Die Stadt beabsichtigt nun einen neuen Bebauungsplan für ein Gebiet aufzustellen, in dem jetzt schon ein Bebauungsplan existiert.
[ Zwischenfrage: Ist es normal dem neuen Bebauungsplan eine neue Nummer
- hier Bebauungsplan 70 - zuzuteilen, wenn der alte Bebauungsplan für das gleiche Gebiet die Nummer Bebauungsplan 38 hat? Hat das irgendwelche rechtlichen Vorteile, wenn man eine neue Nummer zuweist, anstatt den alten Plan abzuändern, bzw, komplett neu abfasst? ]
Der jetzige Bebauungsplan 38 ist jetzt immer noch in Kraft und wurde bis jetzt nicht aufgehoben.
Nun hat die Stadt in der Zeitung unter den amtlichen Bekanntmachungen mitgeteilt, dass für das gleiche Gebiet ein Bebauungsplan mit der Nr. 70 aufgestellt werden soll.
Meine Frage nun :
Wann (zu welchem Zeitpunkt ) ist es denn nun sinnvoll Eingaben, bzw. Anregungen zum neuen Bebauungsplan bei der Stadt einzureichen?
Jetzt schon, obwohl eine Bürgerbeteiligung jetzt noch nicht angekündigt wurde, oder soll man erstmal abwarten was die Stadt sich denn nun städteplanerisch so ausdenkt?
Grüße,
Thomas