Mietminderung durch fehlenden Brandschutz?
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Mietminderung durch fehlenden Brandschutz?

Hallo,
vielleicht weiß das ja hier jemand.
Unlängst gab es ja diesen Bericht der hier

Hätten Mieter damit eine Rechtsgrundlage, Miete mit der Begründung einzubehalten, da der Mietgegenstand nicht den "Regeln der Technik" also nicht dem faktisch geschuldeten Brandschutz entspricht?
(Brandversuch Minute 36)
Besten Dank, falls es jemand weiß oder auch nur ahnt!
Gruß!

  • Name:
  • Andreas S.
  1. Dazu ...

    wäre zunächst zu klären, ob der Wärmeschutz des betreffenden Hauses tatsächlich gegen die Normen und Regeln verstößt!
    Vieles in dem NDR Bericht ist nämlich schlicht Müll!
    Sollte das WDVSAbk. gegen Regeln/Normen verstoßen, was soll dann eine Mietminderung?
    Die Minderungssumme auf ein Konto einzahlen für die Beerdigung im Brandfalle? Wenn Mangel => dann beheben!
    Oder doch nur Geldschneiderei mit windigem Journalismus?
  2. mE muss nicht geklärt werden, ob ...

    mE muss nicht geklärt werden, ob ...
    Mietminderung betrifft mE nur Einschränkungen im gemieteten Wohnraum ...
    Sollte die Einschränkungen durch Fehler in der Hülle verursacht werden, wie Wasser durch durchs undichte Dach oder Schimmel wegen hinterströmter Dämmung, dann Mietminderung ja.
    Genaueres sagt ihnen aber der RA ihres Vertrauens
    Gruß
  3. Ist doch Sache des Mietrechts

    Der Mangel muss erstmal angezeigt werden und eine angemessene Frist zu dessen Beseitigung eingeräumt werden, erst dann kann nach Ablauf der Frist eine Mietminderung geltend gemacht werden. Die Höhe der Minderung bemisst sich an der Schwere der Beeinträchtigung. Wie man die allerdings bei Mängeln im Brandschutz bemessen will, erschließt sich mir noch nicht. Vergleichsurteile gibt es hier sicher auch noch nicht. So dass hier per Sachverständigen vermutlich ein Gericht erstmal den Grad der Beeinträchtigung feststellen lassen musste. Der SV hätte dann die Frage zu beantworten: Sind die Räume zum üblichen Gebrauch der Mietsache geeignet, oder ergeben sich Einschränkungen. Wie genau sehen diese Einschränkungen (brandschutztechnisch) aus? usw.
    Im Alltag gibt es keine Beeinträchtigung.
    Eine Beeinträchtigung liegt evtl. nur im Falle eines Brandes vor.
    Sofern ein Sachverständiger mit der Prüfung beauftragt wird, so wird dieser zuerst mal die Prüfzeugnisse und die Einhaltung der Verarbeitungsregeln prüfen. Möglicherweise wird er keinen Mangel feststellen, weil die allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) eingehalten sind, auch wenn diese evtl. nicht hinreichen, um einen Brandüberschlag in der Fassade zu verhindern.
    Dann steht im Gutachten vermutlich: Das WDVSAbk. entspricht zwar den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.), weist jedoch in Sachen "Vermeidung eines geschossübergreifenden Brandüberschlages" zulässige Schwachstellen auf.
    Was glauben Sie wird ein Richter daraus machen?
    Warten wir die zukünftige Rechtsprechung ab ...

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