Abstandsfläche zum Nachbargebäude (Grenzbebauung) NRW
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Abstandsfläche zum Nachbargebäude (Grenzbebauung) NRW

Hallo,
ich habe folgende Frage. Meine Eltern möchten uns ein Grundstück schenken auf dem wir bauen wollen. Auf dem Nachbargrundstück, das ebenfalls meinen Eltern gehört, steht auf der Grenze ein Blumenladen (Geschäftsgebäude). Im Normalfall müssten wir laut Bauamt 6 m Abstand dazu einhalten. Da das Gebäude schon seit über 60 Jahren da steht haben wir überlegt ob wir nicht bis auf 3 m ranrücken könnten, wenn wir eine Brandwand setzten würden. Unser zuständiger Sachbearbeiter ist sich nicht sicher. Er scheint uns nicht sehr kompetent zu sein. Kennt sich da jemand aus?
Vielen Dank im Voraus
  • Name:
  • Annette
  1. Fenster?

    Sind den in der "Blumenladengrenzwand" Fenster? Wenn in der Blumenladengrenzwand keine Fenster sind, und diese als Gebäudeabschlusswand ausgeführt ist, bzw. dazu ertüchtigt werden kann, dann kann ich mir vorstellen, dass einer Unterschreitung der Abstandflächen zugestimmt werden kann. Vielleicht können Sie auch anbauen und die Grundstücke und das per Vereinigungsbaulast sichern.
  2. RE  -  Fenster?

    Hallo, erst mal vielen Dank! In der Grenzwand selbst sind keine Fenster. Allerdings befindet sich hinter dem Laden im Anschluss ein Gewächshaus von etwa 6 m Länge. Das mit der Vereinigungsbaulast gestaltet sich schwierig, weil ich noch eine Schwester habe, die im Erbschaftsfall das andere Grundstück (mit Blumenladen) erben wird. Wir wollten zwischen Haus und Blumenladen eine 3 m breite Garage bauen. Aber die Aussagen des Sachbearbeiters beim Bauamt sind sehr schwammig. Er muss alles nachlesen und meldet sich dann ehe nicht. Wir überlegen schon ob wir nicht zum Amtsleiter gehen sollen. Wie sieht es aus ihrer sich aus?
  3. Sachbearbeiter nicht überfordern

    Was soll der Sachbearbeiter auch schon konkretes aussagen, wenn es von der Planungsseite her noch gar nichts konkretes außer Ihrer mündlichen Anfrage gibt. Mündliche Aussagen nützen Ihnen im Zweifel nicht viel.
    Sie benötigen zuerst einen Planer auf Ihrer Seite, der Ihre Vorstellungen ganz grob zu einer sinnvollen Bauvoranfrage zusammenfügt. Auf diese Bauvoranfrage bekommen Sie denn auch einen konkreten Vorbescheid. Ohne Papierform kommen Sie beim Bauamt nicht weiter.

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