländischer "Arbeitnehmer" dieser Firma wegen fehlender Arbeitserlaubnis von der Baustelle weg verhaftet wurde (mit anschließender Ermittlung des Landrates wegen fehlender Gewerbeanmeldung und fehlender Eintragung in die Handwerkerrolle der Firma XY), möchten wir keinesfalls die Estricharbeiten durch die Firma durchführen lassen. Noch mehr Ärger geht langsam über unsere Kräfte, außerdem bezweifeln wir, dass der Estrich die geforderte Qualität haben wird, auf Nachfrage wurde mittlerweile zugegeben, dass kein ausgebildeter Estrichleger in der Firma beschäftigt ist. Die Firma hat uns nun großmütig angeboten, doch einfach den Vertrag (vom 13.08.2001!) zu kündigen, dann wäre doch alles geklärt. Kann uns jemand sagen, ob das möglich ist, oder stimmt unsere Befürchtung, dass denen dann Entschädigung für entgangenen Gewinn zusteht? Kommen wir überhaupt irgendwie aus dem Estrichvertrag raus? Trockenbau ist übrigens erledigt und wird bezahlt. Hoffe, diese Frage ist im Forum erlaubt! Vielen Dank und Gruß!
  • Name:
  • Krefeld
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Bei einer Vertragskündigung nach VOBAbk. (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) stellt sich die Frage nach einem möglichen Gewinnausfall. Ich empfehle, zunächst den Vertrag genau zu prüfen. Entscheidend ist, ob die Kündigung berechtigt oder unberechtigt erfolgte.

    Bei einer berechtigten Kündigung durch den Auftraggeber (z.B. wegen mangelhafter Leistung des Auftragnehmers) hat der Auftragnehmer in der Regel keinen Anspruch auf entgangenen Gewinn. Allerdings kann er die bis dahin erbrachten Leistungen abrechnen.

    Bei einer unberechtigten Kündigung durch den Auftraggeber hat der Auftragnehmer grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz, der auch den entgangenen Gewinn umfasst. Dieser Gewinn muss jedoch konkret nachgewiesen werden. Hierbei können Angebote, Kalkulationen und vergleichbare Aufträge als Grundlage dienen.

    Ich rate Ihnen, sich von einem Fachanwalt für Baurecht beraten zu lassen, um Ihre Ansprüche prüfen und durchsetzen zu können. Die Gewerbeanmeldung und Eintragung in die Handwerkerrolle sind wichtige Nachweise für Ihre unternehmerische Tätigkeit.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle relevanten Unterlagen (Vertrag, Kündigungsschreiben, Leistungsnachweise, Kalkulationen) und suchen Sie umgehend rechtlichen Rat.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)
    Die VOB ist ein Regelwerk für Bauverträge, das in Deutschland weit verbreitet ist. Sie besteht aus drei Teilen: VOB/A (Vergabe), VOB/B (Vertragsbedingungen) und VOB/C (Technische Baubestimmungen).
    Verwandte Begriffe: Bauvertrag, BGBAbk.-Vertrag, Leistungsbeschreibung
    Gewinnausfall
    Der Gewinnausfall bezeichnet den entgangenen Gewinn, der einem Unternehmen durch eine Vertragsverletzung oder ein Schadensereignis entsteht. Er ist ein Schadensposten, der im Rahmen von Schadensersatzansprüchen geltend gemacht werden kann.
    Verwandte Begriffe: Schadensersatz, Deckungsbeitrag, entgangener Gewinn
    Vertragskündigung
    Die Vertragskündigung ist die Beendigung eines Vertragsverhältnisses durch einseitige Erklärung einer Vertragspartei. Sie kann ordentlich (unter Einhaltung einer Frist) oder außerordentlich (fristlos aus wichtigem Grund) erfolgen.
    Verwandte Begriffe: Rücktritt, Anfechtung, Vertragsauflösung
    Schadensersatz
    Schadensersatz ist die Leistung, die ein Schädiger dem Geschädigten zum Ausgleich des entstandenen Schadens erbringen muss. Der Schadensersatz soll den Geschädigten so stellen, als wäre das schädigende Ereignis nicht eingetreten.
    Verwandte Begriffe: Gewinnausfall, Schmerzensgeld, Naturalrestitution
    Estrich
    Estrich ist eine Schicht im Fußbodenaufbau, die als Untergrund für den eigentlichen Bodenbelag dient. Er dient zur Herstellung einer ebenen Fläche und zur Aufnahme von Lasten.
    Verwandte Begriffe: Zementestrich, Anhydritestrich, Trockenestrich
    Trockenbau
    Trockenbau ist eine Bauweise, bei der Bauteile nicht durch Mörtel oder Beton verbunden werden, sondern durch Schrauben, Stecken oder Klemmen. Typische Trockenbauarbeiten sind das Errichten von Trennwänden und das Verkleiden von Decken und Wänden.
    Verwandte Begriffe: Gipskarton, Ständerwerk, Vorsatzschale
    Handwerkerrolle
    Die Handwerkerrolle ist ein Verzeichnis, in das selbstständige Handwerker eingetragen werden müssen. Die Eintragung ist Voraussetzung für die Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks.
    Verwandte Begriffe: Gewerbeanmeldung, Handwerkskammer, Meisterbrief

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist ein Gewinnausfall im Baurecht?
      Ein Gewinnausfall im Baurecht bezeichnet den entgangenen Gewinn, der einem Bauunternehmen durch eine Vertragsverletzung oder Kündigung entsteht. Dieser Schaden muss nachgewiesen werden, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
    2. Wie wird der Gewinnausfall bei einer VOB-Kündigung berechnet?
      Die Berechnung des Gewinnausfalls erfolgt in der Regel auf Basis der entgangenen Deckungsbeiträge. Hierbei werden die geplanten Einnahmen des Auftrags den variablen Kosten gegenübergestellt. Der Differenzbetrag stellt den entgangenen Gewinn dar.
    3. Welche Rolle spielt die Gewerbeanmeldung bei der Geltendmachung von Gewinnausfall?
      Die Gewerbeanmeldung dient als Nachweis, dass das Unternehmen tatsächlich gewerblich tätig ist und somit grundsätzlich Anspruch auf Gewinnerzielung hat. Sie ist ein wichtiges Dokument bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.
    4. Was ist der Unterschied zwischen einer berechtigten und unberechtigten Kündigung?
      Eine berechtigte Kündigung liegt vor, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der die Fortsetzung des Vertrags unzumutbar macht (z.B. mangelhafte Leistung). Eine unberechtigte Kündigung liegt vor, wenn kein solcher Grund vorliegt.
    5. Welche Fristen sind bei der Geltendmachung von Gewinnausfall zu beachten?
      Die regelmäßige Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche beträgt drei Jahre. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen erlangt hat.
    6. Kann ein Subunternehmer Gewinnausfall geltend machen?
      Ja, auch ein Subunternehmer kann Gewinnausfall geltend machen, wenn er durch eine Vertragsverletzung oder Kündigung einen Schaden erleidet. Die Ansprüche richten sich in der Regel gegen den Hauptunternehmer.
    7. Welche Bedeutung hat die Handwerkerrolle bei Gewinnausfallansprüchen?
      Die Eintragung in die Handwerkerrolle weist die fachliche Qualifikation des Unternehmens nach. Dies kann bei der Geltendmachung von Gewinnausfallansprüchen relevant sein, da es die Fähigkeit zur ordnungsgemäßen Ausführung der Arbeiten belegt.
    8. Was ist bei der Beweisführung von Gewinnausfall zu beachten?
      Der Geschädigte muss den Gewinnausfall konkret nachweisen. Hierzu sind detaillierte Kalkulationen, Angebote und gegebenenfalls Sachverständigengutachten erforderlich. Eine pauschale Schätzung des Gewinnausfalls ist in der Regel nicht ausreichend.

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  2. Bauleiter sinnvoll? – Erste Einschätzung zum Bauvorhaben

    Foto von Andrea Leidenbach

    Hallo Krefelder,
    ihr habt euch ja viel Vorgenommen.
    Mal über einen Bauleiter nachgedacht?
  3. Fachlicher Beistand nötig! – Baustelle & juristische Beratung

    Foto von Robert Worsch

    Herr / Frau Krefeld
    Sie sollten sich nun wirklich ernsthafte Gedanken über fachlichen Beistand auf Ihrer Baustelle und im juristischen Bereich machen. Nicht nur die Sache mit dem Pleiteunternehmer, der falschen Anwältin und nun mit dem Estrichbauer. Auch wenn durch die Überzahlung das Geld knapp ist, ich unterstelle Ihnen jetzt mal, dass Sie aus "Kostenangst" den günstigsten Weg gehen wollen, was sicherlich verständlich ist, aber dieser Weg ist eine Sackgasse.
  4. Bauleiter finden: Herausforderungen & Alternativen in Moers

    Bauleiter? Zitronenfalter!
    Kritischer Blick aus Moers ... Noch nicht Moers, aber bald, gell? Haben wir, haben wir. Aber nachdem wir ja jetzt einige Wochen Zeit hatten, die Lage zu orten, Informationen einzuholen und Erfahrungen auszutauschen, haben wir feststellen müssen, dass es verdammt lange dauern kann, bis man jemanden findet, der diesen Job kompetent und zuverlässig machen kann. Und in unserer Gegend haben wir leider keinen "heißen Tipp"bekommen, sodass ja auch ein Bauleiter erst einmal ein weiteres Wagnis darstellt. Und da wir wie alle anderen Bauherren ein gewisses Zeitproblem haben, werden wir uns der Herausforderung stellen ... Der Trockenbau ist im übrigen bis auf die üblichen Kleinigkeiten in Ordnung, das Geld ist gut investiert. Im übrigen haben 50 % von uns nen Dipl. Ing. und eine Zeit lang Bauleiter-ähnliche Tätigkeiten durchgeführt. Ein bisschen Basiswissen ist also da, ganz so blauäugig sind wir denn doch nicht. Wann sind Fotos vom Innenausbau (he, wer macht bei Euch den Estrich ...) zu sehen? Schöne Grüße!
    • Name:
    • Krefeld
  5. Vertragsgültigkeit prüfen! – Gewerbeanmeldung & Handwerkerrolle

    Ist der Vertrag überhaupt gültig?
    Das wage ich mal zu bezweifeln, wenn schon nicht mal Gewerbeanmeldung vorhanden ist. Also doch zum RA (finden Sie auf der Homepage unten) und für rund 350 DM Erstberatung.
    Baukleiter werden demnächst auch "gesammelt". Vier habe ich schon ...
    • Name:
    • Martin Beisse
  6. Estrich Teilverlegung: Lüftungsrohre verzögern Obergeschoss

    Foto von

    Fotos werden morgen erledigt
    Estrich wird am Dienstag halb gemacht, Lüftungsrohre sind nicht lieferbar und so wird das Obergeschoss erst einmal ausgespart, auf Estrich sähe vielleicht auf ganz apart aus 🙂.
    Da ich nicht weiß ob ich hier Firmen nennen darf, vielleicht besser direkt an mich oder im Chat bei MB.
  7. Firmennennung im Forum: Klärung im Metaforum erforderlich

    Gute Frage
    Sollten wir mal im Metaforum klären mit den Firmen.
    • Name:
    • Martin Beisse
  8. Dank an Antwortende! – Kompetente Hilfe & Homepage-Probleme

    Antwort an alle Antwortenden!
    Ja, Herr Worsch, so ein bißschen haben Sie natürlich recht mit Ihrer Vermutung. Aber wie gesagt: nicht so einfach, wirklich kompetente Hilfe zu finden. Übrigens habe ich Probleme, Ihre Homepage durchzuschauen. Mein Fehler, oder ist da etwas in Arbeit. Ich war übrigens von den Socken, dass Sie unsere Vorgeschichte kennen. Aber da sind noch ein paar Kleinigkeiten, die bislang "unveröffentlicht"sind, würde ich die alle aufführen, würde es wirklich den Rahmen des Forums sprengen.
    Frau Leidenbach, ist ja klasse, dass es Formen annimmt und wir bald sogar Fotos gucken dürfen. Ich weiß noch nicht, ob es Sinn macht, Ihren Estrichfachmann anzurufen, es trennt uns ja eine Stunde Fahrt. Andererseits- ich glaube, ich melde mich mal Mitte der Woche, wenn Sie schon wissen, wie er gearbeitet hat. Wieso soll man denn die Rohre nicht sehen dürfen? Ist doch ganz praktisch, wenn mal was kaputt ist kommt man gut dran ... Herr Beisse (= MB?!), das wäre ja prima, wenn Sie die Frage im Metaforum klären würden. Der Frage, ob der Vertrag überhaupt rechtsgültig ist, gehe ich Montag nach. Die Erstberatung durch RA kostete uns übrigens 406,- DM.
    Vielen Dank!
    • Name:
    • Krefeld
  9. Korrektur: MB = Martin Beisse (MwSt. vergessen)

    Habe wohl MwSt. vergessen 🙂
    Sorry. Natürlich ist MB = Martin Beisse. Anklicken reicht 🙂
    • Name:
    • Martin Beisse
  10. Bauleiter-Empfehlung aus Duisburg – Kompetent & zuverlässig

    Bauleiter gesucht? hier eine Empfehlung 😉
    Hallo Familie Krefeld,
    ich glaube, einen solchen kompetenten Bauleiter zu haben. Falls MB mir fachlich zustimmt, kann ich Ihnen gerne die Adresse & Rufnummer zukommen lasen (der Mann kommt aus Duisburg ). Bevor hier Fragen aufkommen: nein, ich bin mit Ihm nicht verwand oder verschwägert und habe auch sonst keine Vorteile (außer vielleicht einem Bier ..).
    • Name:
    • Arnd wahle
  11. Bauleiter-Empfehlung: Zustimmung & regionale Eingrenzung

    Klar stimme ich zu
    Und ich bin auch weder verwandt noch verschwägert 🙂
    Ähm, in welcher Gegend eigentlich?
    • Name:
    • Martin Beisse
  12. Aktuelle Baufotos online – Blaue Dachpfannen im Fokus

    Foto von

    Aktuelle Fotos (Mit blauen Dach speziell für dich Zack)
    auf unserer Homepage, unter Bauphase 2.
  13. Farbgestaltung Außenwände – Frage zum blauen Dach

    Blaue Dach gefällt mir
    Hallo Andrea,
    wie werden denn die Außenwände farblich? Das Dach sieht gut aus.
    Gruß,
    Judith
  14. Dachfarbe: Täuscht das Bild? – Dunkelblau oder Himmelgrün?

    Täuscht da nicht das Bild?
    Sieht ja richtig dunkelblau aus. Ich dachte, es wär mehr so ein "himmelgrün" 🙂
    • Name:
    • Martin Beisse
  15. Dachfarbe verändert: Schutzschicht & Sonneneinstrahlung

    Foto von

    Inzwischen nicht mehr
    Herr Beisse, nachdem die Schutzschicht ab ist und der erste Schreck vorbei sieht es wirklich dunkel aus.
    Nur bei direkten Sonnenlicht sieht man das es richtig blau ist, gepfiffen und gepriesen.
    @judith die Gestaltung der Außenfassade habe ich dir jetzt reingestellt. (unter Bauphase 2, Entwurf)
    Ich hoffe man kann es erkennen.
  16. Schutzschicht auf Dachpfannen? – Was ist das?

    Schutzschicht?
    Was ist denn das? Sind doch wohl keine Lotusblütenpfannen?
    • Name:
    • Martin Beisse
  17. Dachpfannen: Wachsartige Schutzschicht verändert Farbe

    Foto von

    Keine Ahnung was es war,
    habe noch original verpackte Pfannen zu Hause und auf der Baustelle, sieht aus wie Wachs, oder ähnliches, und war am Anfang dadurch auch viel glänzender bei Sonnenschein, beziehungsweise meine Stehlampenversuche zu Hause. Wird jetzt immer dunkler.
    Gegenüber ist ein Dach mit gleichen Pfannen Fisch eingedeckt, da sieht es immer noch aus wie draufgeko ... geht aber anscheinend nicht nur subjektiv langsam weg.
  18. Weiterbildungspotenzial entdeckt! – Schutzschicht auf Pfannen

    Man lernt nie aus 🙂
    Werde ich gleich bei der HWKAbk. als Weiterbildung anmelden 🙂
    • Name:
    • Martin Beisse
  19. Vertrag ungültig? – Gewerbe & Handwerkerrolle entscheidend

    Guter Tipp, Herr Beisse!
    Der Vertrag ist nicht gültig, da keine Gewerbeeintragung und keine Eintragung in die Handwerkerrolle vorliegt. Für den Trockenbau gibt es wohl einige Ausnahmen, da in dieses Gewerk einige Dinge fallen, die vor ca. 2 Jahren ausgegliedert wurden und auch vom "Nichttrockenbauer" durchgeführt werden können. Der Estrich ist jedoch ohne Gewerbeberechtigung und Eintragung in die Handwerkerrolle keinesfalls ausführbar, also der Vertrag nichtig!
    Vielen Dank!
    • Name:
    • Krefeld
  20. Wichtiger Hinweis: Nur ein Tipp, keine Rechtsberatung!

    Bitte auch nur als Tipp bewerten
    Denn Rechtsberatung darf, kann und will ich nicht machen ...
    Ich hatte nur mal einen ähnlichen Fall. Aber Recht haben und recht bekommen sind zwei ganz verschiedene Sachen ☹
    • Name:
    • Martin Beisse
  21. Recht haben vs. Recht bekommen – Schwierige Durchsetzung

    Stimmt, Recht bekommen ist oft schwierig ...
    Klar, nur Tipp, keine Beratung. Trotzdem ein guter Tipp. Es wird wohl noch etwas dauern, bis wir wissen, ob wir nicht nur Recht haben, sondern auch bekommen.
    Beste Grüße!
    • Name:
    • Krefeld
  22. Schwarzarbeit: Vertrag trotz fehlender Gewerbeanmeldung möglich?

    Foto von Thorsten Bulka

    andere Gerichte meinen das selbst bei Schwarzarbeit ...
    win Vertrag zustande gekommen ist, folge mit dementsprechender Gewährleistung. Folge ist nur das eine Steuerhinterziehung und weitere Straftaten begannen wurde, aber eine beiderseitige übereinkunft lag vor ... ich weiß Momentan nur nicht wo ich das Urteil habe muss mal suchen ...
    Also immer wieder eine Einzelfallentscheidung, ...
    • Name:
  23. Unklare Aussage zu Schwarzarbeit – Bitte um Erläuterung

    Herr Bulka, das habe ich nicht verstanden!
    Leider konnte ich Ihnen nicht ganz folgen. Was meinen einige Gerichte sogar bei Schwarzarbeit? Welche Folgen? Arbeiten ohne Gewerbeberechtigung ist ja Schwarzarbeit im ureigenstenn Sinne. Bitte noch einmal etwas ausführlicher.
    Vielen Dank und Gruß
    • Name:
    • Krefeld
  24. Urteil: Vertrag trotz Schwarzarbeit gültig – Willenserklärung zählt

    Foto von Thorsten Bulka

    ja so habe ich den Artikel zu dem Urteil auch ...
    verstanden.
    Bei dem Urteil ging es um eine Ausführung einer Arbeit. Der Preis wahr gering, und es wurde ohne Rechnung in bar gezahlt.
    Der Bauherr sagte später vor Gericht" Da er die Arbeiten nicht absetzen könne, dachte er er brauche keine Rechnung ... oder so ähnlich"
    Auf jeden Fall lautete der Richterspruch so das dadurch das eine beiderseitige Willenserklärung vorlag, der Vertrag nicht Sittenwiedrig ist nur weil eine Partei gegen auflagen Verstoßen habe. Der Auftraggeber müsse auch nicht nachprüfen ob der Anbieter ihregendwoh eingetragen ist, der Tatbestand des Verschulden lag somit beim Anbieter der Leistung (der Firma) obwohl dieses jetzt keine Fa. wahr müsse sie für die Leistung geradestehen.
    Aber Achtung das wahr die Meinung eines Gerichtes, und das eahr kein Bundesgericht. Also ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass das nächste Landgericht anders entscheidet. Aber Interressanter Entscheidung  -  ich wollte sie mir noch ausschneiden  -  muss mal sehen wo ich sie habe ... dann auf meiner Page stellen (wenn sie mal so läuft wie ich das will) bis dann 😉
  25. Ähnlicher Fall: Schwarzarbeit aufgedeckt – Bauherr zahlte nicht

    Ich hatte einen ähnlichen Fall
    x|Wieder mal typisch über Anzeige in der Zeitung auf dem Land. Scheinbar (!) billig, und dann kam das große Erwachen. Handwerkskammer und Ordnungsamt sind energisch eingeschritten, Bauherr brauchte nicht zu zahlen. Naja, er hatte ja auch noch nicht gezahlt. War übrigens LG Anrsberg, soweit ich mich erinnere. Scheint also wirklich reine Glückssache (wie so oft bei der Rechtsprechung) zu sein.
    • Name:
    • Martin Beisse
  26. Kampfansage? – Trockenbau fertig, Estrichvertrag ungültig?

    Also Herr Bulka, also Herr Beisse, ist das eine Kampfansage --
    gegen die "Firma" die alles kann uns nichts darf? Bislang waren wir auf dem Standpunkt wenn Trockenbau mängelfrei (? , Gewähr ...) fertig ist wird gezahlt, zu unserer Sicherheit unterschreibt die "Firma" noch, dass sie den Estrichvertrag wegen Nichterfüllung der Voraussetzungen für ungültig erklärt und auf jegliche Forderungen an uns deshalb logischerweise verzichtet. Und dann lesen wir hier, dass ein Gericht entschieden hat, dass ein im vergleichbaren Fall geprellter Bauherr für die nicht vom Fachmann geprellte Arbeit gar nicht zahlen musste. Klingt ja verlockend! War im Nachsatz auch beschrieben, ob kurze Zeit später Vandalismus an der Baustelle getrieben wurde, der Bauherr nachts gegen eine zufällig in Gesichtshöhe befindliche Faust lief, o.ä.? ------ Die Wut die ist sehrt groß, allein uns fehlt der Mut.
    Übrigens steht der Ortstermin mit einem Estrichleger aus dem Nachbardorf an, der seit fast 30 Jahren dort ansässig ist und uns von unserem Klinkerer empfohlen wurde. Referenzobjekte gibt es natürlich auch. Irgendwo müssen doch noch ein paar Handwerker sitzen, die ihren beruf erlernt haben und einfach nur gegn Leistung den gerechten Lohn wollen ...
    Wir halten Sie auf dem Laufenden. Viele Grüße und Dank,
    • Name:
    • Krefeld
  27. Drohung? – Keller absichern & Versicherung prüfen!

    Foto von

    nein aber er und sein Benzinkanister wissen..
    wo ihr Keller ist. Hoffentlich ist das Haus gut Versichert und mit Kammerras abgesichert. Auch ein Hund wirkt wunder ...
    Es gibt vier OLG Urteile in dieser Richtung und ein
    BGB
    Urteil. Ja auch das BGBAbk. sagt estwas dazu, bei Interesse E-Mail an mich ...
  28. Einigung im Guten versuchen – Distanzierter Umgangston

    Wir versuchen es erstmal im Guten ...
    zu regeln. Derzeit ist der Umgangston höflich distanziert und wir haben die Hoffnung, ohne Gericht und Scherbenhaufen "auseinanderzugehen". Wenn das nicht wie erwünscht klappt, nehmen wir das Angebot gerne an und E-Mailen Sie an.
    Vielen Dank und Gruß,
    • Name:
    • Krefeld
  29. Aus dem Estrich sind wir raus

    schriftlich, in aller Form!
    • Name:
    • Krefeld
  30. Estrichleger-Kontakte verfügbar – Unterstützung bei Bedarf

    Foto von

    Falls sie Infos
    zu Esterichleger brauch, jetzt kannich oder unser BL damit dienen 😉, wir haben drin.
  31. Danke für Angebot – Estrichleger vor Ort gefunden

    Danke für das Angebot,
    aber (siehe Antwort 27) wir werden wohl mit "hiesigem auf Empfehlung" handelseinig. Trotzdem vielen Dank, und schön, dass Sie ihn drin haben!
    • Name:
    • Krefeld
  32. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 15.01.2026

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    Gewinnausfall nach VOBAbk. bei Vertragskündigung: Ansprüche & Vorgehen

    💡 Kernaussagen: Bei einer Vertragskündigung nach VOB ist die Gültigkeit des Vertrages trotz möglicher Schwarzarbeit zu prüfen. Die Durchsetzung von Ansprüchen kann schwierig sein, selbst wenn ein Recht besteht. Es wird empfohlen, fachlichen Beistand in Form eines Bauleiters und juristische Beratung in Anspruch zu nehmen. Die Gewerbeanmeldung und Eintragung in die Handwerkerrolle sind entscheidend für die Gültigkeit des Vertrages. Eine Einigung im Guten sollte angestrebt werden, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag Vertrag ungültig? – Gewerbe & Handwerkerrolle entscheidend ist die Gewerbeeintragung und die Eintragung in die Handwerkerrolle entscheidend für die Gültigkeit des Vertrages. Fehlen diese, kann der Vertrag ungültig sein.

    ✅ Zusatzinfo: Im Beitrag Bauleiter-Empfehlung aus Duisburg – Kompetent & zuverlässig wird ein kompetenter Bauleiter aus Duisburg empfohlen, der bei der Koordination und Überwachung des Bauvorhabens helfen kann.

    💰 Zusatzinfo: Es wurde diskutiert, ob ein Bauleiter sinnvoll ist, siehe Bauleiter sinnvoll? – Erste Einschätzung zum Bauvorhaben. Die Kosten für einen Bauleiter sollten in Relation zu den potenziellen Risiken und Schäden betrachtet werden.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie die Gültigkeit des Bauvertrags und holen Sie sich rechtlichen Rat ein, um Ihre Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Der Beitrag Vertragsgültigkeit prüfen! – Gewerbeanmeldung & Handwerkerrolle gibt hierzu wichtige Hinweise. Suchen Sie einen kompetenten Bauleiter, der Sie bei der Koordination und Überwachung der Arbeiten unterstützt.

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