Werkvertrag mit insolventer Baufirma: Fertigstellungsbürgschaft sichert Familien ab?
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Werkvertrag mit insolventer Baufirma: Fertigstellungsbürgschaft sichert Familien ab?

Wir (6 Familien ) haben folgendes Problem. Wir haben einen Werkvertrag für je eine Doppelhaushälfte unterschrieben, haben noch nicht angefangen zu bauen, Bauantrag ist gestellt, ca. 3000 € schon gezahlt und haben jetzt erfahren das diese Firma bereits 3 mal in Konkurs gegangen ist und wohl auf dem Weg ins 4. Mal ist. (Ja wir wissen, ziemlich dumm, blauäugig und naiv, uns nicht vorher schlau zu machen!)
Unsere Frage: Ist es jetzt noch möglich eine Fertigstellungsbürgschaft von dieser Fa. zu verlangen? Wenn die Fa. uns diese nicht geben will, ist es daraufhin möglich aus dem Vertrag heraus zu kommen?
Über eine schnelle Beantwortung würden wir uns sehr freuen
MfG
6 Familien die ziemlich fertig sind
  • Name:
  • Tanja Zeier
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Sicherheitshinweise

    🔴 Kritisch: Das Risiko eines Totalverlusts Ihrer bisherigen Investition ist hoch, wenn die Baufirma tatsächlich insolvent geht und keine Fertigstellungsbürgschaft vorliegt.

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    Ich verstehe, dass Sie als Gemeinschaft von sechs Familien einen Werkvertrag für Doppelhaushälften mit einer Firma geschlossen haben, die bereits mehrfach insolvent war. Da der Bau noch nicht begonnen hat, aber bereits 3000 € gezahlt wurden, ist die Situation sehr kritisch.

    Eine Fertigstellungsbürgschaft ist in dieser Situation von entscheidender Bedeutung. Sie sichert Sie als Bauherren ab, falls die Baufirma während der Bauphase insolvent geht und die Bauarbeiten nicht fertigstellen kann. Die Bürgschaft übernimmt dann die Kosten für die Fertigstellung des Baus durch eine andere Firma.

    🔴 Gefahr: Ohne Fertigstellungsbürgschaft besteht das Risiko, dass Sie auf den bereits gezahlten Kosten sitzen bleiben und den Bau nicht fertigstellen können.

    Ich empfehle Ihnen dringend, folgende Schritte zu unternehmen:

    • Prüfen Sie den Werkvertrag: Enthält er eine Klausel zur Fertigstellungsbürgschaft?
    • Kontaktieren Sie einen Anwalt für Baurecht: Lassen Sie den Vertrag prüfen und sich bezüglich Ihrer Rechte beraten.
    • Sprechen Sie mit der Baufirma: Bestehen Sie auf die Vorlage einer gültigen Fertigstellungsbürgschaft.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie umgehend die Situation mit einem Anwalt und bestehen Sie auf einer Fertigstellungsbürgschaft, bevor Sie weitere Zahlungen leisten.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Werkvertrag
    Ein Werkvertrag ist ein Vertrag, bei dem sich ein Unternehmer verpflichtet, ein bestimmtes Werk (z.B. ein Haus) herzustellen, und der Besteller (Bauherr) verpflichtet sich, die vereinbarte Vergütung (Werklohn) zu zahlen.
    Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Bauleistungen, Honorar.
    Insolvenz
    Insolvenz bedeutet Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens oder einer Privatperson. Ein Insolvenzverfahren wird eingeleitet, um die Gläubiger (z.B. Bauherren) zu befriedigen.
    Verwandte Begriffe: Konkurs, Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung.
    Fertigstellungsbürgschaft
    Eine Fertigstellungsbürgschaft ist eine Bürgschaft, die Bauherren vor finanziellen Schäden schützt, wenn ein Bauunternehmen während der Bauphase insolvent geht und die Arbeiten nicht fertigstellen kann.
    Verwandte Begriffe: Baugarantie, Vertragserfüllungsbürgschaft, Sicherheitseinbehalt.
    Bauantrag
    Ein Bauantrag ist ein Antrag, der bei der zuständigen Baubehörde gestellt werden muss, um die Genehmigung für den Bau eines Gebäudes zu erhalten.
    Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauvoranfrage, Bebauungsplan.
    Doppelhaushälfte
    Eine Doppelhaushälfte ist ein Haus, das mit einem anderen Haus direkt verbunden ist und eine gemeinsame Wand hat.
    Verwandte Begriffe: Reihenhaus, Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus.
    Konkurs
    Konkurs ist ein veralteter Begriff für Insolvenz. Er bezeichnet den Zustand der Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens.
    Verwandte Begriffe: Insolvenz, Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung.
    Baurecht
    Das Baurecht umfasst alle Gesetze und Verordnungen, die das Bauen regeln. Es unterteilt sich in öffentliches und privates Baurecht.
    Verwandte Begriffe: Bauordnung, Bebauungsplan, Nachbarrecht.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist eine Fertigstellungsbürgschaft?
      Eine Fertigstellungsbürgschaft ist eine Versicherung, die Bauherren vor finanziellen Schäden schützt, wenn ein Bauunternehmen während der Bauphase insolvent geht und die Arbeiten nicht fertigstellen kann. Die Bürgschaft übernimmt die Kosten für die Fertigstellung durch ein anderes Unternehmen.
    2. Warum ist eine Fertigstellungsbürgschaft wichtig?
      Sie schützt Bauherren vor dem finanziellen Risiko, das mit der Insolvenz eines Bauunternehmens verbunden ist. Ohne Bürgschaft können Bauherren auf den bereits gezahlten Kosten sitzen bleiben und den Bau nicht fertigstellen.
    3. Was passiert, wenn die Baufirma insolvent geht?
      Wenn eine Fertigstellungsbürgschaft vorliegt, übernimmt die Bürgschaftsgesellschaft die Kosten für die Fertigstellung des Baus durch ein anderes Unternehmen. Bauherren müssen sich dann an die Bürgschaftsgesellschaft wenden, um ihre Ansprüche geltend zu machen.
    4. Wie finde ich eine zuverlässige Baufirma?
      Recherchieren Sie gründlich, holen Sie Referenzen ein und prüfen Sie die Bonität des Unternehmens. Achten Sie auf Gütesiegel und Zertifizierungen. Eine Fertigstellungsbürgschaft ist ein Zeichen für Seriosität.
    5. Was tun, wenn die Baufirma keine Fertigstellungsbürgschaft vorlegen kann?
      In diesem Fall sollten Sie von dem Vertrag zurücktreten oder zumindest keine weiteren Zahlungen leisten, bis eine Bürgschaft vorliegt. Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten.
    6. Welche Alternativen gibt es zur Fertigstellungsbürgschaft?
      Eine Alternative ist die Bauzeitversicherung, die ähnliche Risiken abdeckt. Auch eine genaue Bauüberwachung und regelmäßige Zahlungen nach Baufortschritt können das Risiko minimieren.
    7. Wie hoch sind die Kosten für eine Fertigstellungsbürgschaft?
      Die Kosten variieren je nach Bausumme und Bonität des Bauunternehmens. Sie liegen in der Regel zwischen 1% und 3% der Bausumme.
    8. Kann ich eine Fertigstellungsbürgschaft nachträglich abschließen?
      Es ist schwierig, eine Fertigstellungsbürgschaft nachträglich abzuschließen, insbesondere wenn bereits Anzeichen für eine Insolvenz des Bauunternehmens vorliegen. Es ist ratsam, die Bürgschaft vor Vertragsabschluss zu vereinbaren.

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    • Bonitätsprüfung von Bauunternehmen
      Wie können Sie die Bonität eines Bauunternehmens prüfen?
    • Rechte und Pflichten des Bauherrn
      Welche Rechte und Pflichten haben Sie als Bauherr gegenüber dem Bauunternehmen?
  2. Erfüllungsbürgschaft nachträglich? – Rechtliche Aspekte

    Nein,
    eine Erfüllungsbürgschaft im Nachhinein muss Ihnen keiner geben.
    Vertrag ist Vertrag = Vertrag ohne Erfüllungsbürgschaft? , dann ist's wohl ohne.
    Im übrigen müssen Sie die entstehenden Kosten für eine Bürgschaft übernehmen, sofern sich der Unternehmer bereit erklären sollte eine zu liefern, aber er wird's nicht tun, die Liquidität ist in aller Regel eh am Ende.
    Möglicherweise würde eine Erfüllungsbürgschaft, sagen wir 10 % x 6 Häuser = 60 % einer ganzen Hütte seinen Kontokorent so niederdrücken, dass er dann direkt am Ende ist.
    Ist denn wenigstens eine Gewährleistungsbürgschaft vereinbart?
    Ansonsten, wenn Sie bedenken gegen die Solvenz Ihres Unternehmers haben, hier mein Rat:
    Gute Baubetreuung, Zahlungen nur nach tatsächlich erbrachten Baufortschritt.
    Viel Erfolg
    • Name:
    • Herr Ber-180-Sob
  3. Gute Baubetreuung: Unabhängiger Gutachter ratsam?

    Auch nicht
    Nein eine Gewährleistungsbürgschaft haben wir auch nicht. Was heißt Gute Baubetreuung? Sollen wir uns einen unabhängigen Gutachter dazu holen?
    Wir danken Ihnen für die schnelle Beantwortung unserer Fragen.
    MfG
    Tanja Zeier
  4. Baubetreuung: Kosteneinsparung durch Qualitätsprüfung

    Joo.
    genau das.
    Eine gute Baubetreuung spart Ihnen mehr Geld als Sie kostet.
    Dies schreibe ich nicht, um den vielen Leuten hier im Forum ihr Geld mit solchen Dingen verdienen, einen Gefallen zu tun.
    Ich selber habe daran gegeizt, ob's ein Fehler war, würd sich irgendwann zeigen.
    Aus meinem Bekanntenkreis haben es Leute (besser?), naja auf jeden Fall mit guter Baubetreuung gemacht und haben dadurch wirklich Geld gespart. Als ein paar Punkte:
    Abrechnung nach Massen, können Sie nicht wirklich selber kontrollieren.
    Prüfung der Qualität in Lieferung und Ausführung
    Schutz vor Murks
    etc.
    • Name:
    • Herr Ber-180-Sob
  5. Rechtschreibung im Forum: Eine Entschuldigung

    oh man
    den Text kann man ja kaum lesen, von den Rechtschreibfehlern mal zu schweigen, ich geh ins Bett. Sorry, für das schlechte Deutsch
    • Name:
    • Herr Ber-180-Sob
  6. Insolvenzrisiko: Bauantrag als Gegenwert prüfen lassen

    Hilfe suchen
    Hat die Fa. den Bauantrag für sie erstellt? Dann haben Sie wenigstens bisher einen gewissen Gegenwert ... Ansonsten: mit dem Vertrag zu einem RA oder Architekten, um zu retten, was noch geht; kommt auch genau drauf an was Sie vertraglich vereinbart haben (Kündigung etc.).
  7. Werkvertrag kündigen? – Vorgehen bei Insolvenzgefahr

    Kündigung
    Ehrlich gesagt finde ich im Werkvertrag nichts über Kündigungen.
    Den Bauantrag hat die Firma erstellt und möchte jetzt ca. 6500 € als nächste Abschlagzahlung dafür. Es fehlen allerdings noch die Entwässerungspläne, weil die Stadt die Kanalplanung noch nicht abgeschlossen hat.
    Wo könnte man denn erfahren ob die Firma mal wieder in Insolvenz gehen möchte?
    MfG
    Tanja Zeier
    • Name:
    • Tanja Zeier
  8. Insolvente Baufirma: Rechtsanwaltliche Beratung empfohlen

    Vielen Dank
    Vielen Dank für die schnelle Beantwortung unserer Fragen.
    Wir werden jetzt doch lieber mal einen Rechtsanwalt aufsuchen.
    MfG
    Tanja
  9. Wir danken.

    Wir danken.
  10. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

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    Werkvertrag & Insolvenz: Fertigstellungsbürgschaft als Schutz?

    💡 Kernaussagen: Bei drohender Insolvenz der Baufirma ist schnelles Handeln entscheidend. Eine Fertigstellungsbürgschaft bietet Schutz, muss aber im Werkvertrag vereinbart sein. Unabhängige Baubetreuung kann vor Baumängeln und unnötigen Kosten schützen. Die Prüfung des Bauantrags und der vertraglichen Vereinbarungen durch einen Rechtsanwalt oder Architekten ist ratsam.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Erfüllungsbürgschaft nachträglich? – Rechtliche Aspekte besteht kein Anspruch auf eine nachträgliche Erfüllungsbürgschaft, wenn diese nicht im ursprünglichen Werkvertrag vereinbart wurde. Die Kosten für eine solche Bürgschaft müssten zudem vom Bauherrn getragen werden.

    ✅ Zusatzinfo: Eine gute Baubetreuung, wie in Baubetreuung: Kosteneinsparung durch Qualitätsprüfung hervorgehoben, kann durch die Prüfung von Abrechnungen, Qualität der Ausführung und Materiallieferungen vor finanziellem Schaden bewahren. Dies kann langfristig mehr Geld sparen, als die Baubetreuung selbst kostet.

    🔴 Risiko: Ohne explizite Regelungen zur Kündigung im Werkvertrag (siehe Werkvertrag kündigen? – Vorgehen bei Insolvenzgefahr) kann die Situation bei einer Insolvenz der Baufirma kompliziert werden. Es ist wichtig, den Vertrag von einem Experten prüfen zu lassen, um die Kündigungsmodalitäten und mögliche Schadensersatzansprüche zu klären.

    👉 Handlungsempfehlung: Um die Risiken im Zusammenhang mit der drohenden Insolvenz der Baufirma zu minimieren, sollte umgehend ein Rechtsanwalt für Baurecht konsultiert werden (siehe Insolvente Baufirma: Rechtsanwaltliche Beratung empfohlen). Dieser kann den Werkvertrag prüfen, die Chancen auf eine Fertigstellungsbürgschaft bewerten und die nächsten Schritte zur Schadensbegrenzung einleiten.

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