ich habe eine Frage zum Schallschutz in Doppelhaushälften. Auch wenn dieses Thema schon oft hier behandelt wurde habe ich für mein Problem keine Antwort gefunden:
Wir wohnen in einem Neubau und hören etliche Geräusche von unseren Nachbarn:
- die Stahlharfentreppe der Nachbarn bei Erwachsenen relativ leise, wenn die Kinder sie benutzen allerdings sehr laut (aber wir hören das Begehen der Treppe eigentlich immer). Neben einem dumpfen Brummen knacken die Treppen zusätzlich noch teilweise. Da die Treppe in das Mauerwerk der Trennwand eingelassen ist (ca. 10 cm tief bei einer 17,5 cm starken Wand KS Rohdichte 1,4) und die Auflager teilweise locker sind (ist zumindest bei unserer Treppe so) verwundert und die Geräuschkulisse nicht, zumal im Forum das Thema Stahlharfentreppen und deren miserable Schalldämpfung ja ausführlich diskutiert wurde.
- Viel störender sind allerdings die Trittgeräusche auf dem Estrich (hört man nur von den Kindern). Auch hier meist ein tieffrequentes Brummen aber auch hin und wieder höhere Frequenzen (das Laminat im Wohnzimmer?), vor allem wenn der 4 jährige Nachbarsjunge durchs Wohnzimmer tobt. Die Geräusche sind so laut, als ob jemand bei uns durch das Wohnzimmer geht.
- Türenschlagen, auch das der Schranktüren der Küche - die überhaupt nicht an die Gebäudetrennwand angrenzt.
- teilweise Stühlerücken aus der Küche.
- sehr laut die Jalousien (nicht elektrisch) bei deren Betätigung (vor allem die beiden großen im Wohnzimmer).
- Zusätzlich können wir auch schreiende / singende Kinder hören
Alle beschriebenen Geräusche sind in unserem ganzen Haus hörbar und ich höre sie auch bei leichter Geräuschkulisse in unserem Haus.
Begrenzt auf WC, Bad und das an die Trennwand angrenzende Kinderzimmer sind leise Wasserfließgeräusche des Nachbarbades OGAbk. zu hören.
Wir besitzen eine gemeinsame Betonwanne als Keller, Gebäudetrennwand ist allerdings durchgehend zweischalig.
Unser Bauleiter verweist und auf die DINAbk., die gewisse Geräuschübertragungen zulässt. Dieses habe ich im Forum auch an verschiedenster Stelle schon gelesen: Störende Nachbargeräusche, die DIN (sogar die erhöhten Anforderungen) sind aber trotzdem eingehalten. Insofern scheue ich noch die Investition in einen Gutachter - zumal ich auch meinen Nachbarn nicht unnötig auf die Nerven gehen möchte (wer lässt sich schon gerne sagen, dass er zu laut ist - auch wenn ich es auf die Konstruktion beziehe).
Mich interessiert, ob man trotz Einhaltung der DIN 4109 (nicht die erhöhten Anforderungen!) die von mir beschriebenen Geräusche hören darf.
Vielen Dank MH