Ich habe 3 Fragen zum Baurecht :
1. Nachtrag zur Baugenehmigung
Wie lange kann man einen Nachtrag zur Baugenehmigung stellen?
Kann man auch noch nach über 25 Jahren einen Nachtrag einreichen?
- Problem: Es wurde jetzt von der Bauaufsicht festgestellt das für einen kleinen Anbau mit Kellertreppe vor 25 Jahren keine Baugenehmigung eingereicht wurde. Kann man dies nun auch noch nach 25 Jahren als Nachtrag zur eigentlichen Baugenehmigung (es war vor 25 Jahren ein größerer Umbau ) einreichen?
=> Heute ist dieser Bau nicht mehr genehmigungsfähig, da der Bebauungsplan zwischenzeitlich geändert wurde.
2. Schlussabnahme
Jetzt wurde auch festgestellt, dass vor 25 Jahren keine Schlussabnahme stattgefunden hat. "Kann" bzw. "muss" dies jetzt nachgeholt werden? Welche Folgen kann das haben?
3. Bauunterlagen
Ich habe mir jetzt mal die Bauunterlagen, die bei der Stadt
liegen besorgt. Die Ursprungsbaugenehmigung aus dem Jahr 1910
ist aber nicht mehr auffindbar. Lediglich die Veränderungen mit den Jahren (Anbau, Aufstockung, usw.) sind dort vorhanden.
Gibt es außer dem Stadtbauamt noch andere Quellen um an alte
Bauunterlagen / Baugenehmigungen ran zu kommen, da die Unterlagen
sicherlich für weitere Planungen sehr hilfreich wären.
Vielen Dank!
Carsten
