Noch einen Altenteiler bauen nicht möglich?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Noch einen Altenteiler bauen nicht möglich?
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Was denn nun?
Sie haben in der Überschrift nach einem 2. Altenteil gefragt, im Text jedoch davon gesprochen, dass Sie das Altenteil wieder loswerden wollen? Grundsätzlich gilt:1. Ein Altenteil ist nur auf einer landwirtschaftlichen Hofstelle, für den ehemaligen Besitzer möglich.
2. Im Außenbereich sind max 5 Wohnungen einschl. Altenteil möglich. Wenn Sie also möglichst viele Wohnungen auf der Hofstelle haben möchten, sehen Sie zu, dass Ihnen das Altenteil nicht wieder aberkannt wird. Weitere Angaben sind erst nach zusätzlichen Info's möglich. Mit freundlichen Grüßen H. Grannemann
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Fünf Wohneinheiten?
So einfach wie Schreiber/in Grannemann angibt, dass im Außenbereich 5 Wohneinheiten zulässig sind, ist es nun auch wieder nicht. Lassen Sie sich bitte von einer qualifizierten Person beraten, der Sie bitte wahrheitsgetreu Ihre wirklich baulichen Absichten und Ihre Nutzungsabsichten darlegen. Die fünf Wohneinheiten gelten nur unter ganz speziellen Voraussetzungen (siehe § 35 Baugesetzbuch (BauGB) ) -
Ähm
Da stand doch max. 5 Wohneinheiten. Und die Bitte um mehr Infos.
Ansonsten stimmt das natürlich, das ist eine Frage für Juristen. -
Individuelle Beratung
Ähm - genau! Hier ist wenig Hilfe möglich: es erfordert individuelle Beratung vor Ort, durch qualifizierte/n Entwurfsverfasser/in oder Juristen/in. Vielleicht hilft wegen der Rechtssicherheit der Antwort eine Bauvoranfrage nach Landesbauordnung NRW mit konkreter Fragestellung, was zulässig ist. -
Bauen im Außenbezirk § 35
Es geht darum, ob es möglich wäre, ein freistehendes Einfamilienhaus auf dem Land meines Schwiegervaters zu errichten. Der 1968 genehmigte Altenteiler (Ausbau Wohnung) lässt laut Bauamt nichts anderes mehr zu. Mit freundlichen Grüßen -
Lasst mich lernen.
Was ist ein "Altenteiler"? Ist das ein Anbau am Haus für die Senioren, um den Rest z.B. der Tochter zu überlassen? -
Bauvoranfrage
ich kann meinen Ausführungen nichts hinzufügen: Bauvoranfrage nach § 71 Bauordnung NRW einreichen mit konkreter Fragestellung. Zuvor mit dem zuständigen "Bauamt" (Untere Bauaufsichtsbehörde) abklären, welche Unterlagen zur Klärung des Falles einzureichen sind (siehe Bauprüfverordnung NRW) und ob das Bauaufsichtsamt auf der Einschaltung eines Bauvorlageberechtigten Entwurfsverfassers/in besteht. -
Ein Altenteiler ...
Ein Altenteiler ist verkürzt ausgedrückt, das Altenteil des alten Landwirtes nachdem der Bauernhof an den Hofnachfolger übergeben worden ist. Dieses Altenteil besteht normalerweise aus einem Haus (Wohnrecht) und manchmal Sachleistungen (ein Schwein im Winter. Dafür bekommt eben halt der Hofnachfolger, idR. der älteste Sohn den Hof. Und der neue Bauer muss dann den alten Bauer unterhalten mit Speis und Trank und Wohnung. Das alles wird natürlich, wie in Deutschland üblich, vertraglich geregelt, den sog. Altenteilervertrag. Im Baubereich spricht man vom Altenteiler meist vom Haus des Altbauern, welches Grundbuchmäßig zum Hof gehört, teilweise durch Baulast als Altenteil abgesichert wird und das Privileg des § 35 BauGB - Bauen im Außenbereich - nutzt. Bevor ich verklagt werde: das alles ist natürlich nur meine freie Meinungsäußerung, ich hoffe aber das ich richtig liege, Notfalls kann Herr Schotten mich verbessern. -
War doch schon mal was.
Gibt es bei neuen Häusern also nicht mehr? -
Genau das ist die Frage ...
Genau das ist die Frage denn früher ging man davon aus 1Hof = 1 Altenteil. Da heute aber die Menschen immer älter werden, stellt sich mir wirklich die Frage wenn der Opa schon im Altenteiler wohnt und Vati jetzt aufs Altenteil will, wo kommt dann das zweite Altenteil her? In der Formulierung wie oben, geht es meiner Meinung nach nicht um ein Altenteil, sondern vielmehr um Erbschaftsgeschichten (im weitesten Sinne). Von der Frage her bin ich dann überfordert ... -
Erbschaftsgeschichten
An: Mohrrübe Es geht nicht um irgendwelche Erbschaftsgeschichten, sondern um die Möglichkeit ein freistehendes Einfamilienhaus auf dem Land meiner Schwiegereltern, trotz eines vor 30 Jahren genehmigten Altenteilers (Ausbau Wohnung im Haupthaus) zu realisieren. Mit freundlichen Grüßen Armin Holtkamp (KoRaBi)
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