kosten für Änderung eines Lageplan
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

kosten für Änderung eines Lageplan

Hallo,
habe keine direkte Auskunft im Forum auf meine Frage gefunden.
Es geht um folgendes wir haben im Rahmen unseres Hausbaus die Garage in den Lageplan als Falchdachfertiggarage einzeichnen lassen, obwohl wir es eigentöich nicht wollten. Warum auch immer wurden wir dazu überredet, gerdrängt ... egal ist auch nicht Thema.
So im Laufe des Bauens haben wir uns nun anders entschieden, die Garage soll nun doch konventionell erstellt werden (ist günstiger) und soll das im Bebauungsplan vorgesehene Satteldach erhalten. Der Bauunternehmer durfte den Lageplan des Lageplanerstellers nicht abändern. Die Aussage, geht nicht dürfen Sie nicht, wir ändern das gnaz schnell um, habe ja alle Daten. So die Garage wurde also im Lageplan mit einem Satteldach versehen und um ca. 3 m verschoben. Ging recht fix ... aber jetzt soll der Spaß 400,00 € kosten ... habe vorher nicht nach den Kosten gefragt, hieß ja ist kein Akt geht ganz fix, ist gleich erledigt ...
Ist das normal? Gibt es da irgendwelche Gebührensätze ...
Meiner Meinung nach ist das ein Arbeit von max 15 min, im vorhanden Plan das Gebäude verschieben und mit einem Dach versehen ... In welchem Gewerbe verdient man in 15 min 400,00 Flocken ...
Frage meinerseits ist, gibt es da Gebührensätze in Baden-Württemberg oder kann da verlangt werden was man will ...
Danke.
Gruß
  • Name:
  • TP
  1. Gebührenordnung

    Jedes Bundesland hat eine Gebührenordnung.
    Es geht wohl nicht nur um das Verschieben im Plan, sondern auch um das Einmessen.
    Die Gebühren für das Einmessen für private Vermesser und für das Katasteramt sind gleich.
    Hinzu kommen die Gebühren für die Änderung des Katasters.
    Die Staffelung richtet sich nach der Rohbausumme, hier wohl unterste Stufe bis 10.000 €, der Betrag ist angemessen bzw. üblich.
    Und was ist mit den Gebühren für die Änderungen des Architekten?
    Wenn der das kostenlos macht kommen Sie billig für die Änderung weg.
    Gruß
  2. Wenn,

    ich das richtig verstanden habe, dann ist da noch nichts eingemessen, sondern der Vermesser hat den Lageplan für den Bauantrag geändert!
    Der Vermesser rechnet (muss) nach HOAIAbk. ab. Er hat den Lageplan schon erstellt und ändert die Garage ab.
    M.E. eine überzogene Honorarrechnung, aber vielleicht lässt er ja mit sich reden.
    Ein Versuch ist es Wert!
    Die Einmesskosten kommen später.

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