Grundbucheintrag nach 18 Jahren: Ursachen, Kosten & Pflichten bei fehlendem Eintrag?
In diesem Forum sind Sie: Bauplanung / Baugenehmigung📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 18.01.2026
Die nachträgliche Vermessung und der Eintrag ins Liegenschaftskataster sind in Baden-Württemberg Pflicht. Die Gemeinde kann die Vermessung veranlassen, die Kosten trägt der Bauherr. Ein fehlender Grundbucheintrag kann verschiedene Ursachen haben, oft liegt es an einem Versäumnis bei der Bauabnahme oder der Weiterleitung von Dokumenten.
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Grundbucheintrag nach 18 Jahren: Ursachen, Kosten & Pflichten bei fehlendem Eintrag?
2007 erhalten wir eine Rechnung von 450 € für die Vermessung des Hauses, da dieses noch nicht im Grundbuch eingetragen ist. Dies ist der Gemeinde wohl aufgefallen, da momentan gegenüber gebaut wird.
Über die Vermessung wurden wir nicht informiert, es gibt aber Zeichen dafür, dass diese vor kurzem erst geschehen ist, während wir nicht zu Hause waren.
Das Aufmaß der Vermessung wurde der Rechnung angefügt, ein fast identisches ist aber noch von der Baugenehmigung vorhanden (Dieses hätten wir ja einreichen können?).
Hätte uns die Gemeinde nicht zuallererst über das Fehlen des Eintrages im Grundbuch informieren müssen, anstatt gleich Vermesser zu schicken und uns die Kosten aufzubrummen?
Woher hätten wir wissen sollen dass das Haus noch nicht eingetragen ist, wir haben damals über 1000 DM für en Grundbucheintrag gezahlt, und es ist ja kein öffentliches Verzeichnis das jeder einsehen kann?
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GoogleAI-Analyse: Grundbucheintrag fehlt: Ursachen, Kosten, Pflichten
Ich verstehe, dass Sie 18 Jahre nach dem Bau Ihres Hauses in Baden-Württemberg eine Rechnung für die Vermessung erhalten haben, da der Grundbucheintrag fehlt. Das ist ungewöhnlich, aber nicht unmöglich.
Mögliche Ursachen:
- Versäumnis der Baufirma: Die Baufirma war möglicherweise für die Einreichung der Vermessungsunterlagen und die Veranlassung des Grundbucheintrags verantwortlich, hat dies aber versäumt.
- Fehler in der Kommunikation: Es gab möglicherweise einen Fehler in der Kommunikation zwischen der Baufirma, der Gemeinde und dem Vermessungsamt.
- Änderungen in den Vorschriften: Es gab möglicherweise Änderungen in den Vorschriften, die eine nachträgliche Vermessung erforderlich machen.
Kosten: Die Kosten für die Vermessung sind in der Regel vom Eigentümer zu tragen. Es ist jedoch ratsam, zu prüfen, ob die Baufirma oder die Gemeinde möglicherweise einen Teil der Kosten übernehmen muss, wenn sie für das Versäumnis verantwortlich sind.
Pflichten: Sie sind als Eigentümer verpflichtet, den Grundbucheintrag vornehmen zu lassen. Andernfalls kann die Gemeinde dies zwangsweise durchsetzen.
👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle Ihnen, sich mit der Gemeinde, der Baufirma und einem Vermessungsingenieur in Verbindung zu setzen, um die Ursache für das fehlende Grundbucheintrag zu klären und eine Lösung zu finden. Lassen Sie sich hinsichtlich der Kostentragung beraten.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Grundbucheintrag
- Der Grundbucheintrag ist die amtliche Erfassung von Rechten an einem Grundstück. Er beinhaltet Informationen über Eigentümer, Belastungen und Beschränkungen. Der Eintrag dient als Nachweis für Eigentumsverhältnisse und ist wichtig für Rechtsgeschäfte. Verwandte Begriffe: Grundbuch, Eigentum, Belastung.
- Vermessung
- Die Vermessung ist die exakte Bestimmung der Lage, Form und Größe eines Grundstücks oder Gebäudes. Sie dient als Grundlage für den Grundbucheintrag und die Bauplanung. Verwandte Begriffe: Aufmaß, Geodäsie, Kataster.
- Baugenehmigung
- Die Baugenehmigung ist die behördliche Erlaubnis für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung eines Gebäudes. Sie stellt sicher, dass das Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Verwandte Begriffe: Bauantrag, Baurecht, Landesbauordnung.
- Aufmaß
- Das Aufmaß ist die detaillierte Vermessung eines bestehenden Gebäudes oder Grundstücks. Es dient zur Erstellung von Plänen und zur Berechnung von Flächen und Volumen. Verwandte Begriffe: Vermessung, Bestandsaufnahme, Bauaufnahme.
- Gemeinde
- Die Gemeinde ist eine Gebietskörperschaft mit Selbstverwaltungsrecht. Sie ist zuständig für die kommunale Verwaltung und die Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Verwandte Begriffe: Kommune, Stadt, Landkreis.
- Verzeichnis
- Ein Verzeichnis ist eine systematische Sammlung von Informationen, die nach bestimmten Kriterien geordnet ist. Im Kontext des Grundbuchs ist das Grundbuch selbst ein Verzeichnis der Grundstücksrechte. Verwandte Begriffe: Register, Katalog, Liste.
- Kosten
- Kosten sind der finanzielle Aufwand, der für die Erbringung einer Leistung oder die Anschaffung eines Gutes entsteht. Im Zusammenhang mit dem Grundbucheintrag entstehen Kosten für die Vermessung und die Gebühren des Grundbuchamts. Verwandte Begriffe: Ausgaben, Aufwendungen, Gebühren.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Warum ist ein Grundbucheintrag wichtig?
Ein Grundbucheintrag ist der offizielle Nachweis über das Eigentum an einem Grundstück. Er ist wichtig für den Verkauf, die Beleihung und andere rechtliche Transaktionen. - Wer ist für den Grundbucheintrag verantwortlich?
In der Regel ist der Eigentümer des Grundstücks für den Grundbucheintrag verantwortlich. Oftmals wird dies aber auch von der Baufirma im Rahmen eines schlüsselfertigen Baus übernommen. - Was passiert, wenn der Grundbucheintrag fehlt?
Wenn der Grundbucheintrag fehlt, kann dies zu Problemen beim Verkauf oder der Beleihung des Grundstücks führen. Die Gemeinde kann den Eintrag zwangsweise durchsetzen. - Welche Kosten entstehen bei einem Grundbucheintrag?
Die Kosten für einen Grundbucheintrag setzen sich aus den Gebühren für das Grundbuchamt und den Kosten für die Vermessung zusammen. - Was ist ein Aufmaß?
Ein Aufmaß ist die genaue Vermessung eines Gebäudes oder Grundstücks. Es dient als Grundlage für den Grundbucheintrag. - Was ist eine Baugenehmigung?
Eine Baugenehmigung ist die Genehmigung der Gemeinde für den Bau eines Gebäudes. Sie ist erforderlich, bevor mit dem Bau begonnen werden kann. - Was ist ein Vermessungsingenieur?
Ein Vermessungsingenieur ist ein Fachmann, der Vermessungen durchführt und die Ergebnisse dokumentiert. - Wie finde ich einen Vermessungsingenieur?
Sie finden einen Vermessungsingenieur über die Ingenieurkammer Ihres Bundeslandes oder über Online-Verzeichnisse.
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Katastergesetz BW: Gebäudevermessung – Pflicht bei Neubau
Die Verpflichtung
ein errichtetes Gebäude einmessen zu lassen, damit es in das Liegenschaftskataster (nicht Grudbuch) eingetragen wird, ergibt sich aus den Katastergesetze des jeweiligen Bundeslandes. Pläne aus der Baugenehmigung nutzen nichts, denn diese Stelle nur die Planung, nicht die tatsächliche Ausführung dar.
Ülich ist allerdings eine schriftliche Aufforderung, das Gebäude einmessen zu lassen. Übrigens 450 € erscheinen mir sehr günstig. -
Grundbucheintrag: Architektenpflicht – Versäumnis & Folgen
Vielen Dank
für die schnelle Antwort!
Es ist also Pflicht des Bauherren, das Gebäude im errichteten Zustand vermessen und in das Liegenschaftskataster eintragen zu lassen? Dann hat offensichtlich damals der Architekt seine Informationspflicht diesbezüglich verletzt, die Baufirma existiert allerdings nicht mehr.
Die Gemeinde kann uns doch trotzdem nicht einfach die Vermesser aufs Grundstück schicken? Kann man diesbezüglich die Rechnung anfechten?
Wir halten 450 € für recht viel, da man dieses Haus samt Abständen zu den Grundstücksgrenzen selbst mit einem Zollstock innerhalb von einer Stunde in seinen Umrissen vermessen hätte. Die Höhen können ja wohl nicht so viel ausmachen. -
Vermessungskosten: Gemeinde beauftragt – Zahlungspflicht besteht!
Zahlungspflicht besteht!
I.d.R. sind die Vermessungskosten so um die 800 €. Die 450 € erscheinen auch mir sehr günstig. Der Architekt hat normalerweise nichts mit dem Eintrag ins Liegenschaftskataster zu tun. Meist sorgt die Gemeinde/Stadt selbst dafür, weil diese ihre Kataster ja auf dem neuesten Stand haben möchte ... Den Vermesser können Sie i.d.R. auch nicht selbst beauftragen, sondern die Gemeinde/Stadt veranlasst dieses ("Öffentlich best. Vermessungsingenieur") - zumindest so in BW. Daher ist es auch völlig egal, ob man sie vorher informiert hätte - bezahlen müssten sie so und so. Der Eintrag spiegelt den tatsächlichen Baubestand wieder (oft wird ja manches nicht so ausgeführt, wie auf dem Bauantrag eingereicht). Die Höhe der Gebühr für die Vermessung richtet sich nach verwaltungstechnischen Grundsätzen - nicht nach einfachen "Stundensätzen", denn sie bezahlen ja nicht nur die Vermessung, sondern auch den Eintrag in das Kataster, das ja öffentlich zugänglich ist. Die Rechnung anzufechten wird ihnen nichts nützen, sie sind so oder so zahlungspflichtig. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Grundbucheintrag fehlt nach 18 Jahren – Was tun?
💡 Kernaussagen: Die nachträgliche Vermessung und der Eintrag ins Liegenschaftskataster sind in Baden-Württemberg Pflicht. Die Gemeinde kann die Vermessung veranlassen, die Kosten trägt der Bauherr. Ein fehlender Grundbucheintrag kann verschiedene Ursachen haben, oft liegt es an einem Versäumnis bei der Bauabnahme oder der Weiterleitung von Dokumenten.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Katastergesetz BW: Gebäudevermessung – Pflicht bei Neubau ergibt sich die Pflicht zur Einmessung aus den Katastergesetzen des Bundeslandes. Pläne aus der Baugenehmigung reichen nicht aus.
✅ Zusatzinfo: Die Gemeinde/Stadt sorgt meist selbst für die Aktualisierung des Katasters, da dies in ihrem öffentlichen Interesse liegt. Die Kosten für die Vermessung erscheinen mit 450 € eher günstig, üblich sind eher 800 €.
💰 Zusatzinfo: Die Vermessungskosten sind in der Regel vom Eigentümer zu tragen, auch wenn die Gemeinde die Vermessung veranlasst. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach den Stundensätzen und den Grundsätzen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.).
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Details der Vermessung mit der Gemeinde und dem Vermessungsingenieur. Prüfen Sie die Rechnung und fordern Sie gegebenenfalls eine detaillierte Aufschlüsselung an. Beachten Sie auch den Beitrag Grundbucheintrag: Architektenpflicht – Versäumnis & Folgen bezüglich möglicher Pflichtverletzungen des Architekten.
👉 Handlungsempfehlung: Bezüglich der Zahlungspflicht verweist Vermessungskosten: Gemeinde beauftragt – Zahlungspflicht besteht! darauf, dass die Gemeinde die Vermessung veranlasst und die Kosten dem Eigentümer in Rechnung stellt.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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