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Garage bauen ohne Baugenehmigung BW
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Garage bauen ohne Baugenehmigung BW

Hallo,

Ich und mein Kumpel sind seit einiger Zeit auf der Suche nach einer Schraubergarage für unsere Autos. Da sich einfach nichts finden lässt, hatten wir erst nach Fertiggaragen geschaut. Da wir aber eine recht große Garage brauchen war das nicht so das wahre. Nun wollten wir eine eigene Garage bauen. Wir haben schon ein Grundstück (Verwandtschaft) wo wir bauen dürften, aber als ich mich über die Baugenehmigung informierte, haben wir unsere Pläne wieder verworfen. Da wir weder das Geld/Zeit/Lust haben uns mit den ganzen Ämtern rum zuärgern.

Nun kamen wir auf die Kuriose Idee, zwei Baucontainer zu kaufen und die etwas auszubauen. Nun meine Frage: Wie weit gilt ein Baucontainer als Baucontainer und ab wann gilt ein "Anbau" an einen solchen Baucontainer als Gebäude bzw?

Freundliche Grüße :)

  1. die Summe der Schwierigkeiten ist konstant

    Es gibt keine Anleitung für etwas illegales, es gibt nur Ärger. Eine Werkstatt ist genehmigungspflichtig, ein Baucontainer als festes Bauwerk ebenfalls. Also bleibt nur der rechtlich richtige Weg einer Baugenehmigung oder die Miete einer Werkstatt. Die Verwendung einer Garage als Werkstatt ist eine genehmigungspflichtige Umnutzung. Gruß
    • Name:
    • Herr Kla-2930-Kir
  2. Theoretisch

    dürft ihr nach § 50 Anhang Nr. 1b Landesbauordnung (LBOAbk.) eine Garage bis 30 m² Grundfläche und einer mittleren Höhe von 3 m OHNE Baugenehmigung bauen. Das Problem wird die Nutzung sein. Eine Garage ist zum Abstellen von Kfz. Abstellen heißt parken, unterstellen ... Schrauben ist da nicht mit bei! Entweder müsst ihr euch eine Werkstatt mieten/kaufen oder ihr geht den Grat und habt das Risiko euch eine Nutzungsuntersagung einzuhandeln.
  3. Carport?

    Erstmal danke für die schnellen Antworten :)

    Das war eben meine Frage; Wir dürfen ohne Genehmigung 30 m³ bauen, und ein Container ist ja kein festes Bauwerk, ob nun die Seitenwände fehlen oder nicht, man kann ihn immer mitnehmen. Und wenn man jetzt die Garage so konstruiert, das man z.B. hinten einen Container dranstellen kann, und diesen als "mehr Raum" nutzen kann ... Versteht ihr was ich meine? : D

    Wie sieht es denn mit einem Carport aus?

    Also 4 m Höhe, (min.) 3 m breite, und (min.) 6 m Tiefe muss der haben.

    Brauche ich für ein Carport auch eine Baugenehmigung?

  4. Es ist

    vollkommen egal, ob die Garage Wände hat, keine Wände hat und als Carport zählt oder ihr einen Container aufstellen wollt. Die Maße sind max. 30 m² Grundfläche, 3 m Höhe im Mittel, max. 9 m lang und max. Wandfläche zu, m Nachbarn 25 m². Ein Carport zählt wie eine Garage und ein Container, wenn er länger als 3 Monate steht, ebenfalls. Dann geht es u.U. als verfahrensfrei zu erstellen. ABER: Auf dem Grundstück muss noch so viel Platz sein oder die Garage muss so gestellt werden, dass noch eine Hauptnutzung (wohnen o.ä.) noch mit auf das Grundstück passt. UND: Eine Werkstatt (Schrauben) ist eine gewerbliche Tätigkeit, die 1. genehmigungspflichtig ist

    2. Lärm verursacht/verursachen kann und deshalb nicht überall genehmigt werden kann

    3. in einer (Grenz) Garage nach LBOAbk. nicht zulässig ist. An eine Grube oder Hebebühne braucht ihr schon gar nicht denken!

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