Dachsanierung Mängel: Nachbesserungsrecht nach VOB – Rechte, Fristen & Vorgehen?
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Dachsanierung Mängel: Nachbesserungsrecht nach VOB – Rechte, Fristen & Vorgehen?

Im Mai 2004 habe ich einen Werklieferungsvertrag nach VOBAbk. (Hessen) zur Dachsanierung abgeschlossen.
Nach Beendigung der Unterkonstruktion habe ich dem Dachdecker eine Mängelliste zu gefaxt und später auch persönlich übergeben.
Daraufhin hat er nachgebessert und eingedeckt.
Nach Beendigung der Dacheindeckung habe ich von der Handwerkskammer einen Gutachter benannt bekommen den ich im beiderseitigen einvernehmen beauftragt habe.
Die erheblichen Mängel hat der Dachdecker nachgebessert und das Gutachten bezahlt.
Bei einem erneuten Ortstermin mit Hersteller von Dämmmaterial und Ziegel habe ich den Dachdecker aufgefordert weiter nachzubessern und die Vorgehensweise anhand eines Sanierungsplanes darzustellen.
Über seinen Rechtsanwalt stellte er mir den Sanierungsplan zu.
Am Tage des Gerüststellens kam ein Brief des Dachdecker Rechtsanwaltes in dem Stand das alles ein Missverständnis war und er doch nicht in dem Umfang nachbessern wollte.
Nach Abschluss der arbeiten habe ich über das Amtsgericht einen Gutachter beauftragt.
Der auch erhebliche Mangel feststellte.
Teilweise handelt es sich um die Selben Mängel die gerügt wurden
Nun Möchte ich einen neuen Dachdecker beauftragen . Hat der Alte Dachdecker noch ein Nachbesserungsrecht wo er doch schon 3-mal nachgebessert hat?
  • Name:
  • Trübenbach
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Im Fall einer mangelhaften Dachsanierung ist das Nachbesserungsrecht gemäß VOBAbk. (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) ein wichtiger Aspekt. Ich empfehle, die Mängel schriftlich und nachweisbar (z.B. per Einschreiben) beim Dachdecker zu rügen. Die Mängelrüge sollte detailliert sein und eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzen.

    Sollte der Dachdecker die Mängel nicht innerhalb der gesetzten Frist beheben oder die Nachbesserung ablehnen, empfehle ich, einen Bausachverständigen hinzuzuziehen. Dieser kann die Mängel fachgerecht beurteilen und dokumentieren. Ein Gutachten des Sachverständigen kann als Grundlage für weitere rechtliche Schritte dienen.

    Es ist ratsam, sich von einem Rechtsanwalt für Baurecht beraten zu lassen. Dieser kann die Erfolgsaussichten einer Klage prüfen und Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen. Bewahren Sie alle relevanten Dokumente (Vertrag, Mängelliste, Schriftverkehr, Gutachten) sorgfältig auf.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle Mängel detailliert mit Fotos und Videos. Setzen Sie dem Dachdecker eine angemessene Frist zur Nachbesserung und ziehen Sie bei Bedarf einen Bausachverständigen und einen Rechtsanwalt hinzu.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    VOB
    Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist ein Klauselwerk, das die Vertragsbedingungen für Bauleistungen regelt. Sie besteht aus drei Teilen: VOB/A (Vergabe), VOB/B (Vertragsbedingungen) und VOB/C (Technische Baubestimmungen).
    Verwandte Begriffe: BGBAbk., Bauvertrag, Werkvertrag
    Mängelrüge
    Die Mängelrüge ist die schriftliche Mitteilung des Auftraggebers an den Auftragnehmer, dass die erbrachte Leistung Mängel aufweist. Sie muss die Mängel detailliert beschreiben und eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzen.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Nachbesserung, Sachmangel
    Bausachverständiger
    Ein Bausachverständiger ist eine Person mit besonderer Sachkunde im Bauwesen, die in der Lage ist, Mängel an Bauleistungen fachgerecht zu beurteilen und zu dokumentieren. Er erstellt Gutachten, die als Grundlage für weitere rechtliche Schritte dienen können.
    Verwandte Begriffe: Gutachter, Sachverständiger, Schadensgutachten
    Nachbesserungsrecht
    Das Nachbesserungsrecht ist das Recht des Auftraggebers, bei Mängeln an der erbrachten Leistung vom Auftragnehmer die Beseitigung der Mängel zu verlangen.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Mängelanspruch, Reparatur
    Abnahme
    Die Abnahme ist die Erklärung des Auftraggebers, dass er die Leistung des Auftragnehmers als vertragsgemäß anerkennt. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.
    Verwandte Begriffe: Bauabnahme, Übergabe, Fertigstellung
    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche Haftung des Auftragnehmers für Mängel an der erbrachten Leistung. Sie beginnt mit der Abnahme der Leistung.
    Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Garantie, Sachmangel
    Werkvertrag
    Ein Werkvertrag ist ein Vertrag, bei dem sich der Auftragnehmer verpflichtet, ein bestimmtes Werk herzustellen, und der Auftraggeber verpflichtet sich, die vereinbarte Vergütung zu zahlen.
    Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Dienstvertrag, Kaufvertrag

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist das Nachbesserungsrecht nach VOB?
      Das Nachbesserungsrecht nach VOB räumt dem Auftraggeber das Recht ein, bei Mängeln an der erbrachten Leistung vom Auftragnehmer (z.B. Dachdecker) die Beseitigung der Mängel zu verlangen. Dies muss innerhalb einer angemessenen Frist geschehen.
    2. Wie muss eine Mängelrüge erfolgen?
      Eine Mängelrüge sollte schriftlich und nachweisbar (z.B. per Einschreiben) erfolgen. Sie muss die Mängel detailliert beschreiben und eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzen.
    3. Was passiert, wenn der Auftragnehmer die Mängel nicht beseitigt?
      Wenn der Auftragnehmer die Mängel nicht innerhalb der gesetzten Frist beseitigt, kann der Auftraggeber die Mängel selbst beseitigen oder durch einen anderen Handwerker beseitigen lassen und die Kosten dem ursprünglichen Auftragnehmer in Rechnung stellen. Alternativ kann der Auftraggeber eine Minderung des Werklohns verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
    4. Welche Rolle spielt ein Bausachverständiger?
      Ein Bausachverständiger kann die Mängel fachgerecht beurteilen und dokumentieren. Sein Gutachten kann als Grundlage für weitere rechtliche Schritte dienen.
    5. Wann verjährt das Nachbesserungsrecht?
      Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt nach VOB/B in der Regel fünf Jahre ab Abnahme der Leistung.
    6. Was ist der Unterschied zwischen VOB und BGB?
      Die VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) ist ein Regelwerk für Bauverträge, das vor allem im öffentlichen Bereich Anwendung findet. Das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) gilt für alle Verträge, also auch für Bauverträge, sofern die VOB nicht vereinbart wurde. Die VOB enthält spezielle Regelungen für Bauleistungen, die im BGB so nicht enthalten sind.
    7. Kann ich bei Mängeln Schadensersatz verlangen?
      Ja, bei Mängeln können Sie unter Umständen Schadensersatz verlangen, beispielsweise für Folgeschäden, die durch die Mängel entstanden sind.
    8. Was ist eine Abnahme?
      Die Abnahme ist die Erklärung des Auftraggebers, dass er die Leistung des Auftragnehmers als vertragsgemäß anerkennt. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist.

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  2. Nachbesserungsrecht: Anwaltliche Ablehnung – Anspruchsverlust?

    ist das nicht eine Frage für Ihren Anwalt?
    aber aus meiner laienhaften Erfahrung würde ich sagen, dass der AN mit anwaltlichem Schreiben der Ablehnung der Mängelbeseitigung seinen Anspruch darauf aufgegeben hat.
  3. Dachsanierung Mängel: Gutachten-Kenntnis für Dachdecker wichtig!

    wobei
    wir den Inhalt dieses Schreibens ja nicht kennen.
    Und der Dachdecker und sein Anwalt sollten Kenntnis über das erneute Gutachten,
    also den Stand/ das Ergebnis seiner Mängelbeseitigung erhalten.
    Dazu sollten Sie selbst einen Anwalt beauftragen.
    Laienmeinung!
  4. Mängelbeseitigung abgelehnt: Nachtrag zum Gutachten ausstehend

    Die Gegenseite hat das Gutachten und wollte auch ...
    Die Gegenseite hat das Gutachten und wollte auch schon nachbessern.
    Das habe ich aber abgelehnt das noch ein Nachtrag zum Gutachten aussteht.
  5. Dachsanierung: Nachbesserungspflicht trotz gestörtem Vertrauensverhältnis?

    was denn nun?
    Wollte die Gegenseite nachbessern oder nicht? Wenn sie willig ist, müssen Sie wohl nachbessern lassen, es sei denn Ihr Anwalt schafft es plausibel darzulegen, dass Aufgrund der vielen Schlechtleistungen und erfolgloser Mängelbeseitigung das Vertrauensverhältnis derart gestört ist, dass eine weitere Mängelbeseitigung nicht gestattet werden kann. Das aber ist wirklich was für den Anwalt, denn der sagt ihnen dann, welche Kündigungsform da zutrifft: freie Kündigung, Kündigung aus wichtigem Grund, ...
    Wir dürfen und können Ihnen den Anwalt an dieser Stelle nicht ersetzen.
  6. Dachsanierung: Ziel – Dachdeckerwechsel ohne Mehrkosten!

    Ich wollte eine Zweite Meinung zu dem Sachverhalt ...
    Ich wollte eine Zweite Meinung zu dem Sachverhalt hören/Lesen.
    Mein Ziel ist diesen Dachdecker Loszuwerden , und nicht auf den Kosten der Nachbesserung sitzen zu bleiben.
  7. Dachsanierung: Pflichten des AG bei Mängelbeseitigung!

    Der Dachdecker
    will sicher auch diesen Kunden loswerden, insofern besteht schon einmal Einigkeit 🙂
    Selbst wenn der Dachdecker ein kompletter Stümper sein sollte, auch der AGAbk. hat Pflichten (z.B. den finanziellen Schaden so gering wie möglich zu halten). Wenn der DD einem Kammergutachten zustimmt, muss er sich auch daran halten, hat er ja auch zumindest versucht. Danach wird er bei einem erneuten Ortstermin wieder zur Nachbesserung aufgefordert? Sorry, aber das klingt als ob das dann andere Mängel als im Gutachten waren, ist das so? Warum wurden die nicht vorher schon angezeigt?
    Wenn der DD ein Gerüst stellen lässt, wird er wohl auch Arbeiten geplant haben. Gab's da eventuell noch kleine Zusatzforderungen zu seinem eingereichten Sanierungsplan? Oder sollte das Gerüst noch für andere Arbeiten benutzt werden? Welcher Fachmann hat eigentlich den Sanierungsplan beurteilt?
    War wohl auch keine gute Idee, die Nachbesserung Aufgrund des Gerichtsgutachtens mit einem für mich und wohl auch den DD vorgeschobenen Grund rundheraus abzulehnen. Ich finde es nebenbei ziemlich absurd, den Erfolg einer Nachbesserung nicht mit begleitender Fachüberwachung, sondern mit einem nachträglichen Gerichtsgutachten zu überprüfen, das dürfte der genannten Pflicht zur Schadensbegrenzung widersprechen. Ich kann's ja verstehen, dass man so einen Handwerker loswerden will, aber mir scheint auf Ihrer Seite bisher kein Anwalt am Werk zu sein und wenn's so weitergeht, wird dem Anwalt der Gegenseite noch viel dazu einfallen.
    Für den gleichen Mangel gibt es übrigens mindestens 2x Nachbesserungsrecht.
    Gruß
    Volker Leue
  8. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026

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    Dachsanierung Mängel: Nachbesserungsrecht nach VOBAbk.

    💡 Kernaussagen: Der Thread behandelt das Thema Mängel bei einer Dachsanierung und die damit verbundenen Rechte und Pflichten gemäß VOB. Es geht um die Frage, ob der Auftraggeber (AGAbk.) den Dachdecker (AN) zur Nachbesserung auffordern muss, auch wenn das Vertrauensverhältnis gestört ist. Die Rolle von Gutachten und Anwälten wird diskutiert, sowie die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen und Schadensersatz zu fordern. Die korrekte Vorgehensweise bei Mängeln ist entscheidend, um die eigenen Rechte zu wahren und unnötige Kosten zu vermeiden.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Nachbesserungsrecht: Anwaltliche Ablehnung – Anspruchsverlust? wird darauf hingewiesen, dass eine anwaltliche Ablehnung der Mängelbeseitigung möglicherweise den Anspruch darauf aufgeben könnte. Es ist ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, bevor man eine solche Entscheidung trifft.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Dachsanierung Mängel: Gutachten-Kenntnis für Dachdecker wichtig! betont die Wichtigkeit, dass der Dachdecker und sein Anwalt über den aktuellen Stand des Gutachtens informiert sind. Dies ermöglicht eine fundierte Entscheidungsgrundlage für die weitere Vorgehensweise.

    🔴 Kritisch/Risiko: Eine Ablehnung der Nachbesserung durch den Auftraggeber kann rechtliche Konsequenzen haben, wie im Beitrag Dachsanierung: Nachbesserungspflicht trotz gestörtem Vertrauensverhältnis? erläutert wird. Es ist wichtig, die Vor- und Nachteile sorgfältig abzuwägen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.

    👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, sich frühzeitig rechtlichen Beistand zu suchen, um die eigenen Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Mängeln bei der Dachsanierung zu klären. Der Beitrag Dachsanierung: Ziel – Dachdeckerwechsel ohne Mehrkosten! zeigt die Zielsetzung des Fragestellers, den Dachdecker loszuwerden, ohne auf den Kosten der Nachbesserung sitzen zu bleiben. Dies unterstreicht die Notwendigkeit einer klaren Strategie und rechtlichen Absicherung.

    🔧 Praktische Umsetzung: Der Beitrag Dachsanierung: Pflichten des AG bei Mängelbeseitigung! verdeutlicht, dass auch der Auftraggeber Pflichten hat, z.B. den finanziellen Schaden so gering wie möglich zu halten. Eine konstruktive Zusammenarbeit und die Einhaltung der VOB sind entscheidend für eine erfolgreiche Mängelbeseitigung.

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