Hallo, Ich bin Besitzerin eines Grundstückes, auf ...
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Hallo, Ich bin Besitzerin eines Grundstückes, auf ...

Hallo, Ich bin Besitzerin eines Grundstückes, auf Hallo, Ich bin Besitzerin eines Grundstückes, auf dem auch mein Eigenheim steht. Das Grundstück welches direkt an meines grenzt soll nun im Frühjahr bebaut werden. Die Zufahrt zu dem Baugrundstück ist jedoch so schmal, dass die Baufahrzeuge zum Teil über meinen PKW-Stellplatz, also über mein Grundstück fahren müssen. Muss ich das dulden? Über eine baldige Antwort wäre ich sehr glücklich ;-)
  • Name:
  • Schneupsel
  1. Nein, dies müssen Sie nicht.

    Foto von wiki

    Hallo, Ich hatte jahrelang das Problem, dass gegenüber meinem Haus ein Abfallcontainer stand. Der Lkw Fahrer führ in meinen Hof um Rückwärts bequem zum auf und abladen an den Abfallbehälter zu gelangen. Dadurch hat sich der Hof gesenkt.

    Kosten für die Reparatur 1500 €. Die Gemeinde und die containerfirma lehnten eine Kostenübernahme bzw. Beteiligung ab. Mein Freund ist RA und sagte dass eine Anzeige gegen die Gemeinde wenig Erfolg haben wird. Aber auf Dein Grundstück darf nur jemand, dem Du die erlaubnis gibst. Alles andere zählt wie Hausfriedensbruch. Deshalb habe ich eine Einfriedung mit Mauer und Zinktoren anbringen lassen, hatte ich sowieso vor. Das Tor machte ich zu.

    Der Lkw Fahrer war so frech, öffnete das Tor und wollte auf mein Grundstück fahren. Ich ging hin, schloss mein Tor und habe mit meinem Schlüssel das Hoftor abgeschlossen. Er schimpfte, wie soll ich nun den Container aufladen?

    Dies ist nicht mein Problem, rufen Sie Ihren Chef an. Er fuhr weg, und der Abfallcontainer steht jetzt an anderer Stelle. Falls Sie keine Einfriedung haben, können Sie vorübergehend schwere Blumentöpfe oder ähnliches auf die Ecken innerhalb ihres Stellplatzes stellen, sodass nur Sie parken können aber keiner über Ihr Grundstück fährt. Der Nachbar muss für eine Zufahrt zu seinem Grundstück sorgen. Falls keine Zufahrt möglich ist, muss er z.B. mit einem Kran die Teile über seine Baustelle heben, sieht man bei vielen Baustellen! Ich garantiere Ihnen, dass im Falle einer Absenkung Ihres Stellplatzes Sie alleine auf den Kosten sitzenbleiben werden. Es ist Ihr Grundstück.

    MfG kalli

  2. Und in der Zukunft?

    Foto von Josef Schrage

    Bedenken Sie aber bei einer Ablehnung Ihrerseits, dass Sie den Rest Ihres Lebens mit dem Nachbarn zu tun haben werden!

    Vielleicht sollten Sie mal mit dem Nachbarn reden, es gibt bestimmt eine für beide Seiten annehmbare Lösung die auch der Beginn einer guten Nachbarschaft werden kann.

    Gruß

  3. Baustelle und Abfallcontainer

    sind nicht vergleichbar. Insofern ist die Antwort von kalli schlicht falsch. Vermutlich werden Sie die vorübergehende Nutzung dulden müssen  -  Stichwort "Hammerschlags- und Leiterrecht (Hammerschlagsrecht, Leiterrecht)". Unabhängi davon müssen natürlich entstehende Schäden ersetzt werden.
  4. DANKE!

    Vielen Dank zunächstmal für beide Antworten. Ich bin entsetzt, was manche Menschen sich einfach herausnehmen (s. Container). Tja, leider habe ich jetzt zwei gegensetzliche Antworten bekommen und bin nicht wirklich schlauer. Bei mir ist das Problem, wenn ich besagten Stellplatz wegen der Baustelle nicht mehr nutzen kann, ist es für mich erst in einer Entfernung von mind. 500 Meter möglich zu parken. Hallo!? Ich Besitze eines Eigenheims und einen dazugehörigen Stellplatz und kann den mehrere Monate nicht nutzen, weil die sonst nicht mit den Lkws auf die Baustelle kommen? DAS kann doch unmöglich rechtens sein! Und was den zukünftigen Nachbarschaftsfrieden angeht, so ist der eh schon hin. Die haben schon jetzt, vor dem Bau für eine Menge Unruhe gesorgt. Von daher ... Selbst Schuld!
  5. na dann viel Spaß ...

    Foto von Josef Schrage

    wie war das noch mit dem Wald in den man/Frau hineinruft?

    Also, "Selbst Schuld"

    Gruß

  6. nicht nur, aber vor allem im Internet

    muss man Antworten und Informationen nicht nur zur Kenntnis nehmen, sondern auch deren Qualität bewerten. Dann wird man schlauer.
  7. Konkret: ...

    Konkret: geregelt wird dies durch das Nachbarrechtsgesetz, in S-H z.B. hier:

    Dabei fallen die Gesetze landestypisch zwar anders aus, im Kern allerdings immer gleich.

    Fazit: einigen. Das ist der beste Rat, den man geben kann. Alles andere ist der Knallerbsenstrauch.. :-)

  8. Hammerschlags- und Leiterrecht (Hammerschlagsrecht, Leiterrecht) Nicht gültig bei:

    Foto von wiki

    Hallo,

    dieses Recht ist in Bayern nicht gültig, weil:

    Mein Hof / Parkplatz ist auf 5 Tonnen Gewicht ausgelegt. Somit darf kein Lkw der mehr als 5 Tonnen hat in den Hof einfahren, da er ihn zerstören würde. Selbstverständlich kann der Nachbar eine Leiter anstellen, oder gar ein Gerüst aufstellen um sein Haus Fertigzubauen oder zu renovieren. Alles andere ist Unfug. Wie geschrieben, ich hatte dann im Hof Wasserpfützen und im Winter Eisflächen da der Hof kaputt gefahren war. Sowas muss man nicht dulden, ich denke nirgendwo in Deutschland.

    MfG Kalli

    Zur Information: "Betreten und benutzt wird" ist ungleich kaputtgefahren! Siehe nachfolgende Zeilen!

    Abschnitt IVAbk. Hammerschlags- und Leiterrecht (Hammerschlagsrecht, Leiterrecht) § 17 Inhalt und Umfang (1) Der Eigentümer und der Nutzungsberechtigte eines Grundstücks müssen dulden, dass ihr Grundstück einschließlich der Bauwerke von dem Eigentümer oder dem Nutzungsberechtigten des Nachbargrundstücks zur Vorbereitung und Durchführung von Bau-, Instandsetzungs- und Unterhaltungsarbeiten (Instandsetzungsarbeiten, Unterhaltungsarbeiten) auf dem Nachbargrundstück vorübergehend betreten und benutzt wird, wenn und soweit

    1. die Arbeiten anders nicht zweckmäßig oder nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten durchgeführt werden können,

    2. die mit der Duldung verbundenen Nachteile oder Belästigungen nicht außer Verhältnis zu dem von dem Berechtigten erstrebten Vorteil stehen und

    3. das Vorhaben öffentlich-rechtlichen Vorschriften nicht widerspricht. (2) Das Recht zur Benutzung umfasst die Befugnis, auf oder über dem Grundstück Gerüste aufzustellen sowie die zu den Arbeiten erforderlichen Geräte und Baustoffe über das Grundstück zu bringen und dort niederzulegen. (3) Das Recht ist so schonend wie möglich auszuüben. Es darf nicht zur Unzeit geltend gemacht werden.

  9. entweder oder ...

    Wenn die beim Fahren über einen leeren Parkplatz nichts kaputtmachen, wen stört es. Sonst halt ein Auto da hinstellen. Das unten zitierte Hammerschlagsrecht kann man nicht der Bequemlichkeit halber in Anspruch nehmen, wenn die Möglichkeit besteht, auf eigenem Grund zum Objekt zu kommen. Man kann also nicht z.B. sich selbst die Zufahrt verbauen oder zupflanzen und dann "muss" man über Nachbars Grund.
  10. Die enge Einfahrt

    würden wir uns wahrscheinlich alle gern mal auf Google Earth anschauen oder hilfsweise auf einem Übersichtsfoto der Straßensituation, was sie hier mal reinstellen sollten.

    Der springende Punkt heißt "Beweissicherung". Oft genug wird das doch so geregelt: Sie suchen einen Sachverständigen, der von den neuen Bauherren bezahlt wird und der den Zustand ihres geliebten Parkplatzes vor Beginn der Bauarbeiten dokumentiert. Ergeben sich im Zuge der Baumaßnahmen Schäden, so ist Schadenersatz fällig. Manch einer lässt sich vorab auch eine Kaution hinterlegen. Ohne eine solche Beweissicherung wird es hinterher schwer sein glaubhaft zu belegen, dass die Schäden vor Beginn der Bauarbeiten noch nicht vorhanden waren.

    Betrifft es nicht private Stellplätze, sondern öffentliches Wegeland, so schreibt meist schon die Gemeinde eine solche Beweissicherung ihrer GeFhwegsüberfahrten vor. Das nennt sich dann Pflasterprotokoll. Weiterhin bleibt die Frage, wieviel Nutzungsausfall ihnen tatsächlich entsteht, d.h. wie oft bzw. lange können Sie nicht parken? Dafür ließe sich ja ein Nutzungsentgelt vereinbaren.

    So würde das vermutlich der ein oder andere Anwalt vorschlagen.

  11. Ich würde nach einer Möglichkeit suchen

    die beidem gerecht wird. Wenn es an angelegter Stellplatz ist, könnte man Gummimatten unterlegen und Stahlplatten zur Lastverteilung auf die Gummimatten packen.

    Beweissicherung und schriftlich Vereinbarung zur Schadensbeseitigung mit dem Bauherren (! NICHT Baufirma!) treffen.

    Dann noch klären, von wann bis wann der SP eigentlich als Überfahrt benötigt wird. Dies dürfte nur bei Lieferungen oder Arbeitsbeginn/Ende notwendig sein.

    Im übrigen Zeitraum dürfte doch der SP auch dem eigentlichen Eigentümer zur Verfügung stehen.


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