Gewährleistung
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Gewährleistung

will vom Bauträger Haus gekauft, wie lange gilt die Gewährleistungsfrist? Früher war 30 Jahre, jetzt soll nur 10 Jahre sein. Ab welchem Jahr gilt die neue Frist, und was ist mit älteren Verträgern, entsprechend gekürzt?
  1. Kann ...

    Kann zwei Jahre sein, 5 Jahre sein, kommt drauf an, wie alt Vertrag ist. VOBAbk./BGBAbk.?

    Schreibt bloß nicht zu viel

  2. Zeitform?

    will = Zukunft, gekauft = Vergangenheit Wie geht das in einem Satz?

    Vielleicht verraten Sie uns: Neubau oder Altbau? Bauträger oder Verkäufer? Was steht bei Ihnen im Vertrag? Um welche Mängel geht es?

  3. Sehr geehrte Damen und Herren, die Gewährleistung ...

    Sehr geehrte Damen und Herren, die Gewährleistung Sehr geehrte Damen und Herren, die Gewährleistung hängt vom Vertragstyp ab. Wenn die VOBAbk.  -  wirksam einbezogen wurde (!)  -  dann gibt es nach § 13 VOB/B für Bauwerke 4 Jahre Gewährleistung. Wenn es ein Vertrag nach dem BGBAbk. ist, dann gelten 5 Jahre Gewährleistung für Bauwerke gem § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB. Diese Fristen gelten für Verträge nach Inkrafttreten der jeweiligen Gesetze. Die 30 Jahre Regel gibt es schon sehr lange nicht mehr.

    Ich hoffe das hilft Ihnen etwas weiter. Falls nicht können Sie Rückfragen stellen, an meine email: info@kashlan.de

    Mit freundlichen Grüßen RA N. Kashlan


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