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  • Bauplanung / Baugenehmigung

  • 15696: Einfamilienhaus mit zwei Wohnungen??

Bauplanung / Baugenehmigung

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Einfamilienhaus mit zwei Wohnungen?? 20.03.2022    

Moin, vor kurzem habe ich das Haus meiner Eltern geerbt. Im Sprachgebrauch meiner Eltern hat das Haus zwei Wohnungen eine im EGA und eine im OGA. In der Wohnung im OG habe ich früher gewohnt. Küche, Bad, eigener Stromzähler etc ist alles für die OG-Wohnung vorhanden. Deshalb war meine Idee, die beiden Wohnungen zu vermieten.

Aber jetzt habe ich den Bauplan gefunden. Dort steht: "Errichtung eines Einfamilienwohnhauses". Die Räume im OG haben folgende Bezeichnungen "Schlafen", "Studio", "Bad" etc. Aber keine Küche.

Kann ein Einfamilienhaus zwei Wohnungen mit unterschiedlichen Mietern haben?

Ist es relevant, wie die Räume im Bauplan bezeichnet sind?

Vielen Dank!

  1. kein Problem 20.03.2022    

    Wenn die Trennung nach einer Haustür so umfassend ist, dass es außer einer Waschküche im Keller keine gemeinsamen Räume gibt. D.h hinter einer Wohnungstür mit Schloss sind die Wohnungen autark bewohnbar. Gegenseitig sind Lärm und Gerüche hinnehmbar, ebenso Begegnungen im Flur oder Treppenhaus. Einfamilienhaus bedeutet auch es gibt nur ein Brandabschnitt. Weiteres ist im Mietvertrag zu regeln. Anders sieht es aus, wenn zum erreichen des Zustandes "zwei Wohnungen" nun umfangreiche Umbauten notwendig werden die wiederum genehmigungspflichtig sind.

    Name:

    • Klaus Kirschner

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