Argumente Bauen außerhalb des Baufensters Düsseldorf Benrath
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Argumente Bauen außerhalb des Baufensters Düsseldorf Benrath

Hallo,

es soll ein Mehrfamilienhaus im Düsseldorfer Stadtteil Benrath erreichtet werden. Dieser Bau muss aber über das vorgesehene Baufenster hinaus gebaut werden. Es wurde noch keine Voranfrage gestellt, mündlich wurde mitgeteilt, dass es eventuell möglich wäre eine solche Genehmigung zu erhalten. Arguente für den Bau

  • Vorgaben für Geschossflächen und Grünflächen werden eingehalten
  • Erschließung ist bereits vorhanden
  • Das Haus auf dem Nachbargrundstück hält die Mindestabstände zur Grundstücksgrenze ebenfalls nicht ein
  • es wird barrierefreier Wohnraum geschaffen (Thema Wohnungsnot)
  • Es wird eine Tiefgarage ist zusätzlichen Parkplätzen nicht nur für Mieter geschaffen
  • durch den Bau vernichtete Grünfläche wird au dem Dach kompensiert

Gibt es weitere Argumente die dem Bauamt vorgelegt werden könnten? Können die Argumente als Fließtext beim Bauamt eingereicht werden?

  • Name:
  • Anna
  1. Bauen außerhalb des Baufensters

    Wenn Sie einen Architekten damit beauftragen, und ein solches Vorhaben wird vermutlich nur mit einem Architekten realisiert werden können, wird der selbst auch noch Argumente liefern können. Teurer wird seine Rechnung deswegen vermutlich nicht.

    Aber vereinbaren Sie klar und unmissverständlich welche Arbeiten der Architekt erledigen soll.

    Dass der Nachbar sich nicht an die Regeln gehalten hat, ist zwar ärgerlich. Aber es gibt keine Gleichbehandlung im Unrecht. Sie können damit argumentieren aber einklagen können Sie mit diesem Argument nichts.

    Bei einem Mehrfamilienhaus (MFH) ist vermutlich ein barrierefreier Wohnraum so wie so vorzusehen, wenn es keine guten Gründe dagegen gibt.

    Der Architekt wird eine Bauvoranfrage mit Zeichnungen, Bezug zur Nachbarbebauung, einem amtlichen Lageplan und Beschreibung des Bauvorhabens erstellen und einreichen. Eine Bauvoranfrage ist für den Ersteller weniger aufwändig als eine vollständige Bauplanung

    Mit dieser Auskunft kann man dann planen oder eben nicht. Wenn die Behörde hier der gewünschten Bebauung zustimmt, ist sie für einige Jahre daran gebunden. Die mündliche Aussage einer Behörde ist Schall und Rauch.

  2. Akteneinsicht

    Stellen sie doch erst mal durch Akteneinsicht fest, ob der Nachbar schwarz gebaut hat oder ob er für die Abweichung eine Genehmigung/Befreiung hat. Wenn man dem Nachbarn etwas genehmigt hat, kann man ihnen das nicht verwehren. Eine Bauvoranfrage ist eine gute und günstige Idee.

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