Schornstein zu kurz?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Schornstein zu kurz?

Hallo
Wir Bauen gerade einen Bungalow mit Kamin und 22 Grad Walmdach in einem Neubaugebiet in NRW.
Unser Bau wurde als Freistellungsverfahren genehmigt.
Jetzt wo alle Häuser so langsam entstehen sieht man erst die Feinheiten.
Unser Nachbarhaus ist 13 Meter von unserer Schornsteinmündung entfernt demnach müsste unsere Schornsteinmündung laut NRW Richtlinie VDI 3781 ca. 10 cm über Oberkante Nachbars Fenster sein.
Da wir einen Bungalow haben ist unsere Schornsteinmündung 5.8 Meter hoch. Nachbars Fenster im Giebel müsste so bei 7.5  -  8.0 Meter liegen. Das würde bedeuten das unser Schornstein ca. 2.5 Meter zu kurz ist. Unser Bau wurde aber so wie er ist genehmigt! Nachbars Bau natürlich auch. Ich sehe da ein verschulden beim Bauamt oder? Schließlich haben die ja alle Pläne vorliegen. Das kann weder unser, noch Nachbars Bauunternehmung wissen denke ich.
Weiß jemand, wie sowas geregelt ist?
Müssen wir den Schornstein verlängern oder der Nachbar das Fenster weglassen?
Das verspricht ja schon lustig zu werden, noch dazu sieht das sehr bescheiden aus, ein 2.5 Meter VA Rohr über einem 22 Grad Walmdach.
Das kann selbst das Bauamt nicht wollen. Wenn man uns den Kamin nicht genehmigt, wer trägt dann die 2500 € Kosten für den sinnlosen Schornstein?
Danke schon mal, Heinz
  1. VDI-Richtlinie

    Die VDI-Richtlinie wird für Kleinfeuerungsanlagen verwendet, wenn es vor Gericht geht.
    Nach meinem Verständnis gilt diese für einen Radius von 10 Meter um die Emissionsquelle, welche 1 Meter über der höchsten nächsten Lüftungsöffnung eines Nachbarn liegen muss
    Vorerst ist der Schornsteinfeger für die Genehmigung zuständig.
    Im Gegensatz zu Lebensmittel halten geräucherte Nachbarschaften nicht lange bzw. nicht länger.
    Folglich werden Sie um einen Edelstahlaufsatz nicht herumkommen.
    Wer die Kosten trägt?
    Immer der, der fragt!
    Gruß
  2. super

    An erster Stelle steht schon mal, kein Streit mit den Nachbarn!
    Wir sind ja schließlich noch nicht mal eingezogen.
    Das soll außerdem ein Kinderzimmer werden da oben, die will ich ja nun nicht schon im Kindesalter schädigen!
    Warum in aller Welt guckt das Bauamt da nicht genauer hin!
    Wir hätten dann den Kaminzug weggelassen! Der soll eigentlich nur mal am Wochenende flackern und nicht zum Heizen benuzt werden. Jetzt machen wir uns in der Siedlung voll zum Affen, wenn wir ein 2,50 Meter Rohr da oben draufstecken.
    Na mal sehen was der Schornsteinfeger dann so sagt, bisher bin ich der einzige dem das aufgefallen ist. Erstmal keine schlafenden Hunde wecken.
    Heinz
  3. was soll das?

    Wer im Freistellungsverfahren baut hat Ahnung von allen Vorschriften oder er bezahlt Leute mit Ahnung.
    Das Bauamt prüft oder kommentiert hier nichts, sondern macht bei Fehlern Verbotsverfügungen.
    Sie können doch den Kamin belassen und nicht benutzen.
    Egal mit oder ohne Edelstahlaufsatz, es wird ein Denkmal der Unfähigkeit.
    Gruß

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