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Thema: Zivilcourage am Bau
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Thema: Zivilcourage am Bau

Foto von Helmuth Plecker

Aus aktuellen Anlass möchte ich mal einen Anstoß zur Nachahmung geben: Bin am Montag Abend durch unsere Fußgängerzone gelaufen, in der gerade ein Ladenlokal umgebaut wird. Mir scheint es, dass die Logistik wohl nicht so astrein ist, da sämtliche Baumaterialien vor den Ladenlokal stehen auf Paletten mit Folie eingeschweißt. Lediglich eine rot-weißes Flatterband ist als Schutz vor unbefugtes Betreten des Lagerplatzes angebracht worden. Jetzt beobachtete ich, dass die Bautür zu der Baustelle nicht zu war und sich ein Mensch vor der Bautür aufhielt. Die Baustelle war nicht mehr beleuchtet, warauf ich schließen konnte, dass hier nicht mehr gearbeitet wird. Nachdem ich nun an diesem Menschen vorbeiging und mich nochmal umdrehte (was der Mensch wohl nicht bemerkte) sah ich, dass er in die Baustelle ging. Ich habe dann von der nächsten Telefonzelle die Polizei benachrichtigt, und aufgefordert, die Türe zu verschließen und nach dem Rechten zu sehen. *** Was ich sagen will, ist, nicht darauf zu spekulieren nach dem Motto, wenn was geklaut wird, dafür gibt's doch Versicherungen. Der damit verbundene Verwaltungsaufwand für den Bauleiter zum Beispiel reißt ihn aus anderen Aufgaben heraus, die vielleicht die Überwachung anderer Baustellen (und damit auch zur Qualitätssicherung) sind. Außerdem müssen wir uns nicht immer wundern, dass die Versicherungsbeiträge steigen, wenn jeder vermeidbare Schaden auf die Versicherungen abgewälzt werden  -  "Was stört's mich! "
  1. Eigenverantwortung

    ist das nächste passende Stichwort dazu. Hier sind ja immer andere schuld und jeder hat Recht. "Ich hatte Vorfahrt" stand an seinem Grabstein ...
    Eigenartig, dass die Deutschen gegen nahezu alles versichert sind, bis auf eine Ausnahme: Pfusch an Bau, bzw. genauer Baurechtliche Prozesse ...
    • Name:
    • Martin Beisse
  2. Wie denn? So eine Versicherung gibt's einfach nicht

    wegen des zu hohen Schadensrisikos eben. Hatte ich schon mal an anderer Stelle geschrieben. Eine Antwort (wohl nicht ganz ernst gemeint) darauf war  -  natürlich  -  dass das hohe Risiko dabei wohl eher die Bauherren wären, die gern prozessieren würden ...
    Klar, wir Bauherren haben ja nichts anderes zu tun als immer nur zu reklamieren, Gelder zurückzuhalten, zu meckern, zu prozessieren, etc. ... Wenn das endlich mal aufhören würde, dann wäre am Bau sicher wieder alles im grünen Bereich ... ;-))
    • Name:
    • Werner
  3. Zur Eigenverantwortung

    Klar, wäre sicher gut wenn jeder die Augen offener halten und bei sowas auch handeln würde, damit ein Schaden gar nicht erst entsteht. Dabei fällt mir gerade auch ein, dass es schon wieder in unserem Baugebiet eine Baustelle gibt, die nicht abgesichert ist (Haus ist gerade im Rohbau). Und auch vermutlich noch nicht mal ein Schild "Betreten verboten". Werde ich mir noch mal anschauen. Und dann? Polizei verständigen?
  4. ups, Name vergessen

    Das war ich:
    • Name:
    • Werner
  5. Solche und Solche, WA

    Selbst hier im Forum tauchen ja gelegentlich Beiträge auf, die einzig und allein auf "von feilschen" aus sind. Also selbst aus Kleinigkeiten Geld rausholen.
    Die gewaltige Mehrheit hier im Forum hat aber ernste Probleme, bzw. werden hier davor gerettet, über den Tisch gezogen zu werden.
    "Draußen" sieht es aber etwas anders aus. Gerade als Gutachter habe ich bei rund 50 % der Fälle mit völlig an den Haaren herbeigezogenen Reklamationen von Bauherren zu tun. Da kommen wir eben nur durch neutrale Beratung und Überwachung raus.
    • Name:
    • Martin Beisse
  6. Ja, Polizei

    Sowas ist unverantwortlich! Wenn da was passiert, hat mal wieder keiner was gesehen (vgl. Gartenteich).
    • Name:
    • Martin Beisse
  7. Und den Bauherrn (Frau)

    Damit es ihm nicht so ergeht, wie einigen Bauherren hier in der Gegend. In den letzten paar Wochen wurden einige Baustellen hier ausgeräumt. Sanitärartikel, Heizkörper etc. Schaden: zig-tausende. Glaube kaum, dass das eine Versicherung bezahlt, wenn diese Dinge nicht eingeschlossen waren. Gruß Stefan.
  8. Polizei, Bauordnung und Berufsgenossenschaft verständigen!

    Foto von Martin Beisse

    Noch ein Beispiel. Bei uns im Ort wurde vor kurzem ein kleines Mädchen misshandelt und in einen Kellerschacht gesperrt. Die Medien haben darüber berichtet. Der Keller liegt in einem alten stillgelegten Fabrikgebäude das direkt an einer Ortsdurchfahrtsstraße steht und dort auch Tore und Türen hat, die mittlerweile offenstehen und somit jeder in dieses Haus rein kann  -  auch spielende Kinder und Penner. Jetzt las ich ca. 2 oder 3 Wochen vor dem Vorfall, in der Tagespresse einen Bericht, dass der Pressesprecher dazu auf Nachfrage so Stellung genommen hat, dass das Objekt gerade zwischen zwei Privatleuten verkauft wurde und es jedoch wohl noch nicht ganz klar sei, wer für die Sicherung zuständig sein wird  -  aber die Stadt sich darum kümmern wird, provesorisch eine Absperrung vorzunehmen und den Eigentümern eine  -  ich glaube  -  Ordnungsverfügung schreiben werden. Nach zwei Wochen ist nicht's passiert, außer das nun ein Kind misshandelt wurde. Ich bin der Meinung, dass hier der Sachverhalt "Gefahr in Verzug" vorgelegen hat und die Stadt somit fahrlässig zur Möglichkeit des Vorfalls beigetragen hat. Da kann man sich nicht auf Formalitäten zurückziehen und mal schauen was kommt und hoffen, dass nichts passiert. Jetzt ist was passiert. Fehlende Zivilcourage? Ich hätte darauf reagieren sollen und die Stadt anrufen sollen und darauf aufmerksam machen sollen. Daraus habe ich aber gelernt. Ich hoffe, dass die Staatsanwaltschaft das genauso sieht und durch entsprechende Schritte allen mal die Augen öffnet. Hier ist übrigens der Artikel, der ca. zwei Wochen vor dem Vorfall der Kindesmisshandlung erschien: Ausgabe KLEVE Datum 04.04.2001 Ressort LOKALAUSGABE Überschrift Die größte illegale Müllhalde Gochs Text Goch. Der Mann hat etwas gefunden. Hat tatsächlich etwas gefunden in dem Berg, in dem niemand sonst etwas suchen würde. Das Etwas verschwindet in der Tüte, der Mann sucht. Und sucht. Er hat noch viele Gerümpelberge zu durchsuchen in den ehemaligen Hartsteinwerken Goch. Denn dort stehen seit einigen Wochen alle Türen offen. Sicherungsmaßnahmen? Fehlanzeige. Nun will die Stadt Goch eingreifen. Das Tor steht offen. Lädt ein zum Erkundungsgang über die wohl größte illegale Sperrmüllhalde Gochs. Eine kleinere Auswahl von Kinderwagen und Autotüren ist um einen größeren Geröllhaufen drapiert. An dem Öfchen wärmt sich niemand mehr und die rote Couch bekommt ebenso nasse Füße wie der Korbsessel. Metertiefe Löcher gähnen im Betonboden, Decken und Flaschen deuten auf Besucher im Mittelgeschoss hin, Tauben wohnen in der zugigen Dachetage. Jemand hat eine Biertheke, ganz viele haben Flaschen vergessen. Drei Stühle um einen Tisch, auf Sand gebaut in einer hohen Halle
    • das Stillleben lässt erahnen, wie schön dieses Gebäude

    sein könnte  -  wenn nicht die drei blauen Plastikfässer, eines noch gefüllt, in der Ecke drohen würden. Seit dem Frühjahr 2000 sollten hier schon eine Tankstelle, Autozubehör und eine TÜV-Prüfstelle stehen, das Gebäude sollte schon lange abgerissen sein. Die Abrissgenehmigung sei auch "erteilungsfähig", sagt Investor Andreas Nettekoven von der Terrana GmbH in Rheinbach. Allerdings, so Gochs Sprecher Hermann-Josef Kleinen, sei das Verfahren noch im Gange. Nettekoven aber glaubt, "in Bälde" mit dem Abriss beginnen zu können. "Da sind nur noch einige Eckpunkte abzustimmen", versichert er. Aus der Regionalleitung des TÜV ist zu hören, dass es Probleme mit dem Schornstein gebe, der belastet und deswegen nur Ziegel für Ziegel abzutragen sei. Im Februar 2002 aber soll das Bauvorhaben abgeschlossen sein, ist Nettekoven überzeugt. Und die Mieter? "Die haben ja unterschrieben", so Nettekoven. Nur eine Fläche von 400 Quadratmetern sei noch zu haben. Und wer ist bis dahin für die Sicherung der Anlagen zuständig? "Der Eigentümer  -  oder die Stadt Goch", sagt Nettekoven, der nur Investor ist und auf den das Grundstück noch nicht überschrieben ist. Den Eigentümer, einen Privatmann in Krefeld, will die Stadt nun anschreiben. Will ihm zum Zwecke der "Gefahrenabwehr", so Kleinen, eine Ordnungsrechtliche Verfügung schicken. Und ihn darin auffordern, das Gebäude zu sichern. Bis dahin werde die Stadt zumindest dafür sorgen, dass Passanten auf dem Bürgersteig nicht von Steinen getroffen werden. Mit einem Bauzaun. Der dann auch Besucher abhält. Solche, die etwas liegenlassen. Und solche, die etwas finden wollen.

  9. Fakt ist doch,

    Foto von Lieselotte Tussing

    dass es Vorschriften gibt, wie eine Baustelle ordnungsgemäß in Bezug auf Unfallgefahren abzusichern ist (z.B. Bauzaun gut, Flatterband schlecht). Bei Eintritt eines Schadensfalles  -  und das muss nicht mal etwas so Schlimmes sein, wie HP beschrieben hat  -  wird die getätigte Absicherung geprüft / hinterfragt. War sie nicht in Ordnung, zahlt keine Versicherung! Unter 'meiner Fuchtel' steht beispielsweise auch ein leerstehendes Gebäude, das wir gerne abreißen würden, die Genehmigung aber nicht erhalten. Die sicherheitshalber angebrachte Holzverschalung an sämtlichen Türen und Fenstern wurden bereits diverse Male zerstört, woraufhin sie halt wieder montiert wurde. Im übrigen brauche ich mind. 3 Hände zum Abzählen der Fälle, wo wir in den letzten 5 Jahren nachts von der Polizei angerufen wurden mit der Aufforderung, zerstörte und demolierte Baustellenabsicherungen (Zäune, Bretter etc.) wieder aufzubauen. Es ist also beileibe nicht immer 'die Baustelle', die schlecht schafft! Meiner Erinnerung nach (mag täuschen ...) hatte ich diese Häufung von Vandalismus vor rund 15 Jahren einfach noch nicht auf meinen Baustellen!
  10. Aber wem nützt es, wenn Sie keiner einhält..

    Foto von Lieselotte Tussing

    ... die Vorschriften. Ich weiß, es sind nun mal Dinge, die gerne auch aus Kostengründen wegelassen werden, weil der Angebotspreis mal wieder so knapp ist, dass es hinten und vorne kaum reicht. (Bitte nicht verallgemeinern). Auch sehe ich hin und wieder ein Manko darin, dass die ausdrücklichen Sicherungsmaßnahmen seitens der Architekten gar nicht erst ausgeschrieben werden oder im Leistungsverzeichnis auftauchen. Oder die Bauleiter sehen die fehlenden Absicherungen nicht  -  auch schon erlebt, das es sowas gibt (da wird dann geschaut, ob alle Handwerker da sind und mehr nicht). Gegen Vandlismus kann man sich leider nicht schützen  -  aber man kann damit rechnen.
  11. Das Kleingedruckte

    Meistens steht die Baustellenabsicherung irgendwo in den ewig langen "Vorbedingungen". Nach meiner Ansicht sollte es ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung als Position stehen.
    • Name:
    • Martin Beisse
  12. Gute Idee..

    ... das mit den Vorbemerkungen (... übrigens heißt das genauso wenig Vorbemerkungen wie Drainage!) sowieso immer so eine lästige Sache. Insofern finde ich die Einführung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (Sicherheitskoordinator, Gesundheitsschutzkoordinator) (SiGeKo) gut. Es ist nur zu viel Verwaltungsaufwand und Kosten damit verbunden. Der kann darauf mitunter Einfluss nehmen. Da sind wir wieder beim Thema Fremdüberwachung  -  doch nicht von der Hand zu weisen!
    • Name:
    • HP
  13. Deswegen

    ja auch in Anführungszeichen. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (Sicherheitskoordinator, Gesundheitsschutzkoordinator) (SiGeKo) ist wieder genauso was halbgares wie Fertigstellungsbescheinigung. Angesetzt, aber nicht richtig zu Ende geführt.
    Zu der Fremdüberwachung sollte dann aber auch gleich die Baubeschreibung und die Leistungsverzeichnisse gehören. An Leistungsverzeichnissen hatte ich schon Schrott in der Hand, da waren die schlechtesten Baubeschreibungen noch besser. Und wenn die nichts taugen, kann es nachher auch nicht vernünftig weitergehen.
    • Name:
    • Martin Beisse
  14. LV Pos. 1! , da gehört es hin!

    Foto von Lieselotte Tussing

    Die Absicherung der Baustelle (Sicherung!) ist ja als Besondere Leistung in der VOBAbk. enthalten! Natürlich auch als Bestandteil in den UVV der BG, also Unternehmerverantwortung. Und zu den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (Sicherheitskoordinator, Gesundheitsschutzkoordinator) (SiGeKo)'s kann ich aus meiner Erfahrung nur sagen: 1 mal pro Monat gekommen und geguckt und nicht viel gesagt. Ein paar Tipps zum Abschließen des Bauzauns gegeben und das war es. Aber, aber, MB, eigentlich müssten Sie wissen, dass die Baustellenverordnung ganz klar sagt, dass der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (Sicherheitskoordinator, Gesundheitsschutzkoordinator) (SiGeKo) bereits bei der Planung mit einbezogen werden muss! D.h., unter Umständen hat er bereits bei der Baubeschreibung 'die Finger drin'.
    • Name:
  15. Da ist ja auch

    Jedenfalls bei meinen Ausschreibungen. Deswegen sind die bei öffentlichen Auftraggebern zu unbeliebt, bei Handwerkern aber umso beliebter :-)
    Klar soll der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (Sicherheitskoordinator, Gesundheitsschutzkoordinator) (SiGeKo) ja von Anfang an drin sein. Nur überwacht der eben nicht die Qualität am Bau.
    • Name:
    • Martin Beisse
  16. Jetzt gibt's nicht nur ...

    Foto von Lieselotte Tussing

    Jetzt gibt's nicht nur schlechte Bauträger, schlechte Handwerker, schlechte Bauherren, schlechte Architekten  -  jetzt gibt's auch schlechte Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (Sicherheitskoordinator, Gesundheitsschutzkoordinator) (SiGeKo)'s. Und genauso einen haben Sie wohl gehabt, Frau Tussing. Aber lasst uns jetzt bitte keine Diskussion vom Zaun brechenüber Gute und Schlechte! Leider wird der Einsatz dieses Fremdüberwachers zur sehr auf bürokratische Aufgaben verlagert (Verlangen von Gerüstplänen etc.) Ich selber bin auch Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (Sicherheitskoordinator, Gesundheitsschutzkoordinator) (SiGeKo) und weis, wovon ich rede, obwohl ich das Prinzip schon für gut heiße. Habe gerade mit einem Freund von einer Bank telefoniert und die Frage gestellt, ob die Banken bei der Vorlage einer Kostenkalkulation darauf aufmerksam machen, wenn das Honorar für den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (Sicherheitskoordinator, Gesundheitsschutzkoordinator) (SiGeKo) fehlt  -  was er mir verneint hat. Bei uns habe ich noch nie einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (Sicherheitskoordinator, Gesundheitsschutzkoordinator) (SiGeKo) auf einer Baustelle gesehen, bzw. viele Baustellen sehen so aus, als gäbe's da auch keinen. Arme Bauherren, wenn da mal was passiert!
  17. Ein Punkt ...

    Ein Punkt war da noch von Herrn Beisse eingeworfen: Eigenverantwortung! Riesenproblem  -  schon bei den einfachsten Dingen. Lasse in meine Bautürn immer gleichschließende Zylinder montieren, wovon jeder Handwerksbertrieb und Bauherr einen Schlüssel bekommen. Und dann geht es los. Der erste vergisst den Schlüssel. Leit sich beim zweiten den Schlüssel, Arbeitet Abend länger und schon hat der zweite keinen Schlüssel mehr. Am nächsten Tag weiß der zweite nichts mehr davon, dass er den Schlüssel hat und so weiter. Und zum Schluss weiß keiner mehr vom anderen Bescheid und dann steht die Bautür auf  -  weil sich keiner nach Feierabend dafür zuständig fühlt. Oder zweites Beispiel: In der Ausschreibung ist klar gesagt, dass der anfallende Bauschutt von jedem Handwerker zu beseitigen ist. Dem ersten interessierts nicht oder er weiß es nicht und kippt seinen Schutt vor das Haus. Eine Aufforderung für alle anderen Handwerker den Berg zu vergrößern  -  ist ja auch bequemer. Auch angebotene Lösungen, Container zur Verfügung zu stellen und zum Trennen aufzurufen  -  klappt nicht  -  muss man ja bei nachdenken  -  schon während der Arbeit, wenn der Schutt gemacht wird.
    • Name:
    • HP
  18. Hallo, Herr Plecker ...

    Foto von Lieselotte Tussing

    (Blinzelaugerüberwerf) haben Sie vielleicht Lust, in 2 bestehende Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (Sicherheitskoordinator, Gesundheitsschutzkoordinator) (SiGeKo)-Verträge einzubrechen ...? Den Preis müsste ich Ihnen allerdings diktieren; er dürfte aber üppig sein, da nach Auskunft meines AN die Preise für diese Leistungen total in den Keller gerutscht sind. MB: Meine LVAbk.'s beginnen auch mit der (!) Pos. 1!
    • Name:
  19. Wie schon mein Meister sagte ...

    Wie schon mein Meister sagte bei jedem Gang überlegen, was man mitnehmen könnte. Oder jeder Gang mit leeren Händen ist ein doppelter Gang.
    Übrigens beginnen mein LVAbk.'s sogar manchmal mit Position 0 :-) Ist aber ein Programmierfehler *schäm*
    • Name:
    • Martin Beisse
  20. Ich habe die Aussage nirgends gefunden War der ...

    Ich habe die Aussage nirgends gefunden: War der Mann an der Tür jetzt ein Dieb? Oder nur der Fliesenleger der nach ein paar Überstunden in "zivil" vor der Tür stand und auf seinen Kollegen gewartet hat weil der noch nicht die Schuhe zugebunden hatte?
    • Name:
    • Reg2023-Bergmann
  21. Kann ich nicht sagen ...

    Kann ich nicht sagen ob er nun ein Dieb ist. Er hätte ja einer sein können, oder? Jedenfalls war die Baustelle um 19.45 Uhr nicht mehr besetzt (als ich das erste Mal da vorbei gekommen bin) und um 20.30 Uhr (als ich den Vorgang beobachtet habe) wird's wohl nicht der Fliesenleger gewesen sein. Unklarheiten =>Zivilcourage!
    • Name:
    • HP
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