Während der Bauphase hat der Bauträger die Rasenflächen des Gemeinschaftseigentums und die des Sondernutzungsrecht begrünt.
Da diese Begrünung nicht in Ordnung war (unebener Boden & Rasen nicht angegangen), wurde dieses im Abnahmeschreiben vermerkt und in die Mängelliste aufgenommen.
Nach 2 maligem nachbessern ist der Bauträger plötzlich der Meinung, dass die Begrünung des Sondernutzungsrecht nicht zum Leistungsumfang gehört und möchte nicht mehr nachbessern.
Nun meine Frage (n): Ist dieses rechtens? Muss der Bauträger die Mängel beseitigen, da es im Abnahmeschreiben steht und der Bauträger schon tätig geworden ist)