Unten ein Vollgeschoss, darauf ein Staffelgeschoss, das KEIN Vollgeschoss ist.
Ist die Traufhöhe:
1. die Oberkante des Vollgeschosses?
2. oder der (gedachte) Schnittpunkt zwischen
- der Verlängerung der Außenwand des Vollgeschosses nach oben und
- der Verlängerung des Daches des Staffelgeschosses nach schräg unten?
Hängt das auch von der Form des Daches ab (wir haben ein Satteldach, 36 ° Steigung)
Es geht hier um Baden-Württemberg, Landkreis Biberach
Wir liegen "etwas im Streit" (wir versuchen grad über Bauvoranfrage abzuklären, was genau geht ...) mit dem Bauamt, deshalb wäre es super, wenn Sie auch eine Quelle (Gesetz oder Verordnung oder was auch immer) nennen könnten, die ich dort zitieren kann.
Vielen Dank