Klinker-Verschnitt bei Selbstbeschaffung: Wer trägt die Kosten als Bauherr?
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Klinker-Verschnitt bei Selbstbeschaffung: Wer trägt die Kosten als Bauherr?

Hallo,
ich muss einmal mehr dieses Forum um Rat fragen.
Wir haben, nachdem unser Bauträger uns einen viel zu hohen Mehrpreis für den von uns bevorzugten Klinker in Rechnung stellen wollte, das Material aus dem Kaufvertrag für das Haus genommen. Dies war ein Angebot des Bauträgers und nicht unsere Idee. Wie dem auch sei, wir haben das Material anderweitig bestellt und durch den Bauträger verarbeiten lassen. Die mündliche Aussage des Bauträger war, dass die Klinker dann gutgeschrieben werden, ich aber das Risiko für evtl. noch vorhandene Klinker (Reste) zu tragen habe. Die Anzahl der tatsächlich verbrauchten Klinker konnten problemlos anhand der Lieferscheine und des verbliebenen Rest ermittelt werden. Der Bauträger hat dann aber, ohne hierüber mit uns jemals gesprochen zu haben, eine Pauschale von 5 % für Verschnitt in Abzug gebracht. Es gibt leider keine vertragliche bzw. schriftliche Vereinbarung zu dieser Selbstbeschaffung des Klinker. (In der Vergangenheit wurden alle Absprachen korrekt eingehalten. Aus diesem Grund hatten wir die schriftliche Vereinbarung dann irgendwann aus den Augen verloren. ☹ )
Mir stellt sich nun die Frage, ob der Bauträger einfach, ohne dies vorher mit uns besprochen zu haben, einen pauschalen Abzug vornehmen kann. Wir würden die Klinker dann ja 2 x bezahlen. Einmal über den Kaufpreis des Hauses und einmal an den Baustoffhändler. Hätte ich von diesem Abzug vorher gewusst, dann hätte ich diesen in meine Berechnung einkalkulieren können und wäre dann ggf. zu dem Entschluss gekommen das ein Herausnahmen aus dem Hauskauf nicht sinnvoll ist. Da ich hiervon aber nichts wusste, war mir dies nicht möglich.
Gibt es hier irgendwelche rechtlichen Regelungen oder evtl. sogar Urteile?
Vielen Dank!
Gruß
Sven
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    Ich verstehe, dass Sie als Bauherr unsicher sind, wer den Verschnitt bei selbstbeschafftem Klinker zahlen muss. Da Sie das Material aus dem Kaufvertrag herausgenommen und selbst beschafft haben, sind die ursprünglichen Vereinbarungen mit dem Bauträger hinfällig.

    🔴 Gefahr: Ohne klare Vereinbarung über den Verschnitt tragen Sie als Bauherr das Risiko, auf den Kosten sitzen zu bleiben.

    Ich empfehle Ihnen, die Lieferscheine genau zu prüfen und die tatsächlich verbaute Menge zu dokumentieren. Vergleichen Sie diese mit der bestellten Menge und dem daraus resultierenden Verschnitt.

    Es ist wichtig zu klären, ob es in der Vergangenheit Absprachen oder Regelungen bezüglich des Verschnitts gab. Falls nicht, sollten Sie mit dem Bauträger eine einvernehmliche Lösung suchen. Eine Pauschale für den Verschnitt ist üblich, aber die Höhe sollte angemessen sein.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle Absprachen und Rechnungen. Ziehen Sie im Zweifelsfall einen Baurechtsexperten hinzu, um Ihre Rechte zu wahren.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Verschnitt
    Materialverlust, der bei der Bearbeitung oder Verarbeitung von Baustoffen entsteht. Der Verschnitt ist der Unterschied zwischen der bestellten Menge und der tatsächlich verbauten Menge. Er entsteht durch Zuschnitte, Anpassungen oder Beschädigungen. Ein gewisser Verschnitt ist unvermeidlich, die Höhe hängt vom Material und der Art der Verarbeitung ab.
    Verwandte Begriffe: Materialverlust, Abfall, Ausschuss.
    Selbstbeschaffung
    Der Bauherr kauft Baumaterialien selbst und stellt sie dem Bauunternehmen zur Verfügung. Dies kann Kostenvorteile bringen, aber auch Risiken bergen, wie z.B. die Verantwortung für die Qualität und den Transport der Materialien. Eine klare Absprache mit dem Bauunternehmen ist wichtig, um Missverständnisse zu vermeiden.
    Verwandte Begriffe: Eigenleistung, Materialeinkauf, Bauherrenleistung.
    Pauschale
    Ein fester Betrag, der für eine bestimmte Leistung oder einen bestimmten Kostenpunkt vereinbart wird. Im Zusammenhang mit dem Verschnitt kann eine Pauschale vereinbart werden, um die Kosten für den Verschnitt abzudecken. Die Pauschale sollte angemessen sein und den zu erwartenden Verschnitt berücksichtigen.
    Verwandte Begriffe: Festpreis, Pauschalpreis, Einmalzahlung.
    Lieferschein
    Ein Dokument, das die Lieferung von Waren bestätigt. Der Lieferschein enthält Angaben über die Art, Menge und den Zustand der gelieferten Waren. Er dient als Nachweis für die Lieferung und ist wichtig für die Abrechnung.
    Verwandte Begriffe: Warenbegleitschein, Empfangsbestätigung, Lieferdokument.
    Bauvertrag
    Ein Vertrag zwischen Bauherr und Bauunternehmen, der die Errichtung eines Bauwerks regelt. Der Bauvertrag enthält Angaben über die Art der Leistung, den Preis, die Ausführungsfristen und die Gewährleistung. Er sollte alle wichtigen Punkte klar und verständlich regeln, um Streitigkeiten zu vermeiden.
    Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Bauleistungsvertrag, Architektenvertrag.
    Klinker
    Ein besonders hart gebrannter Ziegelstein, der sich durch seine hohe Festigkeit und Witterungsbeständigkeit auszeichnet. Klinker wird häufig für Fassaden, Mauern und Pflasterungen verwendet. Er ist in verschiedenen Farben und Formen erhältlich.
    Verwandte Begriffe: Ziegel, Backstein, Verblendstein.
    BGB
    Das Bürgerliche Gesetzbuch, die zentrale Gesetzesgrundlage des deutschen Zivilrechts. Es regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen und Unternehmen. Das BGBAbk. enthält unter anderem Vorschriften über Verträge, Eigentum, Schuldrecht und Familienrecht.
    Verwandte Begriffe: Zivilrecht, Gesetzesbuch, Rechtsordnung.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Wer trägt das Risiko für den Verschnitt, wenn ich Baumaterial selbst beschaffe?
      Wenn Sie Baumaterialien selbst beschaffen, tragen Sie grundsätzlich das Risiko für den Verschnitt, es sei denn, es gibt eine anderslautende Vereinbarung mit dem Bauträger. Es ist wichtig, dies im Vorfeld schriftlich festzuhalten, um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden. Klären Sie, ob eine Pauschale für den Verschnitt vereinbart wird oder ob der tatsächliche Verbrauch abgerechnet wird.
    2. Was ist ein üblicher Verschnitt bei Klinkerarbeiten?
      Der übliche Verschnitt bei Klinkerarbeiten liegt in der Regel zwischen 5 und 10 Prozent. Dieser Wert kann jedoch je nach Komplexität des Mauerwerks und der Art des Klinkers variieren. Es ist ratsam, sich vor der Bestellung des Materials über den zu erwartenden Verschnitt zu informieren, um unnötige Kosten zu vermeiden.
    3. Wie kann ich den Verschnitt bei Klinkerarbeiten minimieren?
      Um den Verschnitt zu minimieren, sollten Sie die Klinkerarbeiten sorgfältig planen und die benötigte Menge genau berechnen. Achten Sie darauf, dass die Klinker fachgerecht verarbeitet werden und unnötige Beschädigungen vermieden werden. Eine gute Kommunikation mit dem Handwerker ist ebenfalls wichtig, um den Verschnitt so gering wie möglich zu halten.
    4. Was passiert, wenn der tatsächliche Verschnitt höher ist als erwartet?
      Wenn der tatsächliche Verschnitt höher ist als erwartet, sollten Sie dies umgehend mit dem Bauträger oder Handwerker besprechen. Klären Sie die Ursachen für den erhöhten Verschnitt und suchen Sie gemeinsam nach einer Lösung. Dokumentieren Sie alle Schritte und Vereinbarungen schriftlich, um im Streitfall Beweise zu haben.
    5. Welche Rolle spielen Lieferscheine bei der Abrechnung des Verschnitts?
      Lieferscheine sind wichtige Dokumente, um die gelieferte Menge des Klinkers nachzuweisen. Sie dienen als Grundlage für die Abrechnung und sollten sorgfältig aufbewahrt werden. Vergleichen Sie die Angaben auf den Lieferscheinen mit der tatsächlich verbauten Menge, um Unstimmigkeiten zu vermeiden.
    6. Kann ich den Bauträger für den Verschnitt verantwortlich machen?
      Ob Sie den Bauträger für den Verschnitt verantwortlich machen können, hängt von den vertraglichen Vereinbarungen ab. Wenn im Vertrag keine Regelung zum Verschnitt getroffen wurde, ist es schwierig, den Bauträger nachträglich zur Verantwortung zu ziehen. In diesem Fall ist es ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen.
    7. Was bedeutet Selbstbeschaffung von Baumaterialien?
      Selbstbeschaffung bedeutet, dass der Bauherr die Baumaterialien selbst einkauft und dem Bauträger zur Verfügung stellt. Dies kann Kostenvorteile bringen, birgt aber auch Risiken, wie z.B. die Verantwortung für den Verschnitt oder die Qualität des Materials. Es ist wichtig, die Vor- und Nachteile der Selbstbeschaffung sorgfältig abzuwägen.
    8. Welche Regelungen gibt es bezüglich Verschnitt im BGB?
      Das BGB enthält keine spezifischen Regelungen zum Verschnitt von Baumaterialien. Es gelten die allgemeinen Vorschriften des Werkvertragsrechts. Daher ist es umso wichtiger, klare vertragliche Vereinbarungen über den Verschnitt zu treffen, um Streitigkeiten zu vermeiden.

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