Wir fühlen uns von unserer Planungsgesellschaft nicht gut beraten (haben allerdings eine Planungsbindung beim Kauf des Grundstücks, also kommen wir nicht drum rum). Wir möchten gerne einen 2-Geschosser so weit wie möglich zur Straße hin bauen. Nun dürfen wir anscheinend wg. eines Privatweges an einem Teil des Grundstücks nur eingeschossig bauen oder müssen hier weiter ins Grundstück hineingehen, was uns den Garten nehmen würde. Gibt es eine Möglichkeit, z.B. durch Unterschriften der Bewohner um den Privatweg herum, diese Vorschrift zu umgehen?
Dank & Gruß, Anja
Abstand zum Privatweg beim 2-Geschosser
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Abstand zum Privatweg beim 2-Geschosser
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4375: Planungsvertrag, Beratung, Kaum, ...
aber vielleicht geht's ja mit einer Grunddienstbarkeit.
Aber, ich würde mir den Planungsvertrag 'mal genauer anschauen. Auch eine Planungsgesellschaft ist den Erfolg Genehmigung (des Vorhabens gem. Planungsvertrag) schuldig. nebenbei schlechte Beratung muss nicht zwangsläufig bezahlt werden und auch ein Vertrag ist kündbar, wenn der Vertragspartner bspw. gegen seine Beratungspflicht, etc. verstößt.
Ansonsten helfen Ihnen Fachleute sicherlich weiter, bzw. verschaffen zumindest mehr Klarheit
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