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Unterschied roter Punkt und grüner Punkt?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Unterschied roter Punkt und grüner Punkt?

Ich habe von der Gemeinde ein Baustellenschild mit grünem Punkt bekommen, der Bauherr gegenüber eines mit rotem Punkt. Gibt es da irgendwelche Unterschiede außer der Farbe? Mal so dumm gefragt.
  1. z.B.

    Foto von Stefan Lappe, Dipl.-Ing.

    hat der Eine einen Bauantrag gestellt, während der Andere im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht hat ...
  2. Erfolgt beim roten Punkt

    Foto von Andrea Leidenbach

    heute noch eine offizielle Bauabnahme, bei der auch die Höhe und Lage des Grundstücks und die Einhaltung der Grenzabstände noch einmal überprüft wird?
    Oder bekommt man diesen nur bei Extrawürsten, ich wundere mich auch, dass mein Nachbar einen roten hat und keinen grünen gleiches Baugebiet und alles der selber Bebauungsplan Kram.
    Sollte man da aufmerksam werden?
    Bei unseren Freistellungsverfahren kommt ja keiner mehr gucken.
  3. Baugenehmigung NRW Baustellenschild für genehmigungspflichtiges Vorhaben roter Punkt ...

    Baugenehmigung NRW
    Baustellenschild für genehmigungspflichtiges Vorhaben:
    roter Punkt
    Baustellenschild für freigestelltes Vorhaben:
    grüner Punkt
    MfG aus (dem punktlosen) Österreich
    aku
    • Name:
    • Herr Alf-1134-Kum
  4. mir wurde es so erklärt

    Roter Punkt = Genehmigungsverfahren. Wenn ich dann genau so baue wie im genehmigten Bauantrag beschrieben, kann keiner nachträglich mir ans Zeug flicken. (höchstens Einsprechender Baubehörde) Einer Rohbau- und Schlussabnahme (Rohbauabnahme, Schlussabnahme) bedarf es dennoch nicht (eigene Erfahrung als Rotpunkt-Bauer)
    grüner Punkt = Kenntnisgabeverfahren. Wenn jemand meckern will, wird er von der Baubehörde an den Bauherrn verwiesen, da Architekt? und? Bauherr? die Einhaltung der Vorgaben des Bebauungsplans garantieren. (Einsprechender Bauherr)
  5. Hoppla

    da hat's doch glatt ein paar Zeichen verschluckt
    Klammerbegriff 1 (höchstens Einsprechender Baubehörde) sollte heißen "Einsprechender vs. Baubehörde".
    Klammerbegriff 3 (Einsprechender Bauherr) sollte heißen "Einsprechender vs. Bauherr".
  6. Danke für die Antworten nun bin ich wieder ...

    Danke für die Antworten, nun bin ich wieder ein bisschen schlauer.
    Was ist denn eigentlich empfehlenswerter, roter oder grüner Punkt?
    Wir haben grünen Punkt und haben die Baugenehmigung sehr schnell (1 Tag!) und preisgünstig bekommen (100,- DM).
  7. 100 ...

    Foto von Ralf Stoll

    Gebühren?
  8. Genau 100 DM Gebühr für die Erteilung der ...

    Genau, 100,- DM Gebühr für die Erteilung der Baugenehmigung hat es gekostet.
  9. Und wir haben rot

    und 1800,- DM bezahlt  -  nach ewigen Diskussionen unseres Architekten mit Bauamt und Dorfrat. Dafür haben wir auch eine Abweichung vom Bebauungsplan durchbekommen, ohne die wir wohl das Grundstück wieder verkauft hätten.
  10. 100 Deutschmark? Bin ich im Märchen?

    Unsere Rotpunkt-Genehmigung kostete inkl. Befreiungsgebühr (Garage an Grenze zu öff. Gelände/"Straße") satte DM.2428.--
    Ich warte noch auf das Dankschreben der Gemeinde, ersatzweise Ernennung zum Gemeinderat finanzus causa!
    :-((((
  11. Vergesst bitte nicht ...

    Hallo zusammen,
    bei dem genehmigunsfreiem Verfahren, muss der Planer für die Einhaltung aller Bauvorschriften geradestehen. Bei einem Bauantrag macht das die Baubehörde. Das Risiko, welches der Planer hierdurch eingeht, sollte er durch eine Zusatzversicherungen abdecken. Die Kosten für die Versicherung muss dann natürlich auf die Bauherren umgelegt werden. Unterm Strich dürfte es dann parie ausgehen.
    Grüße
    MP
  12. Kurzum ... grüner Punkt

    Foto von Helmuth Plecker

    ... wie schon vorab beschrieben bei der Erteilung einer Genehmigungsfreistellung im Sinne des § 67 BauO NW. Diese Freistellung kostet 100,- DM Gebühr. Der Unterschied ist im Kurzen beschrieben, dass die Verantwortlichkeiten beim "grünen Punkt-Verfahren" mehr auf den Architekten verlagert werden und das Bauordnungsamt von der Verantwortung entlastet wird. Wenn Sie bzw. Ihr Architekt (Entwurfsverfasser) sich an alle einschlägigen baurechtlichen und nachbarrechtlichen Auflagen (auch den Angaben des gültigen Bebauungsplanes) gehalten haben ist das schon OK. BEDENKEN SIE, dass SIE IHRE UNMITTELBAREN Nachbarn VON ihrem BAUVORHABEN INFORMIEREN MÜSSEN  -  VOR BAUBEGINN (am besten zusammen MIT DER BAUBEGINNANZEIGE zusammen, DIE SIE DEM Bauamt JA ZUSENDEN EINE Woche VOR BAUBEGINN. Ich mache das immer so, dass ich die Zeichnungen mit dem Lageplan zu den Nachbareigentümern schicke und das per Einschreiben/Rückschein.
  13. OT @Herr Plecker

    Moin!
    Frage am Rande: Welche Rechte/Pflichten habe ich eigentlich, wenn mich mein Nachbar nicht von seinem Bauvorhaben in Kenntnis setzt? (Ist ja eher die Regel als Ausnahme :-( )
  14. @FPT

    Foto von Frank P. Taschner

    Eine Antwort auf Ihre Frage könnte als Rechtsberatung interpretiert werden, deshalb möchte ich mich an dieser Stelle etwas zurückhalten. Es geht jedoch damit einher, wenn der Nachbar Sie über sein Bauvorhaben nicht in Kenntnis setzt, dass Sie während der Bauzeit die Möglichkeit haben, einzugreifen, wenn Ihre Rechte verletzt werden durch den Neubau. Ansonsten können Sie das vor Baubeginn bemängeln. Sprechen Sie hierüber mit Ihrem zuständigen Bauordnungsamt.
  15. OT @HP, Sehe dass mehr als

    praktische Lebenshilfe anstelle einer Rechtsberatung / Und die Weitergabe muss doch erlaubt sein :-)
    Danke trotzdem.
  16. Ich konnte die Nachbarn nicht informieren da das ...

    Ich konnte die Nachbarn nicht informieren, da das eine Grundstück noch nicht verkauft ist und ich die anderen beiden Besitzer der Grundstücke nicht kenne und auch keine Namen und Adresse von der Gemeinde mitgeteilt bekommen habe. Auf diesen Grundstücken ist auch noch nicht mit dem Bau begonnen worden.
    An den Bebauungsplan halte ich mich, bzw. werde für die Garage einen Dispensantrag stellen, von daher droht also keine Gefahr. Lediglich an die Grundstückseinfriedungsvorgaben (senkrechter Holzlattenzaun oder Natursteinmauer) werde ich mich nicht halten, wird aber wahrscheinlich eh aus dem Bebauungsplan gestrichen werden, da schon der überwiegende Teil der Bauherren Widerstand dagegen angekündigt hat.
  17. Ich konnte die Nachbarn nicht informieren

    Frage aus Ö:
    Ist es in D nicht üblich vor Baubewilligung eine Bauverhandlung durchzuführen? Bei uns gibt es keinen Bau, Anbau, Zubau,
    Carport usw. ohne dass sämtliche Anrainer inkl. Energieversorger, Telekom, Straßenbauamt und was weiß ich noch wer, zur BVAbk. eingeladen werden. Einsprüche gibt es nur dort, wer da nichts sagt der schweige für immer
    MfG (leichtverwundert)
    • Name:
    • Herr Alf-1134-Kum
  18. @Strumann

    Foto von Frank P. Taschner

    Irgendwem gehören die Grundstücke aber und diese Informationen erhalten Sie als Nachbar vom Liegenschaftsamt oder Katasteramt. Sie sollten dann schon den Grund nennen, warum Sie die Namen brauchen. Die Nichteinhaltung der Einfriedungsauflagen ist jedoch vom Nachbarn widerspruchszulässig, da die Auflagen NOCH bestehen  -  und das Ergebnis der Einsprüche zahlreicher Nachbarn noch nicht bekannt ist. Ich würde vorsichtig sein mit dieser Zurechtlegung zu Ihren Gunsten. Der Nachbar ist die beste Baupolizei  -  denken Sie bitte daran.
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