Zuwegung zum Neubaugebiet
BAU-Forum: Normen, Vorschriften, Verordnungen etc.
Zuwegung zum Neubaugebiet
Hallo Expertenteam,
wir haben vor 3 Jahren ein Haus in Schleswig Holstein in zweiter Reihe gekauft zudem eine kleine Teerstraße führt.
Seit ca. 2 Wochen wissen wir, das auf der angrenzenden Weide ein Baugebiet entstehen soll.
Die Zuwegung zu dem neuen Baugebiet kann nach bisherigen Kenntnisstand nur über die bisherige einspurige Straße erfolgen.
Sollte die Zuwegung zum Baugebiet tatsächlich über diese Straße
erfolgen, so müsste sie verbreitert werden.
Und nun meine Fragen: Müsste die Gemeinde nicht vor der Ausweisung
des Baugebietes mit uns als Anliegern über eine eventuelle Straßenverbreiterung sprechen, da wir vier Anlieger ja in diesem Falle ein Teil unseres Grundstückes an die Gemeinde verkaufen müssten? Gibt es die Möglichkeit ggf. einen Widerspruch gegen die
Zuwegung zu richten?
Mit Dank in voraus
M. Hoffmann
wir haben vor 3 Jahren ein Haus in Schleswig Holstein in zweiter Reihe gekauft zudem eine kleine Teerstraße führt.
Seit ca. 2 Wochen wissen wir, das auf der angrenzenden Weide ein Baugebiet entstehen soll.
Die Zuwegung zu dem neuen Baugebiet kann nach bisherigen Kenntnisstand nur über die bisherige einspurige Straße erfolgen.
Sollte die Zuwegung zum Baugebiet tatsächlich über diese Straße
erfolgen, so müsste sie verbreitert werden.
Und nun meine Fragen: Müsste die Gemeinde nicht vor der Ausweisung
des Baugebietes mit uns als Anliegern über eine eventuelle Straßenverbreiterung sprechen, da wir vier Anlieger ja in diesem Falle ein Teil unseres Grundstückes an die Gemeinde verkaufen müssten? Gibt es die Möglichkeit ggf. einen Widerspruch gegen die
Zuwegung zu richten?
Mit Dank in voraus
M. Hoffmann