Bauliche Änderungen nach Baugenehmigung
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Bauliche Änderungen nach Baugenehmigung
Bei der Erstellung der Bauanfrage wurden die Grundrisse mit Fenstern und Türen festgelegt. Die Fenster und Türen werden jedoch noch geändert. Unser Architekt, meint, dass die Gestaltung der Fenster und Türen nicht genehmigungsrelevant (LBOAbk. Baden Württemberg) sind und wir diese abweichend von der Baugenehmigung ändern können (z.B. statt Terrassentür ein Fenster). Die Grundrissmaße und First- und Traufhöhe (Firsthöhe, Traufhöhe) werden nicht geändert. Stimmt das so, oder muss man das melden? Wie ist das in der Praxis? Das Bauamt würde mit vielen Änderungen konfrontiert werden.
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Begriffe
Meinen Sie mit "Bauanfrage" eine "Bauvoranfrage" oder Betiteln Sie damit den Begriff "Bauantrag"?
Im ersten Fall muss sowieso noch ein Bauantrag folgen, wenn Sie auf den Bauantrag eine Baugenehmigung haben, genügt eine sog. Tektur, damit teilen Sie dem Amt die Veränderungen mit.
Ihr Architekt entscheidet, ob die Tektur durch die Baugenehmigung gedeckt ist.
Gruß -
Eigentlich
müssten Sie so bauen, wie sie es beantragt haben, aber Änderungen sind nach § 50 Anhang Nr. 2 c Landesbauordnung "Öffnungen in Außenwänden und Dächern von Wohngebäuden und Wohnungen" verfahrensfrei. Deshalb ist kein Antrag notwendig.