nachträgl. Einbau v. Schutzkästen über Seiltrommeln am Garagentor?
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nachträgl. Einbau v. Schutzkästen über Seiltrommeln am Garagentor?

Guten Tag,

in einer privaten Wohnanlage (6 Parteien, Baujahr 2000) schließt/öffnet die Tiefgarage mit einem el. Garagentor.

Nun sollen laut Wartungsdienst die 4 Seilscheiben /Seiltrommeln) nachträglich mit Schutzkästen, um ein Hineingreifen zu verhindern, versehen werden. Kosten: ca. € 700,00.

3 Fragen:

1) welche Vorschrift schreibt die nachträgliche Anbringung vor?

2) Gilt diese Vorschrift nur für Arbeitsstäten und/oder gewerbliche Tore?

3) Wer ist Herausgeber dieser Vorschriften (z.B. Bauamt?)?

Vielen Dank im Voraus für eine Antwort.

Beste Grüße: R Möller.

  • Name:
  • Rudolf Möller
  1. Das Bauamt sicher nicht.

    Aber man könnte sich beim Hersteller solcher Tore nach dieser neuen Vorschrift e rkundigen. Aus der Luft gegriffen erscheint die Forderung nicht. Auch beim TÜV könnte man mal nachfragen. Aber nicht beim Auto-TÜV!

    Vermutlich ist irgendwo ein solcher Unfall mit spielenden Kinder geschehen und jetzt gibt es neue Vorschriften.

    Danach kommt die nächste Vorschrift, weil irgendwo einer in diese Abdeckung hineingezogen wurde.

    Wir verlangen eben überall vor unserer eigenen Dummheit geschützt zu werden. Zumindest werden die Politiker auf diesem Gebiet sehr schnell tätig.


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