Fenster im LV nicht gemäß Vorgaben Bebauungsplan (NRW)
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Fenster im LV nicht gemäß Vorgaben Bebauungsplan (NRW)

Nach Einreichung des Bauantrags wurde vom Bauamt festgestellt, dass die Fenster, welche der Architekt/Baufirma gem. Wärmeschutznachweis etc. für den Neubau vorgesehen hat, nicht den Vorgaben des Bebauungsplan entsprechen. Laut Bebauungsplan liegt der Neubau im LPB V, sodass die Fenster einer entsprechenden Ausführung bedürfen. Nun sagt uns die Baufirma/Architekt, dass wir Aufgrund dessen, weil er die LPB-Stufe nur auf IVAbk. geschätzt hat, mit nicht kalkulierten Mehrkosten zu rechnen haben. Wer hat nun wirklich die Mehrkosten zu tragen und wo ist dies gesetzlich festgelegt, bitte um genaue Angaben!
Herzlichen Dank im Voraus!
  • Name:
  • Angie
  1. Baufirma= Generalunternehmer/GÜ? ...

    Baufirma= Generalunternehmer/GÜ?
    Sie bekommen das, was Sie bestellt haben laut Baubeschreibung.
    Gst es nen Architektenbau, bezahlen Sie das, was ausgeschrieben wurde. Wenn es mehr sein muss = sowieso-Kosten.
    Fazit: Sie zahlen. Wer ist verantwortlich? gute Frage
  2. Vertrag prüfen

    Wenn im Vertrag steht "Festpreis gemäß Planung und Genehmigung sowie unter Einhaltung aller Vorschriften ... " haben Sie gute Karten, ohne Mehrpreis davon zu kommen.
    Nach Einzelauftrag und Einzelangebot tragen Sie den Mehrpreis.
    Mehrkosten bei Umplanungen und neuen Genehmigungen trägt der Planer (Architekt).
    Klären Sie vor allem, ob die VOBAbk. für Ihr Bauvorhaben gilt.
    In diesem Wälzer steht viel womit Sie Geld als Bauherr rausholen können.
    Gruß

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