Pferdeunterstand
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Pferdeunterstand
Benötige ich für die Erstellung eines nach zwei Seiten offenen Pferdeunterstands auf einer Weide eine Baugenehmigung oder muss ich den Unterstand nur nach Fertigstellung anzeigen? Ist die Genehmigung bzw. Anzeige vielleicht von der Größe des Unterstands abhängig? Der Unterstand ist als Wetterschutz gedacht.
Die Weide befindet sich im Land NRW in der Gemeinde Windeck.
Für die Beantwortung Ihrer Frage bedanke ich mich im Voraus.
Wolfgang Knoch
Die Weide befindet sich im Land NRW in der Gemeinde Windeck.
Für die Beantwortung Ihrer Frage bedanke ich mich im Voraus.
Wolfgang Knoch
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Bedingt genehmigungsfrei ...
Die Landesbauordnung zählt unter den genehmigungsfreien Vorhaben nach § 65 u.a. auf:
4. Gebäude bis zu 4,0 m Firsthöhe, die nur zum vorübergehenden Schutz von Pflanzen und Tieren bestimmt sind und die einem land- oder forstwirtschaftlichen (landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen) Betrieb dienen ...
Die Weide befindet sich wohl im Außenbereich. Priviligiert im Außenbereich sind u.a. Gebäude, die einnem landwirtschaftlichen Betrieb dienen.
Hobbypferdehaltung stellt definitiv keinen landwirtschaftlichen Betrieb dar und wenn es sich um Hobbypferdehaltung handelt dürfen Sie auch keinen Unterstand im Außenbereich bauen. Sie dürften aber ohne Genehmigung z.B. einen Unterstand für die Pferde bauaen, wenn Sie gewerbsmäßig Pferdezucht betreieben. Die flächenmäßige Größe eines offenen Unterstandes richtet sich wohl nach der Üblichkeit, am Besten fragen Sie beim Bauamt nach.
Sie müssen aber erstmal feststellen, ob Ihre Pferdehaltung einen landwirtschaftlichen Betrieb darstellt, oder wenn die Weide nicht Ihnen gehört, diese zu einem landwirtschaftlichen Betrieb gehört. Hierzu können Sie die Landwrirtschaftskammer fragen und auch das Bauamt. Einen nützlichen Link habe ich noch gefunden:Gruß
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