EnEV  -  wer soll das verstehen
BAU-Forum: Modernisierung / Sanierung / Bauschäden

EnEV  -  wer soll das verstehen

Hallo,
wir haben ein Häuschen aus dem Jahr 1958 erstanden und werden viel machen lassen wie neue Heizung, evtl. Elektro, teilweise Wasser und wahrscheinlich das Dach.
Kann es ein, dass wir die Außenfassade dämmen müssen, obwohl sie fast neu ist?
Kann man uns das gesetzlich aufzwingen?
Bestehen neue Heizungsanlagen und Dächer die Bestimmungen ohne dass man zusätzlich darauf achten muss?
Ich habe versucht, die EnEVAbk. zu lesen und zu verstehen, sehe aber aus lauter §-Hin- und Absatzverweise den Inhalt nicht mehr. Gibt es besser veständlichere Quellen?
Viele Grüße R. Schröder
  • Name:
  • R. Schröder
  1. Fassade nur

    wenn größere Änderungen bzw. Sanierungen daran vorgenommen werden.
    Kessel vor Einbaujahr '78 2 Jahre ab Eigentumswechsel.
    Offiziell.
    Es sei denn z.B. , es ist ein Umstellbrandkessel, er wurde zum Niedertemperaturkessel umfrisiert oder ein Austausch ist schlichtwerg unwirtschaftlich ("Härtefallregelung" = VERBOR unwirtschaftlicher Investitionen nach dem Grundlegenden EnEG).
    Dürrfte aber schwerlich nachzuweisen sein bei entsprechendem Altkessel im Originalzustand ...
    Ansonsten-Einführung zu sinnvoller & kostengünstiger (bis hin zu "umsonst") Sanierung:

    tiefer

    Förderungen

  2. Hallo Herr Schröder

    Ich muss beim Autofahren nicht wissen, wie das ESP funktioniert. Ich muss beim Essen nicht wissen, wie man Schwarzwälder Kisschtorte macht. Und wenn Sie kein Architekt oder Bauingenieur sind, dann müssen Sie sich auch nicht mit der EnEVAbk. auskennen, nur weil Sie jetzt ein Haus haben. Auch für solche Fälle gibt es Fachleute.
    mein Hinweis: Suchen sie sich unter
  3. Hallo Herr Tilgner, "R. Schröder" ist in diesem ...

    Hallo Herr Tilgner,
    "R. Schröder" ist in diesem Fall die Frau des Hauses. Nix für ungut  -  konnten Sie nun wirklich nicht wissen:-)
    Danke für die Hinweise und Infos. Speziell mit den Energieberatern hier in der Gegend.
    Haben diese Energieberater eigentlich eine Mindestausbildung, sodass man wirklich eine gute Beratung erhält?
    Viele Grüße R. Schröder
  4. Hallo Herr Tilgner, "R. Schröder" ist in diesem ...

    Hallo Herr Tilgner,
    "R. Schröder" ist in diesem Fall die Frau des Hauses. Nix für ungut  -  konnten Sie nun wirklich nicht wissen:-)
    Danke für die Hinweise und Infos. Speziell mit den Energieberatern hier in der Gegend.
    Haben diese Energieberater eigentlich eine Mindestausbildung, sodass man wirklich eine gute Beratung erhält?
    Viele Grüße R. Schröder
  5. Die Mindestausbildung können Sie testen,

    indem Sie kritische Fragen stellen und die Antworten darauf dann wirken lassen. Was die EnEVAbk. und den Heizkesselaustausch betrifft, finden Sie die kritischen Fragen auf den Links.

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