Streifenfundament
BAU-Forum: Neubau

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  • Name:
  • Robert
  1. Was ist das denn für eine Bewehrung?

    Foto von Markus Reinartz

    Hallo zusammen,

    letzte Woche wurde das Streifenfundament (laut Vertrag: Breite: bis 70 cm, Aushubtiefe: bis 0,80 m, (01) Bodenklasse: 3 bis 4) für unser Einfamilienhaus (am Hang) in Stuttgart gegossen (Bilder anbei).

    Nächste Woche soll die Bodenplatte gegossen werden (laut Vertrag: Ortbeton der Bodenplatte: Untergrund waagerecht, obere Betonfläche gerade aus Stahlbeton als Normalbeton. DINAbk. 1045 C 25/30 XC2, WU-Beton. Bodenplatte 25 cm stark).

    Wie kann ich sicherstellen, dass die notwendige Tiefe beim Streifenfundament eingehalten wurde? Und was passiert, wenn die Tiefe nicht eingehalten wurde? Wie hoch sollte noch Schotter aufgetragen werden?

    Wir haben aktuell leider nicht den Eindruck, dass unser Architekt (er ist auch der Bauleiter) besonders Sorge trägt, zumindest ist er nicht oft auf der Baustelle, auf Fragen wird nur mürrich geantwortet, er führt auch kein Bautagebuch, hat bereits aber 3/4 Honorar abgerechnet. Ein Wechsel macht m.E. auch aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten keinen Sinn. Unseren Unmut haben wir selbstverständlich kund getan, große Veränderungen spüren wir aber bisher nicht.

    Leider war der Rohbauer (machte auch den Aushub) bisher auch nicht vertrauenerweckend, denn er hat die Baugrube zum Teil an der falschen Stelle ausgehoben. Nun muss er später wieder auffüllen und verdichten. Aus diversen Gründen (Wetter, zu spät angefangen, Krankheit, usw.) liegt er zudem hinterm Zeitplan.

    All dies lässt uns aktuell nicht gut schlafen und führt dazu, dass wir nun selbst ein Bautagebuch beginnen und versuchen öfter auf der Baustelle zu sein.

    Besten Dank für jede Hilfe, wir werden hier wahrscheinlich öfter Rat suchen ...

    viele Grüße Eine Alibibewehrung? Oder was sind das für Eisen die da oben raus schauen? So gehören die aber ganz bestimmt nicht da rein! Einzige Ausnahme, es müsste gar keine Bewehrung in die Fundamente, dann wäre dass so in Ordnung.
    Wenn Sie schon bereits selbst das Gefühl haben, dass dies so nicht sein kann, dass der Bauleiter sich nur selten sehen lässt und so weiter, dann sollten Sie gerade eben die wirtschaftlichen Aspekte nicht aus dem Auge verlieren. Gerade eben wegen dieser Aspekte sollten Sie handeln.
    Mal ein aktuelles Beispiel für Sie. Gerade vorgestern habe ich ein Bauvorhaben (einen Rohbau) bei einem Auftraggeber in Augenschein genommen der ohnehin schon Pesch hatte  -  weil der Rohbauer nach der Fertigstellung des Kellergeschosses ohne die Kellerdecke Insolvenz anmelden musste und deswegen ein anderer, neuer Rohbauer ran bzw. herbei musste  -  und nun erneut Pesch hatte, weil der neue Rohbauer ab Kellerdecke gebaut hat und eine Bauleistung zum Preis von 60.000,00 € erbracht hat, die nun mit 50.000,00 € Mangelbeseitigungskosten behaftet ist.
    Was denken Sie Wohl, was denn dann möglicherweise wirtschaftlicher für Sie ist. Weiter machen und ggf. das Gleiche Schicksal  -  sowie es vielen geht-, Besitzer eine Mangelbehafteten Immobilie zu sein, teilen zu wollen oder besser noch einmal Geld in die Hand zu nehmen und jemand anderen mit der Bauleitung zu beauftragen.
    Je nach Zuverlässigkeit der beauftragten Unternehmer bekommt man eine derartige Leistung schon ab 1.500,00 bis 3.000,00 € zzgl. Mehrwertsteuer, je nach Häufigkeit der vereinbarten Augenscheinseinnahmen an der Baustelle. Der, der Ihnen da zur Hand geht sollte denn dann auch mal mit dem vorangegangenen Bauleiter reden.
    Es kann doch nicht sein, dass Sie ein neues Haus bauen und so viel Geld ausgeben und hier trost, wegen Ihrem Unmut, in einem derartigen Forum suchen müssen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz


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