Rohbau Schaden durch Sturm: Wer haftet nach VOB? Kosten, Versicherung & Risiken
BAU-Forum: Neubau
Rohbau Schaden durch Sturm: Wer haftet nach VOB? Kosten, Versicherung & Risiken
beim Orkan in der letzten Nacht ist bei unserem Neubau in Rheinland Pfalz eine ganze Wand (wurde vor zwei Tagen gemauert) umgefallen. Der Schaden beträgt laut Aussage des Bauunternehmens ca. 600 €. Die Rohbauversicherung haftet für diese Schäden wahrscheinlich nicht, da laut Bedingungen erst für Sturmschäden ab Fertigstellung Dach / Fenster gehaftet wird. Wer haftet für den Schaden, wenn ein VOBAbk. Vertrag abgeschlossen wurde? Aus § 7 der VOB werden wir nicht schlau. Vielen Dank für die Antworten.
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Sicherheitshinweise
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Wenn während der Rohbauphase ein Schaden durch höhere Gewalt, wie beispielsweise einen Sturm, entsteht, ist die Frage der Haftung komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere vom Bauvertrag (VOB/B oder BGBAbk.) und den abgeschlossenen Versicherungen.
🔴 Gefahr: Umgefallene Wände können die Statik des gesamten Gebäudes beeinträchtigen.
- VOB/B: Bei einem Bauvertrag nach VOBAbk./B trägt der Auftragnehmer (Bauunternehmen) die Gefahr bis zur Abnahme des Bauwerks. Das bedeutet, dass das Bauunternehmen grundsätzlich für Schäden verantwortlich ist, die vor der Abnahme entstehen, es sei denn, der Schaden ist auf höhere Gewalt zurückzuführen.
- Höhere Gewalt: Ein Orkan wird in der Regel als höhere Gewalt eingestuft. Allerdings muss geprüft werden, ob das Bauunternehmen alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um den Schaden zu verhindern (z.B. ordnungsgemäße Sicherung der Mauer).
- Rohbauversicherung: Die Rohbauversicherung deckt in der Regel Schäden durch Feuer, Leitungswasser und Sturm ab. Die genauen Bedingungen der Versicherungspolice sind entscheidend. Es ist wichtig zu prüfen, ob der Schaden durch den Sturm tatsächlich von der Versicherung gedeckt ist.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie den Schaden von einem Bausachverständigen begutachten und klären Sie die Haftungsfrage mit dem Bauunternehmen und der Versicherung.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- VOB/B
- Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) ist ein Standardwerk für Bauverträge. Sie regelt die Rechte und Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer.
Verwandte Begriffe: BGB-Bauvertrag, Bauvertrag, Bauleistungen - Höhere Gewalt
- Höhere Gewalt sind unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse, die von außen auf den Bau einwirken, wie beispielsweise ein Orkan oder ein Erdbeben.
Verwandte Begriffe: Naturkatastrophe, Unwetter, Unabwendbares Ereignis - Rohbauversicherung
- Die Rohbauversicherung ist eine spezielle Versicherung, die Schäden am Rohbau während der Bauphase abdeckt. Sie schützt vor finanziellen Verlusten durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und andere Gefahren.
Verwandte Begriffe: Bauversicherung, Gebäudeversicherung, Feuerversicherung - Abnahme
- Die Abnahme ist die förmliche Entgegennahme des Bauwerks durch den Auftraggeber. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über und die Gewährleistungsfrist beginnt.
Verwandte Begriffe: Bauabnahme, Übergabe, Fertigstellung - Bausachverständiger
- Ein Bausachverständiger ist ein Experte, der Schäden an Gebäuden begutachtet und deren Ursachen feststellt. Er kann auch die Kosten für die Beseitigung der Schäden schätzen.
Verwandte Begriffe: Gutachter, Bauingenieur, Architekt - Haftung
- Die Haftung bezeichnet die rechtliche Verantwortung für Schäden, die einer Person oder einem Unternehmen entstanden sind. Im Baurecht gibt es verschiedene Haftungsregelungen, je nachdem, wer den Schaden verursacht hat.
Verwandte Begriffe: Verantwortlichkeit, Schadenersatz, Gewährleistung - Bauvertrag
- Ein Bauvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Bauherrn und einem Bauunternehmen, der die Errichtung eines Bauwerks regelt. Er enthält unter anderem Bestimmungen über den Leistungsumfang, die Vergütung und die Haftung.
Verwandte Begriffe: Werkvertrag, VOB/B, BGB-Bauvertrag
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Wer haftet für Sturmschäden am Rohbau nach VOB?
Nach VOB trägt der Auftragnehmer die Gefahr bis zur Abnahme, es sei denn, es liegt höhere Gewalt vor. In diesem Fall muss geprüft werden, ob das Bauunternehmen alle zumutbaren Schutzmaßnahmen getroffen hat. - Was deckt eine Rohbauversicherung bei Sturmschäden ab?
Eine Rohbauversicherung deckt in der Regel Schäden durch Sturm, Feuer und Leitungswasser ab. Die genauen Bedingungen der Police sind entscheidend, insbesondere ob der konkrete Sturmschaden abgedeckt ist. - Was ist unter "höherer Gewalt" im Baurecht zu verstehen?
Höhere Gewalt sind unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse, die von außen auf den Bau einwirken, wie beispielsweise ein Orkan. Allerdings muss geprüft werden, ob der Schaden trotz aller zumutbaren Schutzmaßnahmen entstanden ist. - Welche Rolle spielt die Abnahme des Bauwerks bei der Haftung?
Bis zur Abnahme trägt grundsätzlich der Auftragnehmer (Bauunternehmen) die Gefahr. Nach der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. - Was sollte man bei einem Sturmschaden am Rohbau sofort tun?
Dokumentieren Sie den Schaden, informieren Sie das Bauunternehmen und die Versicherung. Lassen Sie den Schaden von einem Bausachverständigen begutachten, um die Ursache und den Umfang des Schadens festzustellen. - Kann man sich gegen Sturmschäden am Rohbau versichern?
Ja, mit einer Rohbauversicherung. Diese deckt in der Regel Schäden durch Sturm, Feuer und Leitungswasser ab. Achten Sie auf die genauen Versicherungsbedingungen. - Was passiert, wenn das Bauunternehmen keine Schuld am Sturmschaden hat?
Auch wenn das Bauunternehmen keine Schuld hat, kann es dennoch für die Beseitigung des Schadens verantwortlich sein, wenn der Schaden vor der Abnahme entstanden ist und nicht auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Die genaue Regelung hängt vom Bauvertrag ab. - Wie sichert man eine frisch gemauerte Wand am besten gegen Sturm?
Frisch gemauerte Wände sollten durch geeignete Maßnahmen wie Abstützungen oder Windnetze gesichert werden, um sie vor Sturmschäden zu schützen. Die genauen Maßnahmen hängen von der Größe und Stabilität der Wand ab.
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Welche Ansprüche hat der Bauherr bei Baumängeln?
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Haftung Rohbau: Unternehmer trägt Verantwortung für Standsicherheit
der Unternehmer
Hallo,
der Unternehmer ist (im Innenverhältnis und neben der ggf. vorh. Bauüberwachung) dafür verantwortlich, dass die Standsicherheit jeder Zeit gewährleistet ist.
Aufzumauernde Wände sind z.B. ausreichend auszusteifen.
Sofern eine Bauwesenversicherung besteht, können Sie diese ansprechen. Die wird den Schaden aber abwehren, weil er "vorhersehbar" (Wetterbericht ; übliche Witterungsbedingungen zu dieser Jahreszeit) und vermeidbar war.
Seien Sie ein fairer Partner, reden mit dem Unternehmer offen und teilen sich den "Spaß". Dies dürfte für alle Seiten die beste Variante sein, denn ein Streit wird kaum billiger werden.
Mit freundlichen Grüßen -
Bauwesenversicherung: Sturmschaden durch Orkan abgedeckt
Bauwesenversicherung
wird wohl einspringen. Sturm in Orkanstärke gehört nicht zu den vorhersehbaren Witterungseinflüssen. Sturmschäden sind ein typisches, von der Bauwesenversicherung abgedecktes Risiko. -
VOB: Leistungsgefahr bei Sturmschaden – Vergütungsanspruch?
Unabwendbarer Umstand?
1.
Der Unternehmer trägt bis zur Abnahme die sog. Leistungsgefahr; d.h. er muss die beschädigte Leistung noch einmal herstellen.
2.
Wenn die Leistung vor der Abnahme durch höhere Gewalt oder unabwendbare, vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände beschädigt oder zerstört wurde, behält der Unternehmer im Bereich der VOBAbk./B seinen Vergütungsanspruch für die beschädigte Leistung nach § 7 Nr. 1 VOB/B in Verbindung mit § 6 Nr. 5 VOB/B. Höhere Gewalt liegt bei einem von außen einwirkenden, auch bei äußerster Sorgfalt nicht abwendbaren Ereignis vor. M.E. muss der Unternehmer bedenken, dass eine neu gemauerte Wand bei starkem Sturm, zu dem es immer kommen kann, einstürzen kann. Daher muss er sie abstützen. Das gilt erst recht, wenn möglicherweise nach dem Wetterbericht mit Sturm gerechnet werden musste. Höhere Gewalt dürfte daher wohl nicht anzunehmen sein. Gründe für einen unabwendbaren Umstand sehe ich auch nicht.
Fazit:
Da keine höhere Gewalt und kein unabwendbaren Umstände anzunehmen sind, die der Unternehmer nicht zu vertreten hat, trägt er die sog. Vergütungsgefahr, erhält die beschädigte Leistung also nicht bezahlt, wenn nicht die Bauwesenversicherung eintritt.
Irrtum vorbehalten -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Rohbau Sturmschaden: Haftung, VOBAbk. und Versicherung
💡 Kernaussagen: Bei einem Sturmschaden am Rohbau trägt der Unternehmer die Verantwortung für die Standsicherheit. Die Bauwesenversicherung deckt in der Regel Schäden durch Orkanstärke ab. Nach VOB behält der Unternehmer unter Umständen seinen Vergütungsanspruch.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Haftung Rohbau: Unternehmer trägt Verantwortung für Standsicherheit ist der Unternehmer im Innenverhältnis für die Gewährleistung der Standsicherheit verantwortlich. Aufzumauernde Wände müssen ausreichend ausgesteift sein, um Schäden zu vermeiden.
✅ Zusatzinfo: Die Bauwesenversicherung springt bei Sturmschäden ein, da diese als unvorhersehbare Witterungseinflüsse gelten, wie im Beitrag Bauwesenversicherung: Sturmschaden durch Orkan abgedeckt erläutert wird. Es ist wichtig, die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen.
🔴 Kritisch/Risiko: Bis zur Abnahme trägt der Unternehmer die Leistungsgefahr. Im Falle von höherer Gewalt oder unabwendbaren Umständen kann er jedoch seinen Vergütungsanspruch behalten, wie im Beitrag VOB: Leistungsgefahr bei Sturmschaden – Vergütungsanspruch? dargelegt wird. Dies ist besonders relevant im Kontext der VOB/B.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Verantwortlichkeiten und Ansprüche mit dem Bauunternehmen und der Versicherung. Prüfen Sie den Bauvertrag und die Versicherungsbedingungen sorgfältig. Dokumentieren Sie den Schaden detailliert für die Schadensmeldung.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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