Dar man einen Absetzcontainer für Grünschnitt sowie Bauschutt auf Privatgrundstück ohne Genehmigung abstellen?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Dar man einen Absetzcontainer für Grünschnitt sowie Bauschutt auf Privatgrundstück ohne Genehmigung abstellen?
ich habe mich Selbständig gemacht und biete Gartenarbeiten Rasenmähen, Heckenschneiden und Pflasterarbeiten an.
Meine Frage:
Darf ich auf meinem Privatgrundstück ohne Genehmigung einen 5 m³ großen Absetzcontainer dauerhaft dort abstellen und in diesem Container Abfälle wie Grünschnitt und Bauschutt Sammeln/ zwischenlagern bis der Container voll bzw. es sich lohnt diesen auf die Deponie zu fahren?
Im Internet konnte ich nichts finden. Laut Info der Entsorgungsfirmen ist das Abstellen von Absetzconteinern auf Privatgrundstücken genehmigungsfrei.
Wie sieht es aus wenn der Absetzcontainer auf dem Privatgrunstück dauerhaft bzw. mehrere Jahre an einer Stelle steht?
Aufgestellt soll der Absetzcontainer im Bundesland: Rheinland-Pfalz
Vielen Dank für die Antworten
Mit freundlichen Grüßen
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Gewerbeanmeldung
Wenn Sie Ihr Gewerbe anmelden, beantragen Sie die Dauer-Containeraufstellung. Sie müssen mit dem Einspruch des Nachbarn rechnen oder einer Ablehnung insgesamt wenn das Gewerbe im Wohngebiet untersagt ist. -
Absetzcontainer auf Privatgrundstück
Hallo,In dem Allgemeinen Wohngebiet wo der Absetzcontainer abgestellt werden soll sind nicht störende Gewerbebetriebe wie Garten und Landschaftsbau zulässig bzw. erlaubt.
Muss für den Absetzcontainer wenn das Gewerbe zulässig ist keine Dauer-Containeraufstellung beantragt werden? Der Container steht nur auf dem Privatgrundstück.
Kann der Nachbar wenn das Gewerbe erlaubt ist trotzdem nichts gegen den abgestellten Absetzcontainer unternehmen bzw. dagegen Klagen?
MfG
Michael
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stört, stinkt, macht Lärm uvm.
Der Nachbar klagt nicht, er informiert das Gewerbeamt und das Bauamt. Das Gewerbeamt wegen störendem Containerbetrieb (Befüllung, Abfuhr) und das Bauamt wegen "Errichtung eines Bauwerkes, das durch eigene Schwere auf dem Boden ruht" Weitere Punkte sind "Verunstaltung" und Gerüche. Alle Ämter werden bezweifeln, dass es sich um ein "Nicht-störendes Gewerbe handelt, es spielt sich immer im Außenbereich ab, nicht innen im Haus. -
Schaue man..
... in die LBOAbk. RLP und finde § 62 (1) Ziff. 5b.