Garagenboden (Kleingarage): Vorschriften Bodenaufbau? Wände Brandschutz?
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Garagenboden (Kleingarage): Vorschriften Bodenaufbau? Wände Brandschutz?

Tach zusammen, gibt es für den Bodenaufbau einer Garage Vorschriften?

Hier geht es um Bayern, einige Seiten habe ich schon durchforstet, aber nichts dergleichen gefunden, nur zu den Wänden und Decken, dass die feuerhemmend sein müssen. Zum Boden steht dazu nichts: kann der demnach aus Holz sein?

Es geht mir nicht um eine klassische Garage, ich will die nur als solche genehmigungsfrei bauen (bis 50 m² erlaubt) und dann anders nutzen.

Ich will nur vermeiden, dass ich wie geplant Split und Gehwegplatten lege, die Garage draufsetze und dann Ärger bekomme, weil der Boden z.B. undurchlässig sein MUSS.

Die nächste Frage betrifft die Feuerhemmung:

"In Kleingaragen müssen tragende Wände sowie Decken feuerhemmend sein oder aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. 2 Das gilt nicht, wenn

1. das Gebäude allein der Garagennutzung dient; Abstellräume bis 20 m² Grundfläche bleiben dabei unberücksichtigt, "

muss da die kpl. Wand feuerhemmend sein oder reicht innen eine Lage Rigips/Fermacell + Glaswolldämmung, ansonsten Massiv-Balkenstruktur, außen Holzverschalung?

Kann ich aus dem obigen Satz entnehmen, wenn ich 50 m² Garage baue, davon 30 als alleiniger Garagenraum + 20 als reiner Abstellraum, dass das dann NICHT feuerhemmend sein muss? D.h., eine wie-auch-immer-Trennwand dazwischen reicht?

Viele Grüße,

  • Name:
  • Dirk
  1. Da liegen Sie hier falsch!

    Foto von Josef Schrage

    der 3. Satz ihrer Frage sagt schon alles, suchen sie sich dazu ein möglicherweise unseriöses Forum.

    Gruß

  2. Was ist unseriös?

    Dass ich eine Garage für was anderes als ein Fahrzeug nutze? Dann sind schätzungsweise 3/4 der deutschen Hausbesitzer unseriös.

    Die Gemeinde will es so, der eigentlich gewünschte Bau wurde uns mit haarsträubenden Pseudoargumenten verweigert ("auf der Wiese gegenüber finden Feste [ein Mal im Jahr, ca. 50-100 Leute! ] statt, da würde das nicht schön aussehen") und der GR hat laut etlichen Architekten keine Ahnung von Ästhetik und Proportionen. Zugesagt wurde uns eine Ausführung, die alle (wir, Nachbarn, Architekten) für dämlich und sehr nachteilig für alle Beteiligten halten. Das ist aber nebensächlich, mehr sag ich dazu nicht.

    Also gibt es nun dahingehende Vorschriften?

    Ansonsten nehme ich gerne einen Tipp für ein unseriöses Forum entgegen ...

    Gruß, Dirk

  3. Genehmigungsfrei bedeutet:

    Sie müssen einen Bauantrag mit allen Zeichnungen, Statik, Berechnungen, Beschreibungen und Lageplan einreichen und den Antrag auf genehmigungsfreies Bauen stellen. Das örtliche Bauamt erteilt die Bestätigung für diese Genehmigungsart. Es obliegt nicht Ihrer Entscheidung über genehmigungsfreies Bauen und schon gar nicht darüber zu bauen wie Sie wollen. An diese Unterlagen müssen Sie sich halten. Weichen Sie ab, errichten Sie einen Schwarzbau mit allen rechtlichen Konsequenzen. Ratschläge zu Schwarzbauten werden hier nicht erteilt.
  4. Hallo! Dann muss ich das beim Amt ...

    Hallo! Dann muss ich das beim Amt Hallo! Dann muss ich das beim Amt noch mal hinterfragen ...

    Mein Verständnis ist (und das wird auch u.a. von einer Bekannten, die Architektin ist, gestützt):

    Offiziell heißt das ja nicht (mehr) "genehmigungsfrei" sondern "verfahrensfrei". Nach Ihrer Beschreibung wäre diese Bezeichnung ja ein Hohn  -  wozu dann überhaupt irgendwas "verfahrensfrei" bauen, wenn ich doch das ganze Verfahren durchlaufen muss? Wo ist der Unterschied zwischen dem "sie dürfen ohne Genehmigung bauen" mit allen Unterlagen und einer Genehmigung? Dass die Unterlagen nicht geprüft werden: wozu dann einreichen? Dann belagere ich ja das Amt trotzdem mit jeder Hundehütte, das sollte doch vermieden werden?

    Es hieß seitens des Bauamts, bei dem wir einige Mal waren, dass gewisse Bauten eben NICHT einer Baugenehmigung bedürfen.

    Es gibt m.W. klare Richtlinien, was verfahrensfrei ist (und demnach keiner Genehmigung bedarf), das kann man schön nachlesen und daran muss ich mich halten. WENN ich das NICHT tue, baue ich schwarz, d.h. ohne Genehmigung.

    Mindestens ein Nachbar hat seinen Schuppen auch genauso gebaut: unter 75 Kubikmeter: keine Baugenehmigung erforderlich, einfach gebaut.

    BTW braucht man auch m.W. für einstöckige Garagen, Schuppen etc. keine Statik.

    Gruß, Dirk Müller-Paul (im Übrigen kein schmerzfreier Bauterrorist, sondern Dipl. Ing und mit Schreinermeisterin verheiratet)

  5. Bauordnung

    Schauen Sie in der Landesbauordnung nach. Verfahrensfreie Bauwerke sind dort genannt. Verfahrensfreie Bauwerke können Sie "einfach so" bauen wenn Sie die Randbedingungen einhalten. Genehmigungsfreie Bauwerke werden in manchen Bauordnungen auch mit "Genehmigungsfreistellung" beschrieben. Übergeordnet sind in allen Fällen die Bebauungspläne. Aber vielleicht gehen in Bayern die Uhren anders.
  6. Ach, Herr Kirschner ...

    Vwerfahrensfrei heißt verfahrensfrei!

    Verfahrensfrei heißt aber nicht = rechtsfreier Raum. Wenn Sie sich also auf das Recht, eine Garage verfahrensfrei bauen zu dürfen, berufen wollen, muss es auch eine Garage sein und keine Lagerhalle, Werkstatt o.ä.!

    Und von wegen  -  machen ja alle so:

    1) gibt es mittlerweile genug Fälle, in denen die Gemeinde solche Fehlnutzungen untersagt hat.

    2) ist das keine Begründung. Wenn alle wie die Lemminge vom Hochhaus hüpfen, hüpfen Sie dann hinterher? Wenn nein  -  warum ist dann die Masse ein Argument?

  7. Natürlich heißt "machen ja alle" nicht, ...

    Natürlich heißt "machen ja alle" nicht, dass das legal ist, ich habe mich nur auf das unseriös bezogen.

    Im Übrigen halte ich das schon für sinnvoll, Räume als Stauraum zu nutzen und nicht, ein Auto reinzustellen, aber das ist auf dem Land sicher was anderes als in der Stadt, wo das Auto dann auf der Straße parken muss  -  hier auf dem Land ist mehr als genug Platz.

    Dieses "nicht bestimmungsgemäß genutzt" ist doch Paragrafenreiterei, solange ich damit niemandem schade.

    Also gut, noch mal von vorne: ich darf hier bis zu 50 m² Garage bauen, Fakt. Keine Einschränkung für die Höhe, soweit ich sehe.

    Außer, dass die Wände und Decken von Kleingaragen (m.W. bis 100 m²) brandhemmend sein müssen, konnte ich nichts zum Bodenaufbau finden. Sehr merkwürdig ... da dürfte ich also auch Sägespäne und Hackschnitzel streuen, während die Wände keinesfalls brennen dürfen? Ist da auch kein ölundurchlässiger Boden gefordert? Unser Bauamt hier weiß auch von nichts:

    "weder der Bebauungsplan noch die Ortsgestaltungssatzung enthalten Vorschriften für den Bodenaufbau von Garagen vor. "

    wobei das jetzt keine umfassende Auskunft ist, es könnte ja übergeordnete Regeln geben. Aber letztlich stehen die Fahrzeuge ansonsten auch auf Schotterboden ... kann ja wohl keiner verlangen, dass wir unseren Hof asphaltieren!?

    Gruß, Dirk Müller-Paul

  8. Ach Herr RD

    In Art. 57 der BayBoAbk. steht doch genau, was Verfahrensfrei ist. Wenn das Bauwerk unter Berücksichtigung der Nebenvorschriften darin einzuordnen ist, dann kann man bauen wie man will. Und wenn der Bauherr eine Genehmigungsfreistellung nach Art. 58 benötigt, so ist das Procedere ebenfalls genau beschrieben. Bei grenzwertigen Abmessungen nach Art. 57 liegt man mit einem Antrag nach Art. 58 immer auf der sicheren Seite. Für die Verwendung der zulässigen Materialien haftet ein Bauherr sowieso für die eventuellen Schäden. Mit der Einordnung in das Verfahren nach Art. 57 oder Art. 58 lassen sich auch die gestellten Fragen beantworten.
  9. Jetzt bin ich aber immer noch ...

    Jetzt bin ich aber immer noch nicht schlauer, was den Bodenaufbau angeht.

    Ich will jetzt in erster Linie eine Lösung vor dem Winter ohne den großen Aufwand mit Antrag und Abwarten, wie sich die hohen Herren dann irgendwann mal bequemen zu entscheiden. Ich bin an der Sache seit Februar dran und habe auf den ersten Besichtigungstermin für eine formlose Voranfrage 9 Wochen (!) gewartet und wurde dann mit hanebüchenen Argumenten abgespeist. Jetzt habe ich die Schn ... ase voll und bau verfahrensfrei, ohne Antrag. Ich halte mich an diese Vorgaben und fertig.

    Ich bau da eine Garage, stell mein Wohnmobil über Winter rein und den Rest geht niemanden was an. Und ein Betonboden kommt EDIT: eigentlich nicht in Frage aus anderen Gründen: Splitt und Gehwegplatten EDIT: ist bevorzugt, weil wir da evtl. schon bald wieder alles umbauen müssen, tw. abreißen. Also ein günstiges Provisorium. Aber bekanntermaßen stehen Provisorien am längsten ... deswegen soll es zumindest legal sein.

    Gruß, Dirk Müller-Paul


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