Rohbau-Rate fällig trotz Mängel? Zahlung, Teilabnahme & Ihre Rechte!
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Rohbau-Rate fällig trotz Mängel? Zahlung, Teilabnahme & Ihre Rechte!

Hallo,
der Bauträger hat jetzt mittlerweile den Rohbau soweit fertig. Fertig heißt: Keller, Außenwände (teilweise bereits Verklinkert), Treppe, Dach mit Pfannen.
Fenster, Haustür und Innenwände aber noch nicht.
Jetzt ist laut Bauträger die 2. Rate fällig. Gezahlt wird in 7. Raten.
Letztes Wochenende haben wir dem Bauleiter diverse kleinere Baumängel mitgeteilt (und um die er sich kümmern will), die da wären:
  • 1 cm Abstände an 5 Stellen zwischen den Kalksandsteinen im DGAbk.
  • 2 Mutter im DG bei den Holz-Boden-Fetten nicht angezogen
  • Teilweise ist die Eisenbewehrung im Beton in den Treppenaugen zu sehen
  • im DG sind zwischen Wandmauer und Dachgiebel an den Holzträgern ein paar Klinkersteine anstatt Kalksandstein eingemauert.

Eine Teilabnahme ist im Vertrag nicht enthalten. Nur eine endgültige Endabnahme.
Meine Fragen:
1. Darf ich mit der Überweisung der Rate warten, bis diese Mängel behoben sind?
2. Da keine Teilabnahme vereinbart wurde, muss ich sogar die komplette Rate überweisen? Trotz Mängel!
3. Soll ich einen Teil zurückhalten? Wenn ja wieviel?

  • Name:
  • citizenkane
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Ich verstehe, dass Sie unsicher sind, ob Sie die Rate für den fertigen Rohbau zahlen sollen, obwohl Mängel vorhanden sind.

    🔴 Gefahr: Die Zahlung einer Rate trotz bestehender Mängel kann Ihre Verhandlungsposition schwächen.

    • Teilabnahme: Klären Sie, ob eine Teilabnahme des Rohbaus möglich ist. Dies sollte im Bauvertrag geregelt sein.
    • Mängelprotokoll: Erstellen Sie ein detailliertes Mängelprotokoll mit Fotos und Beschreibungen der Mängel. Lassen Sie dieses dem Bauträger zukommen.
    • Zahlung zurückbehalten: Sie haben das Recht, einen angemessenen Teil der Zahlung bis zur Beseitigung der Mängel zurückzubehalten. Die Höhe des Einbehalts sollte den voraussichtlichen Kosten der Mängelbeseitigung entsprechen.
    • Fristsetzung: Setzen Sie dem Bauträger eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich von einem Anwalt für Baurecht beraten, um Ihre Rechte und Pflichten genau zu klären und die nächsten Schritte rechtssicher zu gestalten.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Rohbau
    Der Rohbau umfasst die tragende Struktur eines Gebäudes, einschließlich Keller, Außenwände, Innenwände, Decken und Dach. Er stellt eine wichtige Bauphase dar, bevor der Innenausbau beginnt.
    Verwandte Begriffe: Tragwerk, Mauerwerk, Fundament.
    Teilabnahme
    Die Teilabnahme ist die förmliche Abnahme eines Teils der Bauleistung, beispielsweise des Rohbaus. Sie kann im Bauvertrag vereinbart sein und hat rechtliche Konsequenzen.
    Verwandte Begriffe: Abnahme, Bauabnahme, Endabnahme.
    Mängelprotokoll
    Ein Mängelprotokoll ist eine schriftliche Dokumentation von Mängeln an einer Bauleistung. Es dient als Beweismittel und Grundlage für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.
    Verwandte Begriffe: Baumangel, Beweissicherung, Gewährleistung.
    Bauträger
    Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Bauprojekte plant, finanziert und realisiert. Er ist Vertragspartner des Bauherrn und für die ordnungsgemäße Ausführung der Bauarbeiten verantwortlich.
    Verwandte Begriffe: Bauherr, Generalunternehmer, Projektentwickler.
    Gewährleistung
    Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Bauträgers, für Mängel an der Bauleistung einzustehen. Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme.
    Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Sachmangel, Verjährung.
    Kalksandstein
    Kalksandstein ist ein Mauerstein, der aus Kalk, Sand und Wasser hergestellt wird. Er zeichnet sich durch seine hohe Festigkeit und gute Wärmespeichereigenschaften aus.
    Verwandte Begriffe: Mauerwerk, Ziegel, Betonstein.
    Eisenbewehrung
    Die Eisenbewehrung ist eine Verstärkung des Betons durch eingelegte Stahlstäbe oder -matten. Sie dient dazu, die Zugfestigkeit des Betons zu erhöhen und Risse zu vermeiden.
    Verwandte Begriffe: Stahlbeton, Armierung, Baustahl.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Muss ich die Rate zahlen, wenn der Rohbau Mängel hat?
      Sie sind grundsätzlich zur Zahlung verpflichtet, wenn der Rohbau im Wesentlichen vertragsgemäß erstellt wurde. Allerdings haben Sie das Recht, einen angemessenen Teil der Zahlung bis zur Beseitigung der Mängel zurückzubehalten. Die Höhe des Einbehalts sollte den voraussichtlichen Kosten der Mängelbeseitigung entsprechen.
    2. Was ist eine Teilabnahme?
      Eine Teilabnahme ist die förmliche Abnahme eines Teils der Bauleistung, in diesem Fall des Rohbaus. Sie kann im Bauvertrag vereinbart sein. Mit der Teilabnahme geht die Gefahr auf Sie über, und die Gewährleistungsfrist für den abgenommenen Teil beginnt.
    3. Wie erstelle ich ein Mängelprotokoll?
      Ein Mängelprotokoll sollte eine detaillierte Beschreibung aller Mängel enthalten, idealerweise mit Fotos. Notieren Sie Datum, Ort und Art des Mangels. Lassen Sie das Protokoll vom Bauleiter gegenzeichnen.
    4. Welche Frist ist für die Mängelbeseitigung angemessen?
      Die Angemessenheit der Frist hängt von der Art und dem Umfang der Mängel ab. Eine pauschale Aussage ist nicht möglich. Orientieren Sie sich an der Zeit, die ein Fachbetrieb für die Beseitigung der Mängel benötigen würde.
    5. Was passiert, wenn der Bauträger die Mängel nicht beseitigt?
      Wenn der Bauträger die Mängel trotz Fristsetzung nicht beseitigt, haben Sie verschiedene Möglichkeiten: Sie können die Mängel selbst beseitigen und die Kosten dem Bauträger in Rechnung stellen (Selbstvornahme), den Vertrag wandeln oder den Kaufpreis mindern.
    6. Kann ich eine Abnahme verweigern, wenn Mängel vorhanden sind?
      Sie können die Abnahme verweigern, wenn wesentliche Mängel vorhanden sind, die die Gebrauchstauglichkeit des Rohbaus erheblich beeinträchtigen. Geringfügige Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
    7. Was bedeutet Gewährleistung?
      Die Gewährleistung ist die gesetzliche Verpflichtung des Bauträgers, für Mängel an der Bauleistung einzustehen. Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme.
    8. Wie hoch darf der Einbehalt bei Mängeln sein?
      Der Einbehalt sollte in etwa der doppelten Summe der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten entsprechen. So sind Sie im Falle einer notwendigen Selbstvornahme ausreichend abgesichert.

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