Hilfestellung bei Bewertung einer Einfamilienhaus benötigt
BAU-Forum: Grundriss-Diskussionen

Hilfestellung bei Bewertung einer Einfamilienhaus benötigt

Liebe Experten und Wissende im Forum,
ich würde wirklich sehr dankbar sein für Eure Ratschläge bzgl. der Bewertung eines Einfamilienhaus, das unsere 4-köpfige Familie für Selbstnutzung kaufen wollen.
Der Zustand des Hauses (Baujahr. 1984) und die Ausstattung gefällt uns ganz gut und wir hatten mit dem Verkäufer bereits einen Preis von 253 T€ ausgehandelt. Zunächst schien dies für die Lage (gute Wohnlage in Nürnberg Reichelsdorf, Bayern) auch ein guter Preis zu sein. Nun nach einigen gründlicheren Überlegungen fanden wir noch 2 Haken heraus.
1. Haken Nr. 1: Die Grundstücksfläche beträgt insgesamt 450 m², davon aber ca. 130 m² für die Zufahrt zur Garage und vor das Haus. Als Laie vermute ich, dass der m²-Preis für die Zufahrt anders geschätzt werden muss wie der m²-Preis für den Rest des Grundstücks. Ich würde gern von Euch Profis erfahren wieviel Preisabschlag da üblich ist für den Zufahrtsanteil?
2. Haken Nr. 2: Nach einem kürzlichen Besuch beim Bauamt sind wir noch mehr verunsichert worden. Nach dem Bebauungsplan nämlich befindet sich das Haus außerhalb der bebaubaren Grenze. In der Tat entstand das Haus auf dem Garten eines Mehrfamilienhauses. Damals wurde der Bauantrag warum auch immer genehmigt. Laut der Frau vom Bauamt kann heute für jegliches Bauvorhaben auf das Grundstück kein Bauantrag mehr genehmigt werden. Dies vor allem wegen der Bebauungsdichte, Abstandsflächen sind kein Problem. Wir sehen aktuell zwar keinen wirklichen Bedarf etwa für eine Änderung oder Erweiterung. Unsere Befürchtung ist aber, dass Aufgrund dieser baurechtlichen Beschränkung wir das Haus später nicht mehr oder nur sehr schwer und mit erheblichen Abschlag wieder verkaufen kann, wenn es mal sein muss. Wenn z.B. das Haus in xxx Jahren abgerissen werden müsste, dürfte man ja nicht mehr auf dem Grundstück bauen und das Grundstück würde erheblich an Wert verlieren. Es mag sein, dass es lächerlich ist, jetzt schon an das Abrissszenario von einem Haus Baujahr. 84 zu denken. Aber für die Werterhaltung der Immobilie würde dieser Aspekt wohl einen Einfluss haben, denken wir. Könnt Ihr unsere Befürchtung bestätigen oder relativieren?
Ich danke recht herzlich im Voraus für jede konstruktive Antwort.
Viele Grüße
Tung
  • Name:
  • Tung
  1. Doppelt

    • Name:
    • AL

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN