Ich habe eine alte Doppelhaushälfte Baujahr. 1940 gekauft und möchte diese gerne abreißen lassen, um eine Neue Doppelhaushälfte zu bauen. Die Bebauung findet in diesem Gebiet nach § 34 BauGBAbk. statt, also ohne Bebauungsplan. Wie es so damals üblich war, haben beide Doppelhaushälfte eine Kommunwand die auf der Grenze beider Grundstücke steht und die Häuser somit voneinander teilen. Im Rahmen meines Abrissvorhabens, würde die Kommunwand stehen bleiben und ich würde im Abstand von 4-5 cm meine Doppelhaushälfte mit eigener Giebelwand errichten wollen. Die 4-5 cm lange Fuge, die zwischen den Häusern entstanden ist, wird nach DINAbk. isoliert, gedämmt, damit der Nachbar keinen Nachteil hat. Jetzt meine Frage:
1: Muss ich den Nachbar vorher um Erlaubnis fragen oder reicht es einfach nur in über mein Vorhaben in Kenntnis zu setzen?
2. Kann der Nachbar mir einen Abriss untersagen?
3. Muss ich mich beim Neubau (in der Tiefe) genau an die bestehende Bebauung des Nachbarn halten, oder kann ich meinen Neubau (an der Grenze) auch länger, als der Anbau des Nachbarn werden?
MfG
Thomas
