Hallo zusammen ... wir haben ein großes ...
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Hallo zusammen ... wir haben ein großes ...

Hallo zusammen ... wir haben ein großes Hallo zusammen ... wir haben ein großes Grundstück auf dem wir ein Haus bauen wollen. Auf dem Grundstück ist eine Halle die gewerblich genutzt wird. Außerdem ist auf dem Grundstück noch ein Lkw-Parkplatz, wird aber alles von uns betrieben. Das Landratsamt hat den Bauplan abgelehnt. Auch ein Mischgebiet nach § 6 BauNVOAbk. haben sie abgelehnt. Kann mir irgendjemand Erfahrungen wiedergeben, bzw. Empfehlungen?
  • Name:
  • Bau bau
  1. zu wenig Information

    Die Bebaubarkeit richtet sich nach dem Bebauungsplan. Wenn der Bereich als Gewerbe- oder Mischgebiet (Gewerbegebiet, Mischgebiet) ausgewiesen ist, darf dort keine Wohnbebauung entstehen. Im Zusammenhang mit einer Gewerbebebauung darf nur der Eigentümer dort in einer Art Hausmeisterwohnung wohnen. Als was ist das Gebiet dort ausgewiesen? Die Umwandlung von Gewerbegebiet in Wohngebiet ist langwierig bis unmöglich. Eine Chance besteht, wenn Ihr Grundstück das einzige Gewerbegebiet ist und die Umgebung bereits mit Wohnhäusern bebaut wurde und das so genehmigt ist.
  2. Vielen Dank für die Antwort. Das ...

    Vielen Dank für die Antwort. Das Grundstück ist bis jetzt noch kein Gewerbe- bzw. Mischgebiet (Gewerbegebiet, Mischgebiet). In unserem Ort gibt es eigentlich kein gewerbegebiet. Die Umgebung besteht aber aus bereits bestehenden Häusern. Das Grundstück grenzt an den Außenbereich. Der erste Bauantrag wurde abgelehnt, mit der Begründung weil angrenzend die Halle bzw. der Lkw-Parkplatz steht. Die Firma gehört aber uns. Der zweite Bauantrag wurde auch abgelehnt, weil das Landratsamt kein Gewerbe-Mischgebiet ausweisen will. Ist es vielleicht ratsam einen Rechtsanwalt mit Fachrichtung Bau damit zu beauftragen?
  3. Feinheiten Verwaltungsrecht

    Ein Fachanwalt für Bau- und Verwaltungsrecht (Baurecht, Verwaltungsrecht) ist ratsam. Vielleicht geht es, wenn das Grundstück geteilt wird in einen Teil mit Halle und einen Teil mit Wohnhaus. Den Parkplatz könnte man verlegen oder auflösen. Es kann auch hilfreich sein, wenn Sie kein Gewerbe mehr betreiben.
  4. ach so

    beim Amt stellt man also fest, dass umliegende Grundstücke alles Wohngebietsgrundstücke sind und Sie am Rand zum Außenbereich das einzige Gewerbe. Somit stellen Sie u.U. einen "Störer" dar. Wenn Sie dort jetzt auch noch Wohnen wollen, dann besteht beim Amt evtl. die Sorge, dass sich ihr Gewerbebetrieb intensiviert und die Störungen der Nachbarn zunehmen. Also versucht man Sie zur Aufgabe der gewerblichen Nutzung zu bewegen ...

    Sie könnten alles weitere nur zusammen mit einem Architekten+Anwalt bewerkstelligen, wobei es immer genau darauf ankommt weswegen die Anträge abgelehnt werden.

    Was soll das bedeuten: "Der erste Bauantrag wurde abgelehnt, mit der Begründung weil angrenzend die Halle bzw. der Lkw-Parkplatz steht. Die Firma gehört aber uns. "? Warum genau dürfen sie nicht neben oder an der Halle bauen? Brandschutz, Ruhestörung, ...? Würde ein Haus bestehend aus Büroräumen und Geschäftsführerwohnung genehmigt werden? Das sollte Architekt und Anwalt mit dem Bauamt klären.

    Was ist das eigentlich für ein Gewerbe auf ihrem Gelände?

  5. Wendung

    Das Ganze kann natürlich eine Wendung nehmen wenn das Gewerbe und Lkw-Platz nicht genehmigt ist. Aber dann hätte man Ihnen das Haus genehmigt bei gleichzeitiger Abbruchverfügung für die Halle. Durch die Nachbarbebauung fällt mir kein Grund ein, Ihnen ein Wohnhaus abzulehnen. Ein Gewerbebau mit Wohnung und Büros müsste genehmigt werden und eine Umnutzung von Büros in Wohnungen ist genehmigungsfrei ... aber vorerst Stillschweigen bewahren. Sicherlich will man den Lkw-Verkehr dort weg haben.

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