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Baugenehmigung für Großgarage in Sachsen
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Baugenehmigung für Großgarage in Sachsen

Hallo,
wir haben vor auf einem Baugrundstück innerhalb eines Dorfes in Sachsen eine Garage mit den Maßen 8 (Breite) x 10 (Tiefe) x 4 (höhster Punkt vom Spitzdach) zu bauen. Die Garage soll einen Wasser/Abwasseranschluss und Stromanschluss besitzen.
Nun meine Fragen:
An wehn wende ich mich wegen einer Baugenehmigung? Brauche ich überhaupt eine? Was für Unterlagen müssen für eine Baugenehmigung vorhanden sein/vorgelegt werden? Was für Kosten können für die Genehmigungen auf mich zukommen? Ich habe irgendwo gelesen, dass der Nachbar die Skizze abzeichnen soll, damit es später keine Schwierigkeiten gibt  -  stimmt das?
Es geht noch weiter :-)
Das Grundstück gehört meine Mutter. Sie meint zwar dass ich einfach darauf bauen könnte. Mir wäre es aber lieber einen Pachtvertrag über einen längeren Zeitraum zu machen.
Nun zu meinen Fragen:
Brauche ich für den Pachtvertrag einen Notar oder reicht es auch, wenn man einfach so ein Schreiben aufsetzt und alle Beteiligten unterschreiben dann? Gibt es noch andere Möglichkeiten außer einem Pachtvertrag oder was wäre in dem Fall am Besten? (überschreiben möchte sie mir das Grundstück noch nicht)
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten
Nadine
  • Name:
  • Nadine Koch
  1. Ja, Baugenehmigung,

    Hallo Frau Koch,
    sie benötigen auf jeden Fall eine Baugenehmigung! Erstellt werden kann diese durch einen Architekten und/oder Bauingenieur. Dieser kann Ihnen auch die Unterlagen zusammenstellen, was Sie weder können (teilweise) noch dürfen (Bauvorlageberechtigung).
    Die Kosten der eigentlichen Genehmigung beziehen sich auf die Baukosten der Garage (Vorgabe des Planers + Überprüfung und Festlegung durch Amt) Die Kosten des Planers kommen noch dazu und richten sich unter anderem auch nach dem Umfang seiner Leistung.
    Nachbar  -  muss möglicherweise beteiligt werden!? Je nach Planung!
    Aussage zur Pacht kann ich leider nicht geben  -  Rechtsberatung!
    • Laienmeinung: Notarvertrag immer gut auch bei Verwandten  -  oder gerade dort ;-)
    • Name:
    • Enrico Schneider
  2. Großgarage

    Foto von Martin G. Halbinger

    Eine Großgarage im baurechtlichen Sinn ist etwas größer, als das was Sie angegeben haben ... (>1000 m² Nutzfläche)
    Ansonsten kann ich meinem Vorredner zustimmen.
  3. Guten Abend

    Habe gerade Martins Beitrag gelesen und nochmal die Ursprungsfrage und da habe ich doch ein bisschen gestutzt!
    Garage mit 80 m² Grundfläche, auf Muttern's Grundstück mit Strom, Wasser, etc.? Eventuell mit Spitzdach!? Angedachte Grundstücksübertragung!? Ist doch nicht etwa ein verkapptes Wohnhaus?
    Sie benötigen drigend Rat vom Fachmann! In welcher Region von Sachsen sind Sie? E-Mail-Adresse? Vielleicht ist jemand da der sich das mal Ansieht!
    • Name:
    • Enrico Schneider
  4. Danke für eure Antworten! @Enrico Schneider Es soll ...

    Danke für eure Antworten!
    @Enrico Schneider Es soll wirklich eine Garage werden. Wir sind Autoliebhaber und brauchen eine Abstellmöglichkeit für 3 Trabis + einen Wohnanhänger. Es soll einen Dachboden geben (deswegen auch Spitzdach) auf den wir unserer Ersatzteile lagern können. Stromanschluss ist klar man braucht ja auch Licht und evtl. muss man mal was bohren, schweißen, flexen. Der Wasser/Abwasseranschluss zum Hände- und Autowaschen (Händewaschen, Autowaschen). Verstehe nicht, warum sich das jemand anschauen sollte? Das Baugrundstück beträgt über 1000 m² da passt später locker noch ein Haus (und vielleicht eine Werkstatt *grins*) daneben. Da wir aber über 500 km weit weg wohnen stehen solche Projekte noch in den Sternen. Meine E-Mail ist N66_nw@yahoo.de
    Ich habe gelesen, dass man für die Genehmigungen locker 4 Monate einplanen soll. Es muss doch möglich sein diese auch ohne Architekten und/oder Bauingenieur einzuholen? Gibt es da keine anderen Möglichkeiten? Die Bau/Materialpläne lasse ich von einem Verwandten (Werkspollier) machen.
    MfG Nadine
    • Name:
    • Nadine Koch
  5. Wasser und Strom

    ... machen noch kein Wohnhaus (obwohl mehr werden wir auch nicht haben). Ich denke, dass soll eine Schraubergarage werden. So große Garagen werden nicht gebaut um dort nur Muttis Golf reinzustellen. Wenn es geht mit Hebebühne etc.? Dann zum Architekten oder einem entsprechendem Ingenieurbüro. Wenn wirklich sowas wie eine Hebebühne oder ähnlichem eingebaut werden sollten, sollte dies in der Statik bereits vorher berücksichtigt werden. Das spart hinterher Kosten.
    PS: Arbeitsgräben sind nicht Zulassungsfähig, zumindest nicht ohne entsprechende Abluftanlagen.
  6. Ich vergaß

    Für eine Baugenehmigung muss man vorlageberechtigt sein. Soll heißen die Unterlagen MÜSSEN von einem Fachmann erstellt werden. Alles andere kann nur für eine Bauvoranfrage verwendet werden.
  7. Wie geschrieben soll größtenteils nur als Garage benutzt ...

    Wie geschrieben soll größtenteils nur als Garage benutzt werden. Wenn dann vielleicht Kleinstarbeiten aber dafür benötigen wir keine Hebebühne, Grube etc. die meisten Arbeiten erledigen wir hier in Stuttgart (wie gesagt 500 km weiter weg).
    • Name:
    • Nadine Koch
  8. Sorry,

    dass mit dem Haus sollte keine Anschuldigung seien, aber ich habe schon einiges gesehen, zumal hier unbedingt ohne Architekten / Ingenieur gebaut werden soll :-(
    Also Herr Rehwald hat selbstverständlich Recht und ich muss das nochmals bekräftigen!
    SIE benötigen FÜR DIE Erstellung UND Genehmigung EINEN BAUVORLAGEBERECHTIGTEN Architekten ODER BAUINGENIEUR!
    Und seit Erneuerung der Sächsischen Bauordnung muss der Ersteller der statischen Berechnung, welche ebenfalls zwingend vorgeschrieben ist, als zertifizierter Tragwerksplaner eingetragen sein! Planer und Statiker können dabei die selbe Person sein!
    Im übrigen können Sie trotzdem Ihre Werkzeichnungen verwenden, wenn der Bauvorlageberechtigte dem zustimmt und diese in Ordnung sind. Ist aber nur der geringste Teil der Kosten!
    ach so zum Zeitraum:
    Das Bauamt hat maximal 3 Monate zur Bearbeitung Zeit!
    • Wenn die Unterlagen vollständig und in Ordnung sind!

    Bei Nachforderungen verlängert sich das ganze natürlich!
    Weiterhin spielt es eine Rolle ob Denkmal- oder Naturschutzamt (Denkmalschutzamt, Naturschutzamt) beteiligt werden müssen. Und das alles spricht wieder für einen Fachmann wenn möglich in Baunähe, da der die örtlichen Bauämter und die Gepflogenheiten die Sachbearbeiter kennt! ;-))
    Schauen Sie mal heute Abend in Ihr E-Mail Fach! Schicke Ihnen mal die SächsBO zum besseren Verständnis!

    • Name:
    • Enrico Schneider
  9. So habe nun beim zuständigen Amt angerufen. Die ...

    So habe nun beim zuständigen Amt angerufen.
    Die haben mir gesagt, dass ich einen Bauantrag, Antrag f. Baubeschreibung, Erklärung des Tragwerksplaners (muss vom Statiker ausgefüllt werden) in dreifacher Ausfertigung,
    Grundriss + Schnittansichtsskizze, und Lageplan/Flurkarte (vom staatl. Vermessungsamt) benötige.
    Hab mir die Anträge von der Amts-Internet-Seite gezogen.
    Denke mal das ist was ich wissen wollte. Sollte noch was fehlen wär ich euch dankbar, wenn ihr's mir sagt.
    • Name:
    • Nadine Koch
  10. @Enrico Schneider ja wär super, wenn Sie mir ...

    @Enrico Schneider ja wär super, wenn Sie mir die per E-Mail schicken könnten.
    • Name:
    • Nadine Koch
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