Architekt überschreitet Kostenschätzung (DIN 276) um 45%: Was tun? Alternativen & Rechte
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Architekt überschreitet Kostenschätzung (DIN 276) um 45%: Was tun? Alternativen & Rechte

Wir hatten gerade ein äußerst unerfreuliches Gespräch mit unserem Architekten. Wir wollen bei einem Altbau (Baujahr 1890 in Frankfurt/Hessen) das Dachgeschoss ausbauen und um eine Ebene aufstocken. Dabei muss das komplette alte Dachgeschoss abgetragen werden und eine neue Dachkonstruktion geschaffen werden. Da wir das DG dann selbst nutzen wollen, wurde der Architekt im ersten Vorgespräch darauf hingewiesen, dass sich unser Budget auf € 200.000,00 beläuft. Alternativ wäre sonst nur eine Dachsanierung erfolgt. Nach Aussage des Architekten wäre dies in einem Rahmen bis € 250.000 möglich. Die erste DINAbk. 276 belief sich dann auf € 291.000. Da dies unseren Rahmen sprengen würde, hat er sie auf € 261.000 gekürzt und nach seinen Aussagen wäre alles Wesentliche enthalten. Mittlerweile stehen wir kurz vor der Baugenehmigung. Bezüglich detaillierter Kostenschätzung wurden wir immer wieder in die Ausführungsplanung vertröstet. Nachdem wohl jetzt erste Ausschreibungen (LPH 6 Vorbereitung der Vergabe) erfolgt sind, kommt er heute mit einer Kostenschätzung über € 380.000,00 und spricht von einer Abweichung nach unten von 10 % (oder nach oben?). Daraufhin haben wir erstmal alles gestoppt und wissen nicht, wie es weitergehen soll (Kosten von ca. € 30.000,00 sind schon bezahlt worden für Architekt, Statiker und Vermessung). Eine Finanzierung in diesem Rahmen ist nicht möglich.
Was kann uns jemand raten?
  • Name:
  • Michael B.
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Die Überschreitung der Kostenschätzung durch den Architekten um 45% ist ein erhebliches Problem. Die ursprüngliche Kostenschätzung nach DINAbk. 276 ist eine wesentliche Grundlage für die Finanzplanung. Eine so deutliche Abweichung deutet auf Planungsfehler oder unvollständige Erfassung der Gegebenheiten hin.

    ? Gefahr: Unkontrollierte Kostensteigerungen können die gesamte Finanzierung des Bauprojekts gefährden.

    • Prüfung der Kostenschätzung: Lassen Sie die Kostenschätzung von einem unabhängigen Bausachverständigen prüfen.
    • Gespräch mit dem Architekten: Fordern Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der Kostenüberschreitung und eine Erklärung, warum diese entstanden ist.
    • Prüfung des Architektenvertrags: Überprüfen Sie, welche Vereinbarungen zur Kostenschätzung und Kostenkontrolle getroffen wurden.
    • Alternativen prüfen: Gibt es alternative Ausführungen oder Materialien, die Kosten sparen könnten, ohne die Qualität zu beeinträchtigen?

    ? Gefahr: Ein verfrühter Baustopp kann zu weiteren Kosten durch Stillstand und Vertragsstrafen führen.

    ? Handlungsempfehlung: Holen Sie sich rechtlichen Rat von einem Anwalt für Baurecht, um Ihre Rechte und Pflichten zu klären und die nächsten Schritte zu planen.

    ? Wichtige Begriffe kurz erklärt

    DIN 276
    Die DIN 276 ist eine deutsche Norm, die die Kosten im Hochbau standardisiert. Sie dient als Grundlage für die Erstellung von Kostenschätzungen, Kostenberechnungen und Kostenfeststellungen. Die Norm gliedert die Baukosten in verschiedene Kostengruppen, um eine transparente und vergleichbare Kostenplanung zu ermöglichen.
    Verwandte Begriffe: HOAIAbk., Kostenschätzung, Kostenberechnung, Kostenfeststellung
    Kostenschätzung
    Die Kostenschätzung ist eine erste, grobe Einschätzung der zu erwartenden Baukosten. Sie basiert auf Erfahrungswerten und vergleichbaren Projekten. Die Kostenschätzung dient als Grundlage für die Finanzplanung und die Entscheidung, ob ein Bauprojekt realisiert werden soll.
    Verwandte Begriffe: DIN 276, Kostenberechnung, Kostenfeststellung, HOAI
    HOAI
    Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) regelt die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen in Deutschland. Sie legt fest, welche Leistungen zu erbringen sind und wie diese zu vergüten sind. Die HOAI dient als Grundlage für die Honorarvereinbarung zwischen Bauherr und Architekt.
    Verwandte Begriffe: DIN 276, Architektenvertrag, Leistungsphasen, Honorar
    Architektenvertrag
    Der Architektenvertrag ist ein Vertrag zwischen Bauherr und Architekt, der die Leistungen des Architekten und die Vergütung regelt. Der Architektenvertrag sollte detaillierte Angaben zu den Leistungen, den Kosten und den Haftungsfragen enthalten.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Leistungsphasen, Honorar, Bauvertrag
    Bausachverständiger
    Ein Bausachverständiger ist ein Experte für Bauwesen, der über spezielle Kenntnisse und Erfahrungen verfügt. Bausachverständige werden häufig zur Begutachtung von Bauschäden, zur Bewertung von Immobilien oder zur Prüfung von Kostenschätzungen eingesetzt.
    Verwandte Begriffe: Gutachter, Schadensgutachten, Immobilienbewertung, Bauwesen
    Leistungsphasen
    Die Leistungsphasen sind ein Bestandteil der HOAI und beschreiben die verschiedenen Phasen eines Bauprojekts, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Jede Leistungsphase umfasst bestimmte Aufgaben und Leistungen des Architekten.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenvertrag, Planung, Bauausführung
    Nachtrag
    Ein Nachtrag ist eine Ergänzung oder Änderung eines bestehenden Vertrags, beispielsweise eines Bauvertrags oder Architektenvertrags. Nachträge werden häufig erforderlich, wenn sich während der Bauausführung Änderungen ergeben oder zusätzliche Leistungen erforderlich werden.
    Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Architektenvertrag, Bauausführung, Mehrkosten

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Frage: Was ist die DIN 276 und welche Bedeutung hat sie für die Kostenschätzung?
      Die DIN 276 ist eine deutsche Norm, die die Kosten im Hochbau standardisiert. Sie dient als Grundlage für die Erstellung von Kostenschätzungen, Kostenberechnungen und Kostenfeststellungen. Eine Kostenschätzung nach DIN 276 sollte eine realistische Einschätzung der zu erwartenden Baukosten ermöglichen.
    2. Frage: Welche Rechte habe ich als Bauherr bei einer deutlichen Überschreitung der Kostenschätzung?
      Als Bauherr haben Sie das Recht auf eine transparente und nachvollziehbare Kostenplanung. Bei einer deutlichen Überschreitung der Kostenschätzung haben Sie unter Umständen das Recht, den Architektenvertrag zu kündigen oder Schadensersatz zu fordern. Dies hängt jedoch von den konkreten Vereinbarungen im Architektenvertrag ab.
    3. Frage: Welche Alternativen gibt es zum Dachausbau mit Aufstockung?
      Alternativ zum Dachausbau mit Aufstockung könnten Sie prüfen, ob der vorhandene Dachraum ohne Aufstockung ausgebaut werden kann. Eine weitere Alternative wäre, das Dach zu sanieren und den Dachraum ungenutzt zu lassen.
    4. Frage: Was kostet ein Bausachverständiger für die Prüfung der Kostenschätzung?
      Die Kosten für einen Bausachverständigen variieren je nach Umfang der Prüfung und Region. In der Regel können Sie mit Kosten zwischen 500 und 2000 Euro rechnen.
    5. Frage: Kann ich den Architekten haftbar machen, wenn die Kostenschätzung falsch war?
      Ja, unter Umständen können Sie den Architekten haftbar machen, wenn die Kostenschätzung grob fahrlässig oder vorsätzlich falsch war. Dies setzt jedoch voraus, dass Sie dem Architekten eine Pflichtverletzung nachweisen können.
    6. Frage: Was ist der Unterschied zwischen Kostenschätzung, Kostenberechnung und Kostenfeststellung?
      Die Kostenschätzung ist eine erste, grobe Einschätzung der zu erwartenden Baukosten. Die Kostenberechnung ist eine detailliertere Berechnung auf Basis der Ausführungsplanung. Die Kostenfeststellung ist die endgültige Abrechnung der tatsächlich entstandenen Kosten.
    7. Frage: Wie kann ich mich vor unvorhergesehenen Kostensteigerungen schützen?
      Sie können sich vor unvorhergesehenen Kostensteigerungen schützen, indem Sie einen detaillierten Architektenvertrag abschließen, regelmäßige Kostenkontrollen durchführen und einen Puffer für unvorhergesehene Ausgaben einplanen.
    8. Frage: Was bedeutet es, wenn der Architekt nach HOAI abrechnet?
      Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) regelt die Honorare für Architektenleistungen. Wenn der Architekt nach HOAI abrechnet, sind seine Honorare an bestimmte Leistungsphasen und Baukosten gekoppelt.

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  2. Kostenschätzung: Architekt – Ursachen für Abweichungen

    schwierig , schwierig
    angenommen, der Architekt versteht sein Handwerk, ist es
    a) tatsächlich nicht billiger zu haben
    b) die Ausstattung zu hochwertig
    c) die Konstruktion zu aufwändig
    Von hier aus kann man mit den spärlichen Informationen nicht viel anfangen.
    Zeichnung einstellen wär nicht schlecht.
    Wieviel Wohnfläche soll entstehen.
    Welche Dachform.
    Mit Loggia oder ohne.
    Sonstige Details.
    Mehr Input bitte.
    Gruß Christian
    • Name:
    • Herr Chr-503-Sto
  3. Kostensteigerung: Architekt muss Ursachen transparent machen!

    Und solche Differenzen ...
    muss der Architekt doch erklären können.
    • Auflagen von Statiker o. Bauordnungsamt o. Feuerwerwehr o. Denkmalpflege
    • Planungsfortschreibung (schöne Umschreibung für: Bauherr hatte Ideen)
    • Vorher nicht erkennbare Dinge in der vorhandenen Bausubstanz
    • zu blöd zum Rechnen (peinlich und bitter, aber auch eine Möglichkeit)
    • eine Kombination vorstehender Dinge.

    Bitten Sie Ihren Architekten, Ihnen diese dies Kostensteigerung möglichst detailliert zu begründen.
    Klar wird der nicht freudestrahlend sagen: "Uups habe mich halt vertan" Mit so einer Aussage tut sich jeder schwer. Aber er hat hoffentlich soviel Rückgrat, dies zuzugeben, sollte es eine/die Ursache sein.

  4. Architektenhaftung: Finanzrahmen vs. Genehmigungsplanung

    Dann stellt sich noch die finanzielle Frage
    Schuldet der Architekt nur eine genehmigungsfähige Planung oder schuldet er eine genehmigungsfähige Planung im vorher vorgegebenen finanziellen Rahmen seiner Kunden? Wenn diese nicht möglich ist, wann muss ein Architekt dies erkennen und wieviel darf er dann für seine Leistung berechnen?
  5. Kostenüberschreitung: Architekt vs. Bauherr – Ursachenanalyse

    Kostenüberschreitung, Versuch einer Lösung ...
    Ergänzung zu den Vorrednern.
    Ihren Beschreibungen ist nicht zu entnehmen, welche Grundlage die "Kostenschätzung" hat (bspw. was und wieviel soll wie gemacht werden?). Erfahrungsgemäß ist die "Schuld" für Kostenüberschreitungen zumeist auf beide Seiten verteilt (Bauherr möchte zu viel, was nicht in den Kostenrahmen passt und Architekt rechnet zu "schön"). Etwas unglaubwürdig weit (für das Alleinverschulden des Architekten) scheint mir aber die Abweichung der ersten Kostenschätzung des Architekten von 250.000 € zum Kostenanschlag i.H.v. 380.000 € zu sein.
    Hinzuweisen ist, dass eine Kostenschätzung, nicht viel anders eine Kostenberechnung, insbesondere bei Umbauten (vgl. Unvorhergesehenes), nur eine sehr grobe Berechnung der voraussichtlich entstehenden Kosten darstellt. Allerdings sollte der Architekt, wenn ihn der Bauherr zur möglichst genauen Kostenberechnung auffordert, den Bauherrn schon darauf hinweisen können, dass eine Kostenberechnung nach Mengen, als besondere Leistung, mehr Kostensicherheit bieten kann.M.E. reicht es nicht aus den Bauherrn, der einen genauen Kostenrahmen vorgibt, auf den Kostenanschlag der LPH 7 zu vertrösten, der ggf. dann erst erkennen kann, dass das Bauvorhaben so nicht verwirklicht werden kann. Der Architekt ist Treuhänder seines Auftraggebers!
    Eine Auflösung der Schuldfrage kann an dieser Stelle nicht erfolgen, was Ihnen im Moment auch nicht weiterhelfen würde.
    Lösungsversuch:
    1. versuchen Sie erneut und in aller Ruhe (möglichst emotionslos) in einem Gespräch mit Ihrem Architekten
    a) zu klären, durch welche Faktoren die Kostenüberschreitung zustande kam
    b) zu untersuchen, durch welche Maßnahmen eine Kostenreduktion, die Ihren Möglichkeiten entspricht, erreicht werden kann
    c) bei Verschulden beider Seiten eine Verteilung der hierdurch zusätzlich entstehenden (Umplanungs-) Kosten für die Realisierung des Bauvorhabens zu vereinbaren
    Ggf. ziehen Sie (gemeinsam mit dem Architekt) einen bausachverständigen Mediator zur Gesprächsführung hinzu.
    Sollten Sie auf diesem Wege nicht weiterkommen, bleibt Ihnen letztlich nichts anderes übrig, als einen Anwalt, der dann einen Sachverständigen für Architektenleistungen hinzuziehen müsste, einzuschalten, was allerdings die Beweisbarkeit des Verschuldens (einer Seite), das zur Kostenüberschreitung führte, voraussetzt.
    MfG
    R. Kaiser
  6. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026

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    Architekt überschreitet Kostenschätzung (DINAbk. 276) – Was tun?

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Überschreitung der Kostenschätzung nach DIN 276 durch einen Architekten beim Dachausbau eines Altbaus. Es werden mögliche Ursachen wie Planungsfehler, unvorhergesehene Probleme in der Bausubstanz, oder unrealistische Erwartungen des Bauherrn diskutiert. Die Frage der Architektenhaftung und der Transparenz der Kostensteigerung stehen im Fokus. Es wird betont, dass eine detaillierte Ursachenanalyse unerlässlich ist, wie im Beitrag Kostenüberschreitung: Architekt vs. Bauherr – Ursachenanalyse erläutert wird.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Eine klare Kommunikation und Dokumentation der Gründe für die Kostensteigerung ist entscheidend, wie im Beitrag Kostensteigerung: Architekt muss Ursachen transparent machen! hervorgehoben wird. Bauherren sollten auf eine detaillierte Aufschlüsselung der Kosten bestehen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen.

    ✅ Zusatzinfo: Die Einhaltung der DIN 276 ist relevant für die Kostenplanung im Bauwesen. Eine frühzeitige und realistische Kostenschätzung ist wichtig, um finanzielle Überraschungen zu vermeiden. Der Beitrag Kostenschätzung: Architekt – Ursachen für Abweichungen gibt wichtige Hinweise zur Bewertung der Kostenschätzung.

    👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten die Kostenschätzung des Architekten kritisch hinterfragen und sich über mögliche Alternativen informieren. Eine offene Kommunikation mit dem Architekten ist wichtig, um die Ursachen für die Kostenüberschreitung zu verstehen und gemeinsam Lösungen zu finden. Prüfen Sie, ob der Architekt seine Aufklärungspflicht erfüllt hat, wie im Beitrag Architektenhaftung: Finanzrahmen vs. Genehmigungsplanung diskutiert wird.

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