Nachtrag zur Baugenehmigung  -  neuer BA
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Nachtrag zur Baugenehmigung  -  neuer BA

Hallo Experten, folgender Fall, bei einem bereits genehmigtem kleinem Mehrfamilienhaus (MFH) (ca. 200 m² NFAbk.) in Hessen soll vor Baubeginn eine Gaube entfallen, dafür aber die Dachneigung erhöht werden. Die Veränderungen sind im Einklang mit dem Bebauungsplan. Hierbei ändern sich natürlich einige Bauvorlagen (Abstandsflächen, Ansichten, Geschossigkeitsnachweis DGAbk. etc.). Es wird angestrebt das als Änderungsbegehren (Tektur) einzureichen, eine neue Baugenehmigung ist unbedingt zu vermeiden. Ich bedanke mich im Voraus für alle Einschätzungen/Erfahrungen/Vorgehensweisen zu diesem Anliegen.
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  • Baufuchs
  1. dünnes Eis

    Wenn die Änderungen keinen Einfluss auf die Baugenehmigung haben, ist die Tektur auch mit der Fertigstellung möglich. Ich vermute aber, dass die Baugenehmigung mit den Änderungen versagt wird, deshalb wollen Sie diese auf keinen Fall. Damit fürchte ich, dass Sie einen Schwarzbau errichten. Der Bauvorlagenberechtigte wird Ihnen das erklären.
  2. Nachtrag zur Baugenehmigung  -  neuer BA

    Hallo Klaus Kirschner, danke für Ihr Kommentar. Wie schon gesagt würde die Änderung (Dachneigung) und die daraus resultierenden anderen Größen wie Gebäudehöhe, Abstandsflächen etc. mit dem Bebauungsplan konform gehen. (ohne die Änderungen genehmigt zu bekommen würden wir auch nichts anderes bauen als in der vorhandenen Baugenehmigung festgelegt) Die Frage zielte auf den Vorgang der Tektur ab, da ja nicht eindeutig in den BO geregelt, stellt sich die Frage ab wann tatsächlich die gewünschten Änderungen nicht mehr im Rahmen einer Tektur möglich sind, sondern eine neue Baugenehmigung erteilt wird. Die Konsequenz wären höhere Genehmigungskosten und was in diesem Fall schwerer wiegt, eine Baugenehmigung in einem anderen Kalenderjahr und somit veränderten Anforderungen. Wer hat also schon einmal Erfahrungen mit Tekturen gemacht, wer kann einschätzen ob die (m.E. geringfügige) Änderung der Dachneigung und Entfall einer Gaube um wenige Grad einer neuen Baugenehmigung bedarf? Vielen Dank für alle Diskussionen hierzu.
    • Name:
    • Baufuchs
  3. Verantwortung?

    Wenn Ihr Bauleiter und Ihr Entwurfsverfasser es verantworten, die Tektur mit der Fertigstellung einzureichen dann ist es doch gut. Eventuell fallen Gebühren für die Nachgenehmigung an. Wenn aber die Änderungen nicht genehmigungsfähig sind, dann haben Sie einen Schwarzbau. Im Umgang mit Behörden sollten Sie "die sichere Seite" wählen. Eine Reduzierung des Ermessensspielraumes auf Null kann nicht verlangt werden.
  4. Umgang mit Behörden

    Hallo, wie schon gesagt wären die Änderungen absolut genehmigungsfähig! Es geht bei mir um das Problem das die gewünschte Änderung (Dachneigung) lediglich als Änderungsantrag zum bereits genehmigten Bauantrag und NICHT als neuer Bauantrag behandelt wird (alles definitiv VOR Baubeginn). Hier danke ich für Erfahrungen mit Tekturen. MfG Bernd Wagner
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    • Baufuchs

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