Entspricht das Fehlen einer vertikalen Feuchtigkeitssperre den anerkannten Regeln der Technik?
BAU-Forum: Modernisierung / Sanierung / Bauschäden
Entspricht das Fehlen einer vertikalen Feuchtigkeitssperre den anerkannten Regeln der Technik?
Wir haben 1999 ein Einfamilienhaus (Neubau) gekauft. Die Baugrundverhältnisse mit lehmigen und tonigen Erdschichten führen bei starken Regenfällen zu stauenden Schichtenwasser. Das Haus wurde auf einer Sohle gebaut. Nach dem ersten Stein auf der Sohle wurde eine horizontale Feuchtigkeitssperre gelegt, aber diese nicht ebenfalls vertikal verfugt, abgedichtet und versiegelt, sodass die ersten beiden Verblendsteine, von denen der unterste durch die Umpflasterung des Hauses im Boden liegt, Wasser gezogen haben und dieses Wasser zur Schimmelbildung führt. Nach unserer Meinung kann das Fehlen der vertikalen Abdichtung im Sockelbereich nicht den anerkannten Regeln der Bautechnik entsprechen, sondern stellt in dieser Hinsicht einen gravierenden Dichtungsmangel dar. Frage: Was entspricht dem DINAbk.-Norm-Verfahren in dieser Hinsicht? Und was ist zu tun, um diesen Dichtungsmangel zu beheben? Unser Haus wurde in Schneverdingen/Niedersachsen gebaut.
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Nur weil die Überschrift etwas unglücklich formuliert ist, braucht ihr diese doch scheinbar einfach zu beantwortende Frage nicht zu ignorieren, Werte Experten!
- inerinnerungruf*
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Gelbe Karte für Johannes D. Bakel
Ich halte ist nicht für sachdienlich, auf ernst gemeinte Fragen eines Bauherrn/Ratsuchenden in dieser ironischen Art zu reagieren - besser mal nichts sagen. GP -
Hallo Herr Böning Da gehört eine Abdichtung nach ...
Hallo Herr Böning,
Da gehört eine Abdichtung nach DINAbk. 18195, Teil 6 hin. Bei aufstauendem Sickerwasser mindestens KMB (kunststoffmodifiziertes
Bitumen = Dickbeschichtung) 4 mm mit Gewebe oder Bitumenbahnen bzw. Kunststoffbahnen. Ihre Vermutung ist also richtig.
ad GP: ohne die Zwischenfrage wär mir die Frage noch nicht aufgefallen. Kann man wie im Sport auch Karten zurücknehmen?
Grüße -
danke, bop
Das "Gelb" akzeptiere ich, kein Thema!
Aber das war doch wohl das harmloseste, was ich in den letzten Tagen geschrieben habe, oder?
Dazu würde ich gern den Fragesteller hören.
Die Frage war 23 Std. unbeantwortet und lief in Gefahr auch unbeantwortet zu bleiben. Dabei war ich auf die Antwort sehr gespannt und wollte die Frage wieder in Erinnerung rufen.
Dass das Fehlen von irgendwas nicht anerkannte Regel der Technik sein kann, ist nuneinmal unglücklich formuliert.
Ich fand's harmlos.
MfG ein irritierter jdb -
Die gelbe Karte GP
halte ich AUCH nicht für berechtigt!?! ... die Antwort von D. Bakel war eine Aufforderungen an ALLE Forumsexperten sich der Frage anzunehmen! ... und da sehe ich NICHTS ironisches dabei!?! ... Auch ich bin für die zurücknahme der gelben Karte!?! - Zum Thema: Natürlich habe ich die Frage des Fragesteller mehrmals gelesen ... ABER ehrlich gesagt ich komm mit der Beschreibung nicht klar ... Horizontalabdichtung nach der 1 ten. bzw. 2 ten. Schicht sind klar in der DINAbk. geregelt wobei die 2 Horizontalabdichtung 15 cm über Gelände anzusetzen ist ... ABER was soll das mit der Vertikalabdichtung bzw. was war damit gemeint? ... die Abdichtung unter der Erde vor dem besagten Mauerwerk oder doch die Fugen so wie ich's dauernd rauslese?
MfG ... ein nachdenklich gestimmter -
Es geht nicht nur um diesen Beitrag
Siehe auch Neubau/2259.htm -
ach ...
und das hat mit diesem Beitrag was zu tun? oh Logik ... -
Gelbe Karte zurückgenommen!
Die Erklärung
"Die Frage war 23 Std. unbeantwortet und lief in Gefahr auch unbeantwortet zu bleiben. Dabei war ich auf die Antwort sehr gespannt und wollte die Frage wieder in Erinnerung rufen. "
rückt die Sache in ein anderes Licht - sorry, da hatte ich wohl noch zu sehr Ihren Beitrag von Neubau/2259.htm im Hinterkopf. -
abgelehnt!
ich erhöhe auf rot!
das ist mir wirklich zu blöd.
viel Spaß noch! -
"zu blöd",
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dieses Forum!?
dieses Forum mutiert mehr und mehr zum psycho-polit-thriller
nun wird selbst das Hausrecht der demokratischen Kultur des aufbegehrens geopfert?
die Nacht ist nicht allein zum schlafen da!
gelassen und ausgeschlafen läuft es - -
Hallo Manfred
Die Antwort Nr. 3 dürfte Deine Frage beantwortet haben. Viel Erfolg beim Verhandeln mit der Baufirma! -
Die DIN 1053-1-8,4, 3,2 Bild 10
Gibt hier klaren Aufschluss. Die Hängefolie (Z-Folie) muss im Hintermauerwerk mindestens auf einer Höhe von 25 cm beginnen und muss hinter der Dämmung verlaufend der Innenschale herablaufend auf einer Höhe von mindestens 10 cm über Geländeoberkante heraustreten. Der darunter liegende Bereich ist natürlich wie unten beschrieben zu sperren. Ferner muss nach DINAbk. 18195 noch eine Sperrung auf ca. (mind.) 30 cm OGAbk. Gelände eingebaut werden. Die bei Ihnen fehlende Sperrung unter der 1. Schicht ergibt sich aus der DIN 1053-1. Hier ist die Rede von einer besandeten Pape unter der Ersten Schicht. Ob dieses nun eine besandete Pappe ist, oder Sperrschlämme (flexibel weil über die Sperrpappe der Hintermauer), welche vom Fundamentansatz unter der Verblenderauflager, bis unter der Hängefolie gestrichen wird, ist ME für die Forderung der 1053 egal. Aber diese Abdichtungsvariante würde die DIN 18195-4-6,1, 4 befriedigen, welche dieses Hochführen der Sperrung verlangt.
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