Durchbruch Gebäudeabschlsswand
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Durchbruch Gebäudeabschlsswand
In der Bauverordnung NRW § 31 Absatz 4 steht, in Gebäudeabschlusswänden darf es keinen Öffnungen geben. Meine Frage, zwei nebeneinander stehende Geschäftshäuser mit unerschiedlichen Eigentümern hatten bisher zwei Mieter (Geschäftslokale). Nun gibt es nur noch einen Mieter, der sehr gerne einen Durchbruch schaffen würde, auch mit automatisch schließenden Feuerschutztüren F 90. Bis vor rund 30 Jahren hat es dort einen Durchbruch gegeben, bei der Trennung wurde er zugemauert. Die Stadt als Genehmigungsbehörde bezieht sich auf § 31 und untersagt. Ist es möglich, im Rahmen einer Grundbuch-Eintragung diese Möglichkeit als Dienstbarkeit und/ oder als Brandschutzlast eintragen zu lassen?
Schönen Dank für schnelle Antworten
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es kommt auf die Fläche an
Die Lösung liegt in der Gesamtfläche und den Ersatzmaßnahmen zur Sicherstellung des Brandschutzes und der Fluchtwege.
Je größer die Fläche, desto mehr Maßnahmen.
Nur so sind Großmärkte und Einkaufszentren möglich.
Über Fluchtweg, Sprinkler und Brandmeldeanlagen sind große Nutzungseinheiten möglich.
Da helfen nur Brandschutzgutachter.
Kleine Baubeamte sind da überfordert.
Gruß