Belagsflächen im Schutzbereich von Bäumen
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Belagsflächen im Schutzbereich von Bäumen

Liebes Bauforum,
für die Bepflasterung unseres Zufahrtgrundstückes haben wir von der unteren Naturschutzbehörde in München (Bayern) Auflagen zum Schutz der dort befindlichen Bäume erhalten, die lauten:
"Im Schutzbereich der zu erhaltenden Bäume sind Belagsflächen nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
  • anstehender Unterboden wird nicht verdichtet
  • kein Einbau einer Tragschicht
  • Beläge wasserdurchlässig
  • keine Verlegung von Kantensteinen"

Welche Möglichkeiten haben wir denn nun, im Schutzbereich zu pflastern oder ist mit diesen Auflagen jede Art der Pflasterung ausgeschlossen?
Eigentlich hätten wir gerne einen Stellplatz mögichst nah Richtung Baum eingerichtet.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!
Susanne

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  • Susanne

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