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Holzdecke vs. Rigipsdecke im Neubau: Vertragliche Vereinbarung, Kosten & Alternativen?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Holzdecke vs. Rigipsdecke im Neubau: Vertragliche Vereinbarung, Kosten & Alternativen?

Wir haben einen Vertrag für den schlüsselfertigen Bau eines Einfamilienhauses im Münchener Raum geschlossen, der in der Anfangsphase schon zu erheblichen Streitigkeiten geführt hat.
In der BBS der nicht kleinen Massivhausfirma steht, dass der Käufer die Wahl hat, bei der Deckenverkleidung zwischen Holzdecke und Regipkartonplatten zu wählen. Im Verkaufsgespräch haben wir uns für die Rigipsplatten entschieden und leider die nachträgliche Formulierung des Verkäufers im Vertrag akzeptiert die lautet: Entfall der Holzdecke im DGAbk. nach BBS.
Das Ergebnis ist nun, dass wir derzeit keinerlei Decken mehr im DG eingebaut bekommen werden. Der Verkäufer kann sich natürlich an die Alternativfrage: Holzdecke oder Regipskartonplattendecke nicht errinnern und die Baufirma legt diese Formulierung zu ihren Gunsten aus, dass wir laut Vertrag auf jede Decke im DG verzichten haben. Man bietet uns nun an, für 6000 € Aufpreis die Rigipsdecken einzubauen.
Wer kann mir eine Einschätzung geben, ob ich es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen soll? Eine schriftliche Beschwerde an die Geschäftsleitung, sowie eine Verzugssetzung mit rechtliche Schritten unsererseits ist ohne Erfolg geblieben.
Wie sind wohl meine Erfolgsaussichten?
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe, dass es bei der Wahl der Deckenverkleidung (Holzdecke vs. Rigips) im Rahmen Ihres Bauvertrags zu Unstimmigkeiten gekommen ist.

    Wichtig ist zunächst die genaue Formulierung im Bauvertrag und der Baubeschreibung. Prüfen Sie, ob die Holzdecke explizit als Standardleistung aufgeführt ist oder ob es sich um eine optionale Leistung handelt. Die Aussage des Verkäufers im Verkaufsgespräch ist nur relevant, wenn sie schriftlich im Vertrag festgehalten wurde.

    Wenn die Holzdecke im Vertrag als Standard vereinbart wurde, kann die Baufirma nicht ohne Ihre Zustimmung auf eine Rigipsdecke umsteigen. Ein Aufpreis für die Holzdecke wäre in diesem Fall unzulässig.

    Sollte die Holzdecke nicht explizit vereinbart sein, sondern lediglich eine Wahlmöglichkeit zwischen Holz- und Rigipsdecke bestehen, ist die Situation komplexer. Hier kommt es darauf an, wie die Wahlmöglichkeit formuliert ist und ob die Rigipsdecke als Standard gilt.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie den Bauvertrag und die Baubeschreibung von einem Fachanwalt für Baurecht prüfen, um Ihre Erfolgsaussichten in dieser Auseinandersetzung einschätzen zu lassen. Dokumentieren Sie alle Kommunikationen mit der Baufirma schriftlich.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Baubeschreibung
    Die Baubeschreibung ist ein detailliertes Dokument, das alle wesentlichen Merkmale des Bauvorhabens beschreibt, einschließlich der verwendeten Materialien, der Bauweise und der Ausführungsstandards. Sie ist ein wichtiger Bestandteil des Bauvertrags und dient als Grundlage für die Bauausführung.
    Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Leistungsverzeichnis, Werkvertrag
    Bauvertrag
    Ein Bauvertrag ist ein Werkvertrag, der die Rechte und Pflichten des Bauherrn und des Bauunternehmers regelt. Er enthält unter anderem Angaben zum Bauvorhaben, zum Preis, zum Fertigstellungstermin und zu den Gewährleistungsbedingungen.
    Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Baubeschreibung, VOBAbk.
    Schlüsselfertig
    Schlüsselfertig bedeutet, dass das Bauvorhaben nach Fertigstellung bezugsfertig ist, d.h. alle wesentlichen Arbeiten sind abgeschlossen und der Bauherr kann direkt einziehen. Die genauen Leistungen, die im Preis enthalten sind, müssen jedoch im Bauvertrag und der Baubeschreibung detailliert aufgeführt sein.
    Verwandte Begriffe: Bezugsfertig, Ausbauhaus, Rohbau
    Rigipsdecke
    Eine Rigipsdecke ist eine Deckenverkleidung, die aus Gipskartonplatten besteht, die auf einer Unterkonstruktion montiert und anschließend verspachtelt und gestrichen werden. Sie ist eine kostengünstige und vielseitige Alternative zu anderen Deckenverkleidungen.
    Verwandte Begriffe: Gipskarton, Trockenbau, Deckenverkleidung
    Holzdecke
    Eine Holzdecke ist eine Deckenverkleidung, die aus Holzpaneelen oder -brettern besteht, die an der Decke befestigt werden. Sie verleiht dem Raum eine natürliche und warme Atmosphäre und kann auch zur Verbesserung der Raumakustik beitragen.
    Verwandte Begriffe: Paneeldecke, Holzverkleidung, Deckenverkleidung
    Verzugssetzung
    Die Verzugssetzung ist eine formelle Aufforderung an den Bauunternehmer, seine vertraglichen Leistungen innerhalb einer bestimmten Frist zu erbringen. Sie ist Voraussetzung für Schadensersatzansprüche, wenn der Bauunternehmer die Frist nicht einhält.
    Verwandte Begriffe: Mahnung, Fristsetzung, Schadensersatz
    Aufpreis
    Ein Aufpreis ist ein zusätzlicher Betrag, der für eine Leistung oder ein Produkt verlangt wird, die über den ursprünglich vereinbarten Preis hinausgeht. Im Bauwesen kann ein Aufpreis beispielsweise für Sonderwünsche oder Änderungen der Bauausführung anfallen.
    Verwandte Begriffe: Mehrkosten, Zusatzkosten, Sonderwunsch

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist der Unterschied zwischen einer Holzdecke und einer Rigipsdecke?
      Holzdecken bestehen aus Holzpaneelen oder -brettern, die an der Decke befestigt werden. Rigipsdecken bestehen aus Gipskartonplatten, die auf einer Unterkonstruktion montiert und anschließend verspachtelt und gestrichen werden. Holzdecken wirken oft wärmer und natürlicher, während Rigipsdecken glatter und moderner wirken.
    2. Welche Vor- und Nachteile haben Holzdecken?
      Vorteile von Holzdecken sind die natürliche Optik, die gute Schalldämmung und die Möglichkeit, Feuchtigkeit zu regulieren. Nachteile können der höhere Preis, die Anfälligkeit für Schädlingsbefall und die Notwendigkeit einer regelmäßigen Pflege sein.
    3. Welche Vor- und Nachteile haben Rigipsdecken?
      Vorteile von Rigipsdecken sind der günstigere Preis, die einfache Verarbeitung und die Möglichkeit, sie individuell zu gestalten (z.B. durch Anbringen von Spots oder indirekter Beleuchtung). Nachteile können die geringere Schalldämmung und die Anfälligkeit für Feuchtigkeitsschäden sein.
    4. Was bedeutet "schlüsselfertig" im Bauvertrag?
      Schlüsselfertig bedeutet, dass das Haus nach Fertigstellung bezugsfertig ist, inklusive aller wesentlichen Arbeiten wie Heizung, Sanitär, Elektroinstallation und Innenausbau. Die genauen Leistungen, die im Preis enthalten sind, müssen jedoch im Bauvertrag und der Baubeschreibung detailliert aufgeführt sein.
    5. Was ist eine Baubeschreibung?
      Die Baubeschreibung ist ein Bestandteil des Bauvertrags und beschreibt detailliert die Bauleistungen, die der Bauunternehmer erbringt. Sie enthält Angaben zu den verwendeten Materialien, den Ausführungsstandards und den technischen Details des Bauvorhabens.
    6. Was kann ich tun, wenn es Streitigkeiten mit der Baufirma gibt?
      Zunächst sollten Sie versuchen, die Streitigkeiten im direkten Gespräch mit der Baufirma zu klären. Wenn dies nicht möglich ist, können Sie einen Mediator einschalten oder einen Fachanwalt für Baurecht konsultieren. Dokumentieren Sie alle Kommunikationen und Mängel schriftlich.
    7. Wie kann ich meine Ansprüche gegenüber der Baufirma durchsetzen?
      Ihre Ansprüche können Sie gerichtlich oder außergerichtlich durchsetzen. Eine außergerichtliche Einigung ist oft schneller und kostengünstiger. Wenn eine Einigung nicht möglich ist, können Sie Klage vor dem zuständigen Gericht erheben.
    8. Welche Rolle spielt die Verzugssetzung?
      Die Verzugssetzung ist ein wichtiger Schritt, um Ihre Ansprüche gegenüber der Baufirma geltend zu machen. Sie setzen die Baufirma schriftlich in Verzug, wenn sie ihre vertraglichen Leistungen nicht fristgerecht erbringt. Die Verzugssetzung ist Voraussetzung für Schadensersatzansprüche.

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  2. Bauvertrag prüfen lassen – Rechtsanwaltliche Erstberatung

    eine Frage für einen Rechtsanwalt
    und ohne den Vertragstext nicht zu beantworten, Standardantwort von MB: Erstberatung, vielleicht liest es ja im Forum auch ein RA mit
  3. Rechtsberatung Baukosten: Max. 350 DM zzgl. MwSt.

    Joo, genau
    :-) Zur Ergänzng: Erstberatung darf max. 350 DM zzgl. MwSt. kosten. Viele Rechtsanwälte machen das auch kostenlos. Keine Ahnung, wie viele das in T€ ist
    • Name:
    • Martin Beisse
  4. Bauträger-Verträge: Negative Mundpropaganda vermeiden!

    Die sonderbaren Geschäftsgebaren von Bauträgern
    und Fertighausstellern ... naja was wieder mal klarstellen dürfte das bei der Vergabe an Ortsansässige Firmen nicht mit solchen Schnick-Schnack zu rechnen wäre ... den ein Ortsansässiger wäre mit einer solchen negativen Mundpropaganda innerhalb kürzester Zeit bankrott sprich der könnte sich sowas nicht leisten! ... die renovierte Bauträgergesellschacht usw. hat/haben Ihren Rechtsanwalt schon beim erstellen der sogenannten Musterverträge ... und was halt im Vertrag steht das zählt! ... Sorry klingt hart und ungerecht ... ist ABER in den meisten Fällen so ... wir könnten uns das nicht leisten!?!
  5. Bauvertrag: Immer unabhängige Fachprüfung vor Unterschrift!

    Der zweite Standardspruch
    Nie ohne eigenen Rechtsanwalt Vertrag unterschreiben. Und natürlich Vertrag technisch vom unabhängigen Fachmann prüfen lassen.
    @ Thalhammer: meistens merken die Bauherren als Laien den Murks ja gar nicht.
    • Name:
    • Martin Beisse
  6. 5 Jahre Gewährleistung: Sachverständigen rechtzeitig einschalten!

    Da haben Sie schon Recht
    zum Glück gibt es 5 Jahre Gewährleistung sowie Freunde die einem beim Besuch mal vor Ablauf der Gewährleistungspflicht draufhinweisen das man für den einen oder andern Punkt doch mal einen Sachverständigen holen sollte ... NUR dann ist's leider in vielen Fällen wegen der umgekehrten Beweislast oder der Langlebigkeit bestimmter Bauträgern zu spät!
  7. Baugutachten: Bauherren investieren oft zu spät!

    Und dann werden die Gutachten teuer
    Der Bauherr bleibt drauf sitzen. Spätestens jetzt merkt er, dass er das Geld vorher hätte investieren müssen.
    Eigentlich sind wir als Gutachter auch dazu da, schwarze Schafe auszusortieren (tun wir auch), aber leider nicht bei den Bauträger / Architekt, sondern fast immer bei den ehh gebeutelten Handwerker.
    Naja, ich versuche trotzdem, mich weiter für Qualität und auch für gute Handwerksfirmen einzusetzen.
    Ach ja, in diesem Zusammenhang: ich biete bei Aufträgen zur Bauleitung direkt an, dass ich die Differenz vom billigsten (!) zum dem preiswertesten Anbieter den ich kenne, selber bezahle.
    Man mag es nicht glauben, aber es funktioniert 🙂
    Kleine Schritte, aber es sind wenigstens welche
    • Name:
    • Martin Beisse
  8. Mängelaufnahme: Sachverständiger vor Rechtsanwalt empfehlenswert

    schicken sie doch
    mal einen ssachverständigen über die Baustelle, zwecks mängelaufnahme ...
    dann haben sie die 6000 Eier schnell wieder drin. Ich würde zum ra gehen. den Spaß mit dem SV würde ich aber trotzdem machen.
    und: nie zu hohe Abschlagszahlungen leisten!
    • Name:
    • Herr Rossi
  9. Baufirma-Nennung: Schweinerei bei Deckenverkleidung?

    ach ja
    ... schweinerei ist das! Wie heißt die Firma denn? 😉
    • Name:
    • Herr Rossi
  10. Schlüsselfertig Definition: Inklusive Deckenverkleidung?

    Foto von Stefan Ibold

    wie war doch ...
    wie war doch die Definition von Schlüsselfertig?
    Irgendwie gehört da für mich die Decke mit bei. Schlüssel ins Schloss stecken und wohnen. War das nicht so?
    Stefan Ibold
  11. Reihenfolge: RA, Fachmann, Sachverständiger – Bauvertrag prüfen!

    Hey, rossi, chmusekurs? 🙂
    Wir nähern uns ja an 🙂 Obwohl hier die klare Reihenfolge ist:
    1. RA
    2. Wenn RA meint, dann Fachmann (wobei der Fachmann auch sagen kann: joo, mach mal, bist richtig)
    3. Wenn Fachmann nicht reicht, dann öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
    @Rossi: Nicht jeder weiß, das der Begriff "Sachverständiger" nicht geschützt ist, daher meine feinere Unterteilung.
    Und nun wider die Spitze: warum sollte die Firma genannt werden, wenn Ihr Architekten Eure Grundrisse nicht rausrückt? *duck-und-weg-renn*
    • Name:
    • Martin Beisse
  12. Architekt einschalten: Mängelaufnahme und Spielbeginn!

    nein, Schreibfehler
    ich wollte eigentlich schreiben: gehen sie mit einem Architekten dorthin, gehen sie direkt über Los und ziehen sie jedesmal 4000 Mark ein. : --)
    ich nehme mal an, der Bauherr hat in diesem Fall keinen Architekten und auch sonst niemandem, dem er vertrauen kann. der sachverständige kann ein Architekt oder ein Bauingenieur sein. der nimmt die Mängel auf und das Spiel beginnt ... es gibt da durchaus ganz harte Jungs .. und das könnte für eine Firma richtig teuer werden. zum ra muss er sowieso, wegen der rigipsdecke, zum sachverständigen (einer, der etwas von der Sache versteht, also ein sehr guter Meister, ein Architekt oder ein Bauingenieur) würde ich in jedem Fall an seiner Stelle auch gehen (ich bekomme ja schon einen dicken Hals beim schreiben ... wie soll ihm das erst ergehen) ...
    • Name:
    • Herr Rossi
  13. Vertragsauslegung: Verzicht auf Decke vereinbart?

    @si
    der gute firmenchef hat ja im Vertrag ausdrücklich mit dem Bauherrn vereinbart, das auf eine Decke verzichtet wird. die sollte doch bestimmt der Schwager in Eigenleistung erbringen! so wird die Firma dann argumentieren ...
    • Name:
    • Herr Rossi
  14. Architekten-Übereinstimmung: Selten, aber gut!

    Jetzt aber Schluss
    Soviel Übereinstimmung mit einem Architekten kann nicht gesund sein 🙂
    • Name:
    • Martin Beisse
  15. Vertragserfüllung: Nachweis erforderlich – Anwalt prüfen lassen!

    Sie müssen nachweisen,
    Sie müssen nachweisen das der zustanden gekommene Vertrag nicht erfüllt wurde. Wenn Sie kein Nachweis über die Vereinbarung haben, dann sieht es schlecht aus.
    Wird auch ein Anwalt nicht viel bringen.
    Als einzigen Angriffspunkt sehe ich, das es eine Preisdifferenz zwischen den beiden Angeboten, auf Grund von Wegfall der Leistungen, gegeben haben müsste.
    Wenn es keine Differenz gibt, dann lohnt sich vielleicht die 200 € für einen Anwalt auszugeben.
  16. Aufpreis Deckenverkleidung: Vorher Nachlass gewähren!

    Foto von

    @ rossi, schon richtig, aber ...
    wenn die nun einen Aufpreis für das Erstellen eben dieser Leistung verlangen, dann hätten Sie ja VORHER einen Nachlass in entsprechender Höhe gewähren müssen. Es wird doch ein Angebot mit eine Baubeschreibung oder einem Leistungsverzeichnis vorgelegen haben, aus der/dem sich dann eine Summe unter dem Strich ergeben hat.
    Das diese Leute Schlickenfänger sind, habe ich vor ein paar Jahren selber elben dürfen, als mir für Eigenleistungen, deren Materialwert bei ca. 30.000 DM lag, insgesamt 17.500 M Nachlass angeboten wurden.
    Im Übrigen betrachte ich die abgelieferte Leistung nicht mehr als Schlüsselfertig.
    Grüße
    Stefan Ibold
  17. Bauträger-Standard: Einzelgewerke mit Architekt empfehlenswert!

    der Anfang vom Ende
    immer noch gleicher Meinung, si und mb  -  ich habe lediglich geschildert, was diese Firma wohl machen wird. was meint ihr beiden eigentlich, warum ich immer für Einzelgewerkausschreibung mit einem Architekten plädiere? oder ist der geschilderte Fall ein Einzelfall? nein, ist er nicht, er ist zum Standard geworden. und wer ist der dumme? Architekten, seriöse Bauträger (10 % der gebauten EFHAbk. schätze ich mal vorsichtig mit Bauträgern wie Plecker und co?) und der Bauherr  -  der zu den Schlechtleistungen dann auch noch die nerven haben muss um die ganzen Streitigkeiten ausräumen zu lassen (die meisten geben doch vorher auf, weil sie meinen, gegen die Rechtsabteilungen der baträger nicht anzukommen). aber: was ist die Reaktion auf das ganze Dilemma? die Bauherren bauen fleißig so weiter (ist ja billig) und fordern statt dessen "fremdüberwacher" oder rennen zu TÜV oder dekra oder irgendsoeinem Bauherrenverband. na, davon wird das Haus wohl auch nicht besser.
    wie Helmuth schon schrieb: eine ortsansässige Firma kann es sich NICHT leisten, den Bauherren übers Ohr zu hauen, denn dann wäre sie weg vom Fenster. wann begreifen die Bauherren, das 5 % vermeintliche Ersparnis beim Haus oft der Anfang vom Ende sind?
    ich muss hier allerDings auch mal mit einiger meiner Kollegen ("Architekten" und "Ingenieure") ins Gericht gehen, die für einen appel und ein ei die Bauanträge solcher Leute unterschreiben ohne je an dem Ding was geplant zu haben. (Pfui, schämt euch!) wie kriegt man sowas in den Griff? Bauvorlageberechtigung nur noch für freischaffende Architekten und Ingenieure würde ich sagen..?!? Oder wie seht ihr das?
    • Name:
    • Herr Rossi
  18. Bauträger: Schwarze Schafe nutzen TV-Berichte aus!

    Foto von

    dacor
    Moin Rossi,
    langsam wird es mir unheimlich mit der Übereinstimmung, zumindest in weiten Teilen.
    Das es gerade bei den Bauträgern eine Reihe sehr schwarzer Schafe gibt ist hinlänglich bekannt. Was denen allerdings immer wieder hilft, sind Fernsehberichte von der kurzen Bauzeit, sind ganzseitige Zeitungsberichte (den hier, bei dem BAU.DE als MUSS für den BH angesagt wurde, bekomme ich leider nicht in den scanner), die ebenfalls die schnelle Bauweise deutlich hervorheben.
    Dann kommt die Praxis der Gemeinden, die die riesen Grundstücke an solche Firmen verkaufen. allerdings übersieht die Gemeinde dabei, dass viele Parzellen schon nicht mehr von dem einen Bauträger bedient werden können. So geschehen bei uns, wo eine der kath. Kirche nahestehende Firma ein irsen Areal erworben hat und in Teilbereichen überbaut hat. Wie die Praxis bei denen aussieht habe ich erfahren, als mir eine Ausschreibung für die Dachdeckerarbeiteren auf den Tisch flatterte. Das sah vom Volumen her sehr interessant aus. Von dre zu erwartenen Auftragsausführungsfrist ebenfalls, hätte der Auftrag mir doch für 4 MA für 6 Monate sichere Arbeit bedeutet. Misstrauisch wie ich war, habe ich mir die Vorbemerkungen sorgfältigst durchgelesen. Und siehe da, ein Pfrerdefuß jagdte den nächsten. Schön versteckt in rhetorische Floskeln war, um nur ein Beispiel zu nennen, verpackt, dass die Abschlags-Zahlungen erst nach Fertigstellung der Gebäude (wann immer das sein sollte) und die Schlusssumme nach Fertigstellung aller Gebäude gezahlt würden. Von den erforderlichen Gerüsten war auch nichts zu sehen, wäre also bei Eintreffen der BauBGAbk. voll zulasten des AN gegangen.
    Ich muss einräumen, dass diese Praxis nicht bei Architekten SO deutlich ausgeprägt ist. Allerdings gibt es auch da Kollegen von Ihnen, mit denen ICH nie zusammenarbeiten würde.
    Grüße
    Stefan Ibold
  19. Ausschreibungen: Schwarze Schafe auch unter Architekten!

    Jetzt wird es mir unheimlich 🙂
    Ja, das sehe ich ganz genauso. Aber damit wir nicht gleich heiraten *g* gleich eine Einschränkung: die schwarzen Schafe gibt es auch unter Architekten und Ingenieuren.
    Was mir (si übrigens auch) da an Ausschreibungen (speziell Dachtechnik, Wandtechnik und Abdichtungstechnik natürlich) da auf dem Schreibtisch gekommen ist lässt einem die Nackenhaare sträuben.
    Da greife ich jettt mal Architekten (und weniger Ingenieure, die machen das ja selten) ganz klar an: warum fragt Ihr uns nicht? Genau wie die Sache mit dem Gründach zum Beispiel. Wir machen das doch jeden Tach.
    • Name:
    • Martin Beisse
  20. Ausschreibung Gründach: Expertenrat vonnöten!

    wir fragen euch doch
    mb, und da habe ich auch keine Hemmungen. was uns andererseits natürlich wieder angelastet wird (wir würden die Ausschreibungen nicht mehr selber machen etc.  -  was allerdings Unsinn ist) warum frage ich euch z.B. vorgestern nach dem Gründach? ich habe so ein Teil noch nie gebaut und mehr als ihr mir da erzählt habt, wollte ich ja gar nicht wissen. daraus würde ich jetzt die Ausschreibung machen und evtl. noch mal mit dem Dachdecker telefonieren, falls mir noch ein Detail unklar ist. das mit dem Schaumglas z.B. leuchtet mir ein, wäre allerdings ohne Erfahrung nicht ohne weiteres drauf gekommen.. (danke nochmal!)
    Ich habe auch kein Problem damit, mich von einem guten Gesellen auf der Baustelle über eine bestimmte Arbeitsweise aufklären zu lassen  -  ich bin selber Handwerker und weiß auch, das Architekten froh sind, wenn sie von den nebengewerken auf dem neuesten Stand gehalten werden (learning by doing). anderes Beispiel wäre dann, wenn hier jemand nach baurechtsgeschichten fragt, wo wir Architekten natürlich etwas besser Bescheid wissen, weil wir jeden Tag mit den Baugenehmigungsbehörden und Stadtplanungsämtern zusammenarbeiten. mich rufen auch öfter Firmen an (z.B. Zimmereien, die auch Häuser in HRB ausführen, um mal einen Tipp zu erhalten), denen helfe ich ja auch gerne weiter. so macht bauen eben auch Spaß. was keinen Spaß macht, sind diese Massenbauträger ...
    so langsam schält es sich also heraus. ;--)
    • Name:
    • Herr Rossi
  21. Schaumglas-Dämmung: Tipps & Vorteile im Überblick!

    Alles klar
    Dann sind wir hier auf exakt derselben Schiene.
    Übrigens noch ein paar Tipps zu Schaumglas, da die meisten vor dem Preis zurückschrecken:
    1.) Gefälledämmung nicht mehr erforderlich
    2.) Dampfsperre nicht mehr erforderlich
    3.) Abschottung nicht mehr erforderlich
    Wenn man es genau rechnet, wird es kaum teurer hält aber ewig. Wir sind gerade selber an so einer Ausschreibung. Da ist der angestellte Architekt allerdings zu eingebildet, um auf andere zu hören. Naja, habe seinen Vorgesetzten überzeugt 🙂
    Wieder zum Thema: ich sehe immer wieder folgende Situation: Bauherr bemerkt den Pfusch (oder ein Bekannter), aber der Bauträger setzt  -  zu Recht meistens  -  darauf, dass die BH kein Geld mehr für RA und SV haben. Das nutzen die gnadenlos aus. Bei einem aktuellen Fall war es anders: RA und SV, aber selbständieges Beweisverfahren und das zieht sich. Hier wird auf Zeit gespielt.
    Eigentlich sind wir wieder beim Grundproblem: Woran erkenne ich einen guten Baupartner?
    • Name:
    • Martin Beisse
  22. Schaumglas: Gewicht und Gefälle – Verständnisfrage!

    am Gewicht
    logischerweise nicht 😉
    das mit dem Schaumglas muss ich erst noch verdauen und mal aufzeichnen / aufschlüsseln, komme ich erst am we dazu. das mit dem Gefälle habe ich jetzt nicht verstanden (lange Leitung bis in den Norden)
    • Name:
    • Herr Rossi
  23. Gefälle bei Schaumglas: Nicht erforderlich dank Wasserdichtigkeit!

    Gefälle
    Wozu Gefälle? Schaumglas ist doch wasserdicht. Bei PS wird ja meistens (Angst-) Gefälle eingesetzt.
    • Name:
    • Martin Beisse
  24. Holzdecke statt Rigips: Vergütung bei Entfall fordern!

    Habe ich jetzt was überlesen
    Hallo,
    der Bauherr hat doch eine Baubeschreibung in der steht entweder Holzdecke oder Rigips. und im Vertrag wurde aufgenommen Rigips entfällt, also automatisch Holzdecke. entweder er lässt nun die Holzdecke reinmachen oder er sagt , ich will die auch vergütet haben , sollte ja ungefähr die gleiche Summe ausmachen wie Rigips.
    Oder sollte ich jetzt was überlesen haben.
    MfG Herbert
  25. Baubeschreibung: Gültigkeit bei Deckenverkleidung?

    uppsi
    Habe anscheind doch was übersehen, aber sie haben doch die Baubeschreibung oder , gilt die nix.
    Herbert
  26. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

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    Holzdecke vs. Rigipsdecke: Kosten, Vertrag & Alternativen im Neubau

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Wahl zwischen Holzdecke und Rigipsdecke im Neubau, wobei vertragliche Vereinbarungen, Kosten und mögliche Alternativen im Fokus stehen. Es wird betont, wie wichtig eine detaillierte Baubeschreibung und die Prüfung des Bauvertrags durch einen Rechtsanwalt sind, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Zudem wird die Rolle von Sachverständigen bei der Mängelaufnahme und die Bedeutung von Gewährleistungsansprüchen hervorgehoben. Die Diskussionsteilnehmer raten, bei Bauträgerverträgen besonders vorsichtig zu sein und gegebenenfalls einen Architekten für die Einzelgewerkeausschreibung zu beauftragen.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Achten Sie darauf, dass bei einem Entfall von Leistungen (z.B. Rigipsdecke) im Bauvertrag eine entsprechende Vergütung oder ein Nachlass gewährt wird, wie im Beitrag Aufpreis Deckenverkleidung: Vorher Nachlass gewähren! erläutert wird.

    ✅ Zusatzinfo: Schaumglas als Dämmmaterial bietet Vorteile wie Wasserdichtigkeit und den Wegfall von Gefälledämmung, Dampfsperre und Abschottung, was langfristig kosteneffizient sein kann (siehe Schaumglas-Dämmung: Tipps & Vorteile im Überblick!).

    🔴 Risiko: Verträge mit Bauträgern bergen Risiken, insbesondere wenn keine detaillierte Baubeschreibung vorliegt oder Leistungen ohne entsprechende Vergütung entfallen. Es wird empfohlen, den Bauvertrag vor Unterschrift von einem unabhängigen Fachmann prüfen zu lassen (Bauvertrag: Immer unabhängige Fachprüfung vor Unterschrift!).

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie vertragliche Details zur Deckenverkleidung (Holzdecke oder Rigipsdecke) im Neubau frühzeitig und lassen Sie den Bauvertrag von einem Rechtsanwalt prüfen. Ziehen Sie bei Unsicherheiten einen Sachverständigen zur Mängelaufnahme hinzu und achten Sie auf die Einhaltung der Gewährleistungsfristen.

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