Die Gemeinde hat abgelehnt, da die Baugrenzen bewusst um das Haus festgesetzt wurden, um eine dichtere Bebauung auszuschließen und das restliche Hanggrundstück ja frei ist. Alle anderen Baufenster in dieser Siedlung sind mit genügend Abstand um die jeweiligen Häuser, erbaut ebenfalls in den 70 ern, versehen, sodass man hier bedenkenlos Erweitern könnte. Unseren Bauantrag hatten alle Nachbarn unterschrieben und keiner hat ein Problem damit. Der Bauantrag liegt jetzt zur endgültigen Entscheidung beim Landratsamt.
Nach Rücksprache mit dem Gemeindebauamt, könnte die Doppelgarage durch Verschieben in Richtung Baufenster genehmigt werden bis die Baugrenzüberschreitung im geringem Maße, ähnlich der Überschreitung des Nachbarn, sich darlegt. Jedoch geht es genau in dieser Richtung den Hang hinunter und die Zufahrt würde extrem Steil werden. Das Zimmer ist mit dieser Konstellation auch gestorben und der Hauseingang wäre dann hinter der Garage, bestenfalls gleich auf mit der Garagenrückwand. Meine Frage ist, sollte ich das Landratsamt aufsuchen und die Sachlage vor Entscheidung aufzeigen? Lieber auf Entscheid warten und Widerspruch einlegen? Wie groß sind denn da dann die Chancen?
Besten Dank für Eure Antworten im Voraus. Grüße Oliver