Dachausbau im Altbau: Haftung für Schäden, Kosten und Risiken beim Wohnungskauf?
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Dachausbau im Altbau: Haftung für Schäden, Kosten und Risiken beim Wohnungskauf?

Ich beabsichtige eine Wohnung (Dachneuausbau Altbau 1907 durch einen Bauträger) zu kaufen. In der Teilungserklärung findet sich folgender Passus:
" Die Herstellung der Wohnung einschließlich der dazu erforderlichen Veränderungen am Gemeinschaftseigentum gehen ausschließlich auf seine (der Berechtigte des Sondereigentums Nr 9) Kosten und sein Risiko. Schäden die infolge des Dachausbaus am Sondereigentum der übrigen Miteigentümer oder am Gemeinschaftseigentum entstehen, gehen verschuldensunabhängig ausschließlich zu Lasten des jeweiligen das Sonderrecht der Einheit Nr. 9 ausübenden Eigentümers. "
Meine Frage: Heißt das, dass ich eventuell für einen z.B. in 2 Jahren auftretenden Schaden durch Fehler des Bauträgers haften müsste?
Der Bauträger behauptet diese Haftung gelte nur für die Phase des Dachausbaus. Bezieht sich das "jeweiligen das Sonderrecht ... ausübenden Eigentümers" auf den Dachausbau oder auf den Selbstnutzer der Wohnung.
Welche Fallstricke sind zu beachten, falls es den Bauträger z.B. in 2 Jahren nicht mehr gibt?
Bin über jeden Rat dankbar.
Hans in Hessen
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  • Hans
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    Beim Kauf einer Wohnung im Dachgeschoss eines Altbaus, der durch einen Bauträger neu ausgebaut wurde, ist die Haftungsfrage bei Schäden von großer Bedeutung. Ich empfehle Ihnen, die Teilungserklärung genau zu prüfen. Der Passus, der die Herstellung der Wohnung und Veränderungen am Gemeinschaftseigentum dem Bauträger zuordnet, ist hierbei zentral.

    Wichtig: Die Haftung des Bauträgers für Mängel am Sondereigentum (Ihre Wohnung) und am Gemeinschaftseigentum (z.B. Dach) kann zeitlich begrenzt sein. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche gegen den Bauträger verjähren.

    Ich rate Ihnen, folgende Punkte zu beachten:

    • Prüfung der Bauausführung: Lassen Sie die Bauausführung vor dem Kauf idealerweise von einem unabhängigen Sachverständigen prüfen.
    • Einsicht in Bauunterlagen: Fordern Sie Einsicht in alle relevanten Bauunterlagen (Baugenehmigung, Baupläne, Statiknachweise) an.
    • Protokollierung von Mängeln: Dokumentieren Sie alle festgestellten Mängel schriftlich und melden Sie diese umgehend dem Bauträger.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie den Kaufvertrag und die Teilungserklärung vor Unterzeichnung von einem Fachanwalt für Immobilienrecht prüfen, um Ihre Rechte und Pflichten genau zu kennen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Sondereigentum
    Das Sondereigentum umfasst die Teile eines Gebäudes, die im Eigentum einer einzelnen Person stehen, wie z.B. die Wohnung selbst. Der Eigentümer kann mit seinem Sondereigentum grundsätzlich frei verfahren, muss aber die Rechte der anderen Eigentümer beachten. Verwandte Begriffe: Gemeinschaftseigentum, Teileigentum.
    Gemeinschaftseigentum
    Das Gemeinschaftseigentum umfasst alle Teile eines Gebäudes, die nicht im Sondereigentum stehen, wie z.B. das Dach, das Treppenhaus, die Fassade und tragende Wände. Das Gemeinschaftseigentum steht im gemeinschaftlichen Eigentum aller Wohnungseigentümer. Verwandte Begriffe: Sondereigentum, Teilungserklärung.
    Teilungserklärung
    Die Teilungserklärung ist eine notarielle Urkunde, die ein Grundstück in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum aufteilt. Sie regelt die Rechte und Pflichten der einzelnen Eigentümer sowie die Verteilung der Kosten für Instandhaltung und Reparaturen. Verwandte Begriffe: Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum, Wohnungseigentumsgesetz.
    Bauträger
    Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Bauprojekte plant, finanziert und realisiert. Er verkauft die fertiggestellten Immobilien an Käufer. Der Bauträger haftet für Mängel am Bauwerk innerhalb der Gewährleistungsfrist. Verwandte Begriffe: Bauherr, Generalunternehmer, Architekt.
    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers oder Werkunternehmers, für Mängel an der Kaufsache oder am Werk einzustehen. Im Baurecht beträgt die Gewährleistungsfrist in der Regel fünf Jahre ab Abnahme des Bauwerks. Verwandte Begriffe: Mängelansprüche, Verjährung, Schadenersatz.
    Mängelansprüche
    Mängelansprüche sind die Rechte, die ein Käufer oder Bauherr bei Vorliegen eines Mangels an der Kaufsache oder am Werk hat. Dazu gehören z.B. das Recht auf Nacherfüllung (Beseitigung des Mangels), das Recht auf Minderung des Kaufpreises oder Werklohns, das Recht auf Rücktritt vom Vertrag und das Recht auf Schadenersatz. Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Verjährung, Schadenersatz.
    Verjährung
    Die Verjährung ist der Zeitraum, nach dem ein Anspruch nicht mehr gerichtlich geltend gemacht werden kann. Im Baurecht verjähren Mängelansprüche in der Regel fünf Jahre nach Abnahme des Bauwerks. Es ist wichtig, Mängel rechtzeitig zu rügen, um die Verjährung zu verhindern. Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Mängelansprüche, Rügepflicht.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Wer haftet für Schäden am Dach nach dem Kauf der Dachgeschosswohnung?
      Die Haftung hängt davon ab, ob es sich um Schäden am Sondereigentum (Ihre Wohnung) oder am Gemeinschaftseigentum (das Dach) handelt. Für Schäden am Sondereigentum haftet grundsätzlich der Eigentümer selbst, es sei denn, es liegt ein Mangel vor, für den der Bauträger noch haftet. Für Schäden am Gemeinschaftseigentum haftet die Eigentümergemeinschaft, die gegebenenfalls Ansprüche gegen den Bauträger geltend machen kann.
    2. Was ist der Unterschied zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum?
      Sondereigentum umfasst die Teile des Gebäudes, die im Eigentum einer einzelnen Person stehen, wie z.B. die Wohnung selbst. Gemeinschaftseigentum umfasst alle Teile des Gebäudes, die nicht im Sondereigentum stehen, wie z.B. das Dach, das Treppenhaus, die Fassade und tragende Wände.
    3. Welche Rolle spielt die Teilungserklärung beim Dachausbau?
      Die Teilungserklärung legt fest, welche Teile des Gebäudes zum Sondereigentum und welche zum Gemeinschaftseigentum gehören. Sie regelt auch die Rechte und Pflichten der einzelnen Eigentümer sowie die Verteilung der Kosten für Instandhaltung und Reparaturen. Beim Dachausbau kann die Teilungserklärung besondere Regelungen zur Nutzung des Dachraums und zur Haftung für Schäden enthalten.
    4. Wie lange haftet der Bauträger für Mängel am Dachausbau?
      Die Gewährleistungsfrist für Mängel am Bau beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme des Bauwerks. Innerhalb dieser Frist kann der Käufer Mängelansprüche gegen den Bauträger geltend machen. Es ist wichtig, Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen, um die Ansprüche nicht zu verlieren.
    5. Was passiert, wenn der Bauträger insolvent geht?
      Im Falle einer Insolvenz des Bauträgers kann es schwierig werden, Mängelansprüche durchzusetzen. Es ist ratsam, sich in diesem Fall an einen Fachanwalt für Baurecht zu wenden, um die Erfolgsaussichten einer Klage zu prüfen. Unter Umständen kann auch eine Bürgschaft oder eine Versicherung des Bauträgers in Anspruch genommen werden.
    6. Kann ich den Bauträger auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist noch haftbar machen?
      In bestimmten Fällen kann der Bauträger auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist noch haftbar gemacht werden, z.B. wenn er Mängel arglistig verschwiegen hat. Allerdings ist es in diesem Fall schwierig, den Nachweis zu erbringen.
    7. Welche Kosten kommen auf mich als Eigentümer einer Dachgeschosswohnung zu?
      Als Eigentümer einer Dachgeschosswohnung tragen Sie die Kosten für die Instandhaltung und Reparatur Ihres Sondereigentums. Darüber hinaus sind Sie an den Kosten für die Instandhaltung und Reparatur des Gemeinschaftseigentums beteiligt, z.B. des Daches. Die Verteilung der Kosten erfolgt in der Regel nach dem Miteigentumsanteil.
    8. Was sollte ich vor dem Kauf einer Dachgeschosswohnung unbedingt prüfen?
      Vor dem Kauf einer Dachgeschosswohnung sollten Sie unbedingt die Bausubstanz des Gebäudes, insbesondere des Daches, prüfen. Lassen Sie sich die Baupläne und Statiknachweise zeigen und prüfen Sie, ob alle Genehmigungen für den Dachausbau vorliegen. Achten Sie auch auf mögliche Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbildung.

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    • Dachausbau Genehmigungspflicht
      Informationen zu den erforderlichen Genehmigungen für einen Dachausbau.
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      Informationen zur richtigen Wärmedämmung beim Dachausbau.
    • Wohnungskauf Checkliste
      Eine Checkliste, die beim Kauf einer Wohnung beachtet werden sollte.
  2. 🔴 Dachausbau: Haftung – Finanzieller Selbstmord bei Schäden!

    Finger WEGAbk.:! ...
    Egal ob nur für die Bauzeit oder dauerhaft, so was ist finanzieller Selbstmord!
    Stellen Sie sich mal vor, der Bauunternehmer lässt das Dach bei einem Starkregen offen stehen und die Bude säuft durch alle Geschosse ab.
    Dann leben Sie für den Rest Ihres Daseins von Sozialhilfe!
    Es sei denn, ein Anwalt schafft es, den Passus als sittenwidrig aufzuheben. Aber da wär ich vorsichtig.
  3. Dachausbau Altbau: Sachverständiger – Risikobewertung nach Umbau

    Dachausbau abgeschlossen
    Dachausbau ist abgeschlossen, Wohnung bezugsfertig. Würde eh nicht ohne Sachverständigen der ganzes Haus begutachtet kaufen, aber da Umbau fertig, sieht der ja auch nicht alles.
    Meine Frage ist also noch offen.
    Danke Hans
  4. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026

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    Dachausbau im Altbau: Haftung, Risiken und Wohnungskauf

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Haftung für Schäden beim Dachausbau im Altbau, insbesondere beim Kauf einer solchen Wohnung vom Bauträger. Ein wichtiger Punkt ist die Teilungserklärung und deren Auswirkungen auf die Haftung. Es wird geraten, die Klauseln genau zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen. Die Bedeutung eines Sachverständigen für die Begutachtung des Hauses wird hervorgehoben.

    🔴 Wichtiger Hinweis: Der Beitrag Dachausbau: Haftung – Finanzieller Selbstmord bei Schäden! warnt eindringlich vor den finanziellen Risiken, wenn der Bauträger die Haftung für Schäden ausschließt. Ein unvorhergesehenes Ereignis wie ein Starkregen während der Bauphase könnte existenzbedrohend sein.

    ✅ Zusatzinfo: Es wird empfohlen, vor dem Kauf einen Sachverständigen hinzuzuziehen, der das gesamte Haus begutachtet. Auch wenn der Dachausbau bereits abgeschlossen ist, kann ein Experte wichtige Hinweise auf mögliche Mängel oder Risiken geben, wie im Beitrag Dachausbau Altbau: Sachverständiger – Risikobewertung nach Umbau erwähnt wird. Die Teilungserklärung spielt eine zentrale Rolle bei der Klärung der Haftungsfrage im Zusammenhang mit dem Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum.

    👉 Handlungsempfehlung: Vor dem Kauf einer Wohnung mit Dachausbau im Altbau sollte die Teilungserklärung sorgfältig geprüft und gegebenenfalls von einem Anwalt für Immobilienrecht oder Wohnungseigentumsrecht begutachtet werden. Die Risiken und Haftungsfragen sollten klar definiert sein, um finanzielle Überraschungen zu vermeiden. Ein Sachverständiger kann helfen, den Zustand des Gebäudes und die Qualität des Dachausbaus zu beurteilen.

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