Baugenehmigung wer zählt alles als Nachbar?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Baugenehmigung wer zählt alles als Nachbar?

Hallo,

ich beabsichtige in nächster Zeit ein Haus zu bauen. Es heiß ja immer das bei einigen Baugenehmigungen der Nachbar zu beteiligen bzw. dessen Zustimmung erforderlich ist.

Wann ist die Zustimmung des Nachbarn erforderlich? Auch dann wenn man sich an den Bebauungsplan gehalten hat?

Wer zählt eigentlich alles als Nachbar? Die Nachbarn rechts und links von meinem Grundstück? Auch die Anwohner auf der gegenüberliegenden Straßenseite von meinem Grundstück?

Gruß

Wolfgang

  1. nachbarschützende Vorschriften

    Nachbar im Sinne der Bauvorschriften sind alle die an das Grundstück grenzen. Dabei kommt es auf Baulasten, Anbaubaulasten, Abstandsflächen und den Bebauungsplan an, ob Sie Nachbarzustimmungen brauchen oder Zustimmungen bekommen müssen. Wenn Sie keine Nachbarzustimmungen brauchen, bleiben Einsprüche gegen Bauvorhaben meist unbeachtet. Möglich sind aber Auflagen um Nachbarrechte zu gewährleisten, z.B. Sperrungen in engen Straßen oder Grunddienstbarkeiten. Einsprüche wegen "Ausblick" und "Sonneneinstrahlung" sind unbegründet.

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