Ich habe Ende 1999 einen unausgebauten Spitzbogen samt Baugenehmigung von 1993, die aber Mitte 1999 vom Vorbesitzer verlängert wurde, gekauft. (Bundesland ist Bayern)
Der Vorbesitzer ist nicht mehr greifbar, laut Auskunft von der Baubehörde (Ende 1999) hat er aber bereits mit den Bauarbeiten angefangen. Der Spitzbogen war bereits erschlossen (Leitungen etc. hochgeführt, Brandschutztüren eingebaut, Treppenhaus etc..)
Ich gehe deswegen davon aus, dass er die Nachweise, die er zum Baubeginn brauchte, (laut Baugenehmigung) auch einreichte.
Ich habe dann in Eigenregie den Bau weitergeführt.
Die Heizungsanlage wurde von einer Fachfirma gemacht, den Rest machten wir selber.
Äußerlich hat sich am Dachboden nichts geändert, also keine Eingriffe in die Statik oder sowas, nur Dachfenster, Dämmung und Innenausbau. Ich habe mich an die Pläne, die der Baugenehmigung beilagen, gehalten.
Irgendwann mal kam die Sache ins Stocken, da ich etwas knapp an Geld war.
Da war aber schon die kleinere Wohnung fertig und die große etwa zur Hälfte.
Ich muss gestehen, dass ich in der großen Wohnung schon gewohnt habe, da ich aus der Mietwohnung wegen Abriss raus musste.
Ich rief dann beim Bauamt an und schilderte knapp die halbfertige Situation und fragte, ob ich wenigstens die kleine Wohnung als fertiggestellt melden kann. Der Bearbeiter meinte, nein, erst wenn alles fertig ist.
Ich daraufhin: "Kann ich dann überhaupt vermieten? " Er: Sie können in der Zwischenzeit damit machen was sie wollen. Ok

Gestern habe ich nun erfahren (bei einer Webrecherche), dass man Rohbau und beabsichtigte Nutzung anzeigen muss. (Bayerische Landesbauordnung)
Rohbau ... OK, das war ja schon mehr als Rohbau als ich das bekam, trifft also wohl auf mich nicht zu.
Beabsichtigte Nutzung *urgs*..
Was soll ich jetzt machen? Was blüht mir wenn ich mich da melde?
Der Mann am Telefon sagte nichts von Nutzungsanmeldung.
Treffen bei einem Dachbodenausbau vielleicht andere, einfachere Vorschiften wie bei einem ganzen Haus zu?
Welche Vorschriften treffen überhaupt auf das Bauvorhaben zu, die von 1993, von 1999 oder von heute?
Ich will jetzt nicht zur Baubehörde, bevor ich nicht weiß, woran ich bin ... Irgendwie widerspricht sich die Aussage von dem Mann am Telefon von dem was ich gestern in der Landesbauordnung gelesen habe.
Kann mich da jemand klug machen, wie ich da am besten vorgehe?
Vielen Dank und viele Neujahrsgrüße,
Gabi