Eigentumswohnung: Aufzug defekt bei Übergabe – Rechte, Kosten & Ansprüche?
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Eigentumswohnung: Aufzug defekt bei Übergabe – Rechte, Kosten & Ansprüche?

Wir haben eine Eigentumswohnung in der 6. Etage eines 6-geschossigen Hauses erworben. Die Abnahme der Wohnung ging Zug um Zug gegen vorherige unwiderrufliche Überweisung.
Als wir die Wohnung abnehmen wollten stellte sich heraus, dass der Aufzug nicht in Betrieb war, weil der Notruf nicht geschaltet war.
Da wir Möbel und Elektrogeräte für diesen Tag bestellt hatten reklamierten wir beim Bauleiter, der daraufhin die Aufszugsfirma bestellte um die Geräte usw. unter Aufsicht zu tranportieren. Eine Personenbeförderung fand nicht statt. Der Aufzug wurde erst 12 Tage später abgenommen.
Wer hat die Kosten für den Aufzugsmonteur zu tragen? Die Bauträgerfirma oder ich?
Bundesland Rheinland-Pfalz
  • Name:
  • HDW
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe, dass Sie eine Eigentumswohnung in der 6. Etage erworben haben und der Aufzug bei der Übergabe nicht funktionstüchtig war. Das ist natürlich sehr ärgerlich, besonders wenn die Wohnung in einem höheren Stockwerk liegt.

    Rechtliche Situation: Grundsätzlich haben Sie als Käufer Anspruch auf eine mangelfreie Immobilie. Ein nicht funktionierender Aufzug stellt einen Mangel dar, der Ihre Nutzung der Wohnung beeinträchtigt. Dies gilt insbesondere, da es sich um die 6. Etage handelt und der Aufzug für den Transport von Möbeln und Elektrogeräten unerlässlich ist.

    Vorgehensweise:

    • Mängelanzeige: Setzen Sie die Bauträgerfirma schriftlich in Verzug und fordern Sie die umgehende Reparatur des Aufzugs. Dokumentieren Sie den Mangel genau (Datum der Übergabe, Zeugen, Fotos).
    • Fristsetzung: Geben Sie der Bauträgerfirma eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung.
    • Rechtsbeistand: Ziehen Sie einen Anwalt für Baurecht oder Immobilienrecht hinzu, um Ihre Rechte durchzusetzen.

    Kosten: Die Kosten für die Reparatur des Aufzugs trägt grundsätzlich die Bauträgerfirma, da es sich um einen Mangel im Rahmen der Gewährleistung handelt. Sollte die Bauträgerfirma die Reparatur verweigern, können Sie die Kosten für die Reparatur selbst tragen und diese anschließend von der Bauträgerfirma zurückfordern.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie den Mangel detailliert, setzen Sie die Bauträgerfirma schriftlich in Verzug und holen Sie sich rechtlichen Rat, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Mängelanzeige
    Eine schriftliche Mitteilung an den Verkäufer oder Bauträger, in der ein Mangel an der Immobilie detailliert beschrieben und die Beseitigung gefordert wird.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Sachmangel, Verjährung
    Gewährleistung
    Die gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers oder Bauträgers, für Mängel an der verkauften Sache (Immobilie) einzustehen.
    Verwandte Begriffe: Mängelhaftung, Sachmangel, Verjährungsfrist
    Bauträger
    Ein Unternehmen, das Bauprojekte plant, finanziert und durchführt. Der Bauträger ist in der Regel auch der Verkäufer der Immobilie.
    Verwandte Begriffe: Bauherr, Projektentwickler, Generalunternehmer
    Sachmangel
    Ein Fehler oder eine Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit einer Sache (Immobilie), der ihre Tauglichkeit beeinträchtigt.
    Verwandte Begriffe: Mangel, Fehler, Beschaffenheitsvereinbarung
    Verjährung
    Der Zeitraum, nach dessen Ablauf ein Anspruch nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden kann.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistungsfrist, Anspruch, Rechtsverlust
    Wohnungseigentum
    Das Eigentum an einer einzelnen Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, verbunden mit einem Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum.
    Verwandte Begriffe: Teileigentum, Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum
    Inverzugsetzung
    Die formelle Aufforderung an eine Partei, eine fällige Leistung zu erbringen.
    Verwandte Begriffe: Mahnung, Leistungsaufforderung, Fristsetzung

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Frage: Welche Rechte habe ich, wenn der Aufzug bei der Wohnungsübergabe defekt ist?
      Antwort: Sie haben das Recht auf eine mangelfreie Wohnung. Ein defekter Aufzug stellt einen Mangel dar, der behoben werden muss. Sie können die Bauträgerfirma zur Mängelbeseitigung auffordern und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend machen.
    2. Frage: Wer trägt die Kosten für die Reparatur des Aufzugs?
      Antwort: Grundsätzlich trägt die Bauträgerfirma die Kosten für die Reparatur, da es sich um einen Mangel im Rahmen der Gewährleistung handelt.
    3. Frage: Was kann ich tun, wenn die Bauträgerfirma die Reparatur verweigert?
      Antwort: Sie können die Reparatur selbst in Auftrag geben und die Kosten von der Bauträgerfirma zurückfordern. Es ist ratsam, vorher einen Anwalt einzuschalten.
    4. Frage: Kann ich die Zahlung verweigern, solange der Aufzug nicht funktioniert?
      Antwort: Sie können einen Teil der Zahlung zurückbehalten, der dem Wertminderung entspricht, die durch den defekten Aufzug entsteht. Dies sollte jedoch mit einem Anwalt abgesprochen werden.
    5. Frage: Welche Fristen muss ich beachten?
      Antwort: Die Gewährleistungsfristen für Baumängel sind im BGBAbk. geregelt. Es ist wichtig, die Mängel rechtzeitig anzuzeigen, um Ihre Ansprüche nicht zu verlieren.
    6. Frage: Was ist eine Mängelanzeige?
      Antwort: Eine Mängelanzeige ist eine schriftliche Mitteilung an die Bauträgerfirma, in der Sie den Mangel (defekter Aufzug) detailliert beschreiben und die Beseitigung fordern.
    7. Frage: Brauche ich einen Anwalt?
      Antwort: Es ist ratsam, einen Anwalt für Baurecht oder Immobilienrecht hinzuzuziehen, um Ihre Rechte optimal durchzusetzen.
    8. Frage: Gilt das auch, wenn der Aufzug später ausfällt?
      Antwort: Ja, auch nach der Übergabe auftretende Mängel fallen unter die Gewährleistung, sofern sie nicht auf unsachgemäße Nutzung zurückzuführen sind.

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    • Sondernutzungsrecht Aufzug
      Regelungen zur Nutzung und Instandhaltung von Aufzügen im Wohnungseigentumsgesetz.
  2. Aufzug defekt: Wer zahlt den Monteur? – Klärung der Verantwortlichkeit

    Foto von Ralf Wortmann

    Hallo, HDW! Ich vermag nicht zu erkennen, wieso ...
    Hallo, HDW!
    Ich vermag nicht zu erkennen, wieso du bei dieser Sachlage einen Aufzugsmonteur bezahlen solltest. Gibt es da noch etwas, was wir hier im Forum ergänzend wissen sollten?
    Wenn du ihn nicht bestellt / beauftragt hast, und auch den Bauleiter nicht bevollmächtigt hast, dies für dich zu tun, brauchtst du ihn auch nicht zu bezahlen.
    Oder warst du mit deinem Einzug "zu früh dran"? Gab es für deinen Einzug einen festen, von Bauunternehmer bestätigten, vereinbarten Übergabetermin? Gab es Bauverzug oder Streit um den Fertigstellungstermin?
    Gruß
    Ralf
  3. Eigentumswohnung: Fristsetzung Bauträger zur Aufzug-Reparatur

    Bezugsfertigkeit einer Eigentumswohnung in der 6. Etage
    Hallo Herr Wortmann,
    vorerst mal schönen Dank für Ihre Antwort. Ich habe den Bauträger aufgefordert die Kosten zu übernehmen und Termin bis
    01.02.2006 gesetzt.
    Sollte ich danach anwaltliche Hilfe benötigen wende ich mich an Sie und übersende alle erforderlichen Unterlagen.
    HDW
  4. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026

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    Eigentumswohnung: Aufzug defekt bei Übergabe – Rechte & Kosten

    💡 Kernaussagen: Bei einem defekten Aufzug in einer neuen Eigentumswohnung direkt bei der Übergabe sollten Sie den Bauträger zur Mängelbeseitigung auffordern und eine Frist setzen. Die Kostenübernahme für den Aufzugsmonteur sollte nur erfolgen, wenn eine Beauftragung vorliegt. Bei Bedarf kann anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden, um die Gewährleistungsansprüche durchzusetzen.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Bezahlen Sie keinen Aufzugsmonteur, wenn Sie ihn nicht beauftragt haben oder der Bauleiter keine Vollmacht hatte, wie im Beitrag Aufzug defekt: Wer zahlt den Monteur? – Klärung der Verantwortlichkeit erläutert wird. Klären Sie die Verantwortlichkeit für die Reparaturkosten.

    ✅ Zusatzinfo: Setzen Sie dem Bauträger eine klare Frist zur Übernahme der Kosten für die Reparatur des Aufzugs, wie im Beitrag Eigentumswohnung: Fristsetzung Bauträger zur Aufzug-Reparatur beschrieben. Dies ist ein wichtiger Schritt, um Ihre Rechte als Wohnungseigentümer durchzusetzen.

    👉 Handlungsempfehlung: Fordern Sie den Bauträger schriftlich zur Mängelbeseitigung auf und setzen Sie eine angemessene Frist. Dokumentieren Sie alle Kommunikationen und halten Sie alle Unterlagen bereit, falls anwaltliche Hilfe erforderlich wird. Beachten Sie die Gewährleistungsansprüche im Baurecht und Immobilienrecht.

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